Beratungs- und Betreuungsleistungen bei der Städtebaulichen Erneuerung des Fördergebietes „Innerer Stadtkern“, Stadt Geyer
Auftraggeber: Stadt Geyer · Geyer
Stadt Geyer hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen im Erzgebirgskreis am 27.02.2020 vergeben, Zuschlag an STEG Stadtentwicklung GmbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 465.000 €. Eingegangen: 2 Angebote.
STEG Stadtentwicklung GmbH Stuttgart
- Summe
- 465.000 €
- Angebote
- 2
- Zuschlag
- 27.02.2020
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 12.03.2020.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Ingenieur- und Planungsleistungen: Beratungs- und Betreuungsleistungen bei der Städtebaulichen Erneuerung des Fördergebietes „Innerer Stadtkern“, Stadt Geyer
- Wo
- Erzgebirgskreis, Sachsen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 01.03.2020 bis 31.12.2023
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 12.03.2020, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungGegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Leistungen der Programmbetreuung gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage B 3) im Maßnahmengebiet „Innerer Stadtkern“. Der mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter soll als Beauftragter der Stadt Geyer gemäß § 157 Abs. 1 BauGB tätig werden. Die Leistungen sollen im Zeitraum vom 1.3.2020 bis einschließlich zum 31.12.2023 erbracht werden. Optional kann eine darüber hinausgehende Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, maximal um sieben Jahre bis zum 31.12.2030, erfolgen. Zu erbringen sind die Leistungen: 1) Allgemeine Beratung und Betreuung, Öffentlichkeitsarbeit, Städtebauliche Beratung und Betreuung (Ziffern 3.2.1. bis 3.2.3. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3); 2) Finanzielle Beratung und Betreuung (Ziffer 3.2.4. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3); 3) Betreuung und Abwicklung von Verfügungsfondsmaßnahmen (Ziffer …
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Leistungen der Programmbetreuung gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage B 3) im Maßnahmengebiet „Innerer Stadtkern“. Der mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter soll als Beauftragter der Stadt Geyer gemäß § 157 Abs. 1 BauGB tätig werden. Die Leistungen sollen im Zeitraum vom 1.3.2020 bis einschließlich zum 31.12.2023 erbracht werden. Optional kann eine darüber hinausgehende Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, maximal um sieben Jahre bis zum 31.12.2030, erfolgen. Zu erbringen sind die Leistungen: 1) Allgemeine Beratung und Betreuung, Öffentlichkeitsarbeit, Städtebauliche Beratung und Betreuung (Ziffern 3.2.1. bis 3.2.3. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3); 2) Finanzielle Beratung und Betreuung (Ziffer 3.2.4. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3); 3) Betreuung und Abwicklung von Verfügungsfondsmaßnahmen (Ziffer 3.2.10. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3); 4) Vorbereitung und Abwicklung von Baumaßnahmen privater Dritter (Ziffer 3.2.5. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3); 5) Vorbereitung und Abwicklung von Baumaßnahmen des AG (Ziffer 3.2.6. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3); 6) Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen privater Dritter (Ziffer 3.2.7. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3); 7) Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen des AG (Ziffer 3.2.8. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3); 8) Vorbereitung und Abwicklung von Grunderwerben/Reprivatisierungen“ (Ziffer 3.2.9. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3). Dem mit der Programmbetreuung zu beauftragenden Bieter obliegt die gesamte Organisation und Koordinierung der Umsetzung der gebietsbezogenen Gesamtmaßnahme „Innerer Stadtkern“. Der Stadtrat der Stadt Geyer hat auf der Grundlage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes vom 20.3.2015, Stand Februar 2018, mit Beschluss vom 6.3.2018 – 005/2018/SR – (Anlage C 2) das Gebiet „Innerer Stadtkern“ als Maßnahmengebiet i. S. v. § 171 b) Abs. 1 BauGB festgelegt. Mit Stadtratsbeschluss vom 6.3.2018 – 006/2018/SR – (Anlage C 3) wurde die Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Innerer Stadtkern“ fest-gelegt. Gemäß Antrag der Stadt Geyer vom 26.3.2018 (Anlage C 4) hat die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – mit Bescheid vom 30.10.2018 – IK215 – (Anlage C 5) eine Zuwendung für die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Fördergebiet bewilligt; der Finanzrahmen beträgt insgesamt 7 036 000,00 EUR. Die Stadt Geyer hat am 12.12.2018 bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Innerer Stadtkern“, umfassend eine Fläche von insgesamt 18,40 ha, einen Folgeantrag (Anlage C 6) für das Bund-Länder-Programm zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung gestellt. Als zu fördernde Einzelmaßnahmen hat die Stadt Geyer die weitere Vorbereitung (Öffentlichkeitsarbeit), Ordnungsmaßnahmen (Rückbau privater baulicher Anlagen, Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen, öffentliche Parkierungsanlagen, sonstige Ordnungsmaßnahmen), Baumaßnahmen (Erneuerung von Gebäuden privater Dritter, gemeindeeigenen Gebäude, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, soziokulturelle Einrichtungen) sowie sonstige Maßnahmen (Vergütung für Sanierungsträger/-beauftragte, Gebietsabrechnung, Handlungskonzept, Verfügungsfonds) beantragt. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – hat der Stadt Geyer mit Bescheid vom 10.7.2019 – IK214 – (Anlage C 7) für den Bewilligungszeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2023 für die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Fördergebiet „Innerer Stadtkern“ eine Zuwendung (Anteilsfinanzierung in Höhe von 66 2/3 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben) bewilligt. Die bewilligten Finanzhilfen müssen bis spätestens zum 31. Oktober des jeweiligen Haushaltsjahres zur Auszahlung beantragt werden. Für die Durchführung der Gesamtmaßnahme ist ein Förderzeitraum bis zum 31.12.2027 geplant.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Erzgebirgskreis
- Bundesland
- Sachsen
- NUTS
- DED42
Verlauf
- 13.12.2019 Ausschreibung veröffentlicht
- 12.03.2020 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat STEG Stadtentwicklung GmbH erhalten, Summe 465.000 €.
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