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Abgelaufen Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 13.12.2023

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in weiteren unterversorgten Gebieten im Rems-Murr-Kreis im Wirtschaftlichkeitslückenmodell - III.

Auftraggeber: Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr · Waiblingen

Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr hat einen Auftrag für Telekommunikation im Rems-Murr-Kreis ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 23.02.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 23.02.2024, 12:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Telekommunikation: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in weiteren unterversorgten Gebieten im Rems-Murr-Kreis im Wirtschaftlichkeitslückenmodell - III.
Wo
Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg
Bis wann
Angebotsfrist 23.02.2024, 12:00 Uhr
Wer kann anbieten
Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.
Lose
5 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.12.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Der Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr (nachfolgend: „Zweckverband“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Zweckverband das Ziel, den Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Rems-Murr-Kreis sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Das vorliegende Verfahren wird als einstufiges Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb angelehnt an § 12 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 1 KonzVgV durchgeführt. Es wird auf die Bereichsausnahme in § 149 Nr. 8 GWB verwiesen; ohnehin wird der maßgebliche EU-Schwellenwert unterschritten. Gleichwohl wird das …

Ganze Beschreibung lesen

Der Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr (nachfolgend: „Zweckverband“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Zweckverband das Ziel, den Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Rems-Murr-Kreis sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Das vorliegende Verfahren wird als einstufiges Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb angelehnt an § 12 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 1 KonzVgV durchgeführt. Es wird auf die Bereichsausnahme in § 149 Nr. 8 GWB verwiesen; ohnehin wird der maßgebliche EU-Schwellenwert unterschritten. Gleichwohl wird das Verfahren an den Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) angelehnt und eine EU-weite Bekanntmachung freiwillig durchgeführt. Die Gemeinde Urbach sowie die Städte Fellbach und Waiblingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ Förderanträge für weiße Flecken gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Die Kommunen haben den Zweckverband im Wege einer Aufgabenübertragung u. a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Vergabestelle auftritt. Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.

5 Lose

LosBezeichnung laut BekanntmachungWert, geschätzt
1 Stadt Fellbach nicht angegeben
2 Gemeinde Urbach nicht angegeben
3 Stadt Waiblingen (Stadtteil Bittenfeld) nicht angegeben
4 Stadt Waiblingen (Stadtteile Hegnach, Hohenacker und Neustadt) nicht angegeben
5 Stadt Waiblingen (Stadtteile Waiblingen und Beinstein) nicht angegeben

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
NUTS
DE116

Verlauf

  1. 13.12.2023 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf dtvp.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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