Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Städte Hirschhorn und Neckarsteinach im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Auftraggeber: Stadt Hirschhorn als federführende Kommune der IKZ Hirschhorn · Hirschhorn (Neckar)
Stadt Hirschhorn als federführende Kommune der IKZ Hirschhorn hat einen Auftrag für Telekommunikation in Städte Hirschhorn und Neckarsteinach ausgeschrieben. Teilnahmeanträge waren bis 08.06.2026 möglich. Ergebnis noch nicht veröffentlicht.
Die Vergabestelle wählt aus, wer ein Angebot abgeben darf. Sobald ein Ergebnis veröffentlicht ist, steht es hier.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Telekommunikation: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Städte Hirschhorn und Neckarsteinach im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
- Wo
- Städte Hirschhorn und Neckarsteinach, Landkreis Bergstraße, Hessen
- Bis wann
- Teilnahmeantrag bis 08.06.2026, 12:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
- Laufzeit
- 84 Monate
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 05.05.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Städte Hirschhorn und Neckarsteinach haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Städte das Ziel, ihre Wirtschaftsstandorte zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den betreffenden Gebieten abgeschlossen werden. Die beiden vorbenannten Städte haben sich zur Projektvorbereitung und -umsetzung im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit zusammengeschlossen. Federführend ist die Stadt Hirschhorn (Zuwendungsempfänger, nachfolgend "Konzessionsgeber"), welche per Aufgaben-übertrag in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung als Koordinierungsstelle für das Gesamtprojekt vorgesehen ist. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen …
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Die Städte Hirschhorn und Neckarsteinach haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Städte das Ziel, ihre Wirtschaftsstandorte zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den betreffenden Gebieten abgeschlossen werden. Die beiden vorbenannten Städte haben sich zur Projektvorbereitung und -umsetzung im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit zusammengeschlossen. Federführend ist die Stadt Hirschhorn (Zuwendungsempfänger, nachfolgend "Konzessionsgeber"), welche per Aufgaben-übertrag in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung als Koordinierungsstelle für das Gesamtprojekt vorgesehen ist. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. D. V. 10. des Begleitdokuments zur Bekanntmachung) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMAD2/documents heruntergeladen werden können.
Erfüllungsort
- Ort
- Städte Hirschhorn und Neckarsteinach
- Kreis
- Landkreis Bergstraße
- Bundesland
- Hessen
- NUTS
- DE715
Verlauf
- 05.05.2026 Ausschreibung veröffentlicht
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