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Abgelaufen Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 28.02.2025

Beleuchtung von Jugendspielanlagen im Stadtgebiet München LPH 1-8

Auftraggeber: Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion - Vergabestelle 9 · München

Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion… hat einen Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in München ausgeschrieben. Teilnahmeanträge waren bis 01.04.2025 möglich. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Teilnahmeanträge waren bis 01.04.2025, 13:00 Uhr möglich. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Ingenieur- und Planungsleistungen: Beleuchtung von Jugendspielanlagen im Stadtgebiet München LPH 1-8
Wo
München, Bayern
Bis wann
Teilnahmeantrag bis 01.04.2025, 13:00 Uhr
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag. Es werden 3 bis 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
Laufzeit
26.05.2025 bis 31.12.2029

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 28.02.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Gemäß des Beschlusses 20-26 / V 08755 werden im gesamten Münchner Stadtgebiet zunächst 9 Jugendspielanlagen mit einer zusätzlichen Beleuchtung ausgestattet. Ergänzend gibt es 5 Anlagen, welche derzeit kurz vor Umbau oder Planungsbeginn stehen. Jede Anlage hat eine individuelle Gestaltung und Zusammensetzung von Sportflächen, welche Beleuchtet werden müssen. Diese Beleuchtung ist aufgrund des Naturschutzes und der angestrebten energiesparen Verwendung der Beleuchtung soll die Beleuchtung der Sportanlagen nur bei Bedarf geschaltet werden. Grundlage der neuen Beleuchtungen ist die Evaluierung des Pilotprojektes „Im Gefilde“ aus dem Jahr 2022. Weitere Details zur Ausgestaltung der geplanten Beleuchtung können über den o.g. Beschluss in Erfahrung gebracht werden bzw. werden in späteren Projektverlauf übergeben. Die ausgeschriebenen Planungsleistungen beinhalten die Leistungsphasen 1 bis 8. …

Ganze Beschreibung lesen

Gemäß des Beschlusses 20-26 / V 08755 werden im gesamten Münchner Stadtgebiet zunächst 9 Jugendspielanlagen mit einer zusätzlichen Beleuchtung ausgestattet. Ergänzend gibt es 5 Anlagen, welche derzeit kurz vor Umbau oder Planungsbeginn stehen. Jede Anlage hat eine individuelle Gestaltung und Zusammensetzung von Sportflächen, welche Beleuchtet werden müssen. Diese Beleuchtung ist aufgrund des Naturschutzes und der angestrebten energiesparen Verwendung der Beleuchtung soll die Beleuchtung der Sportanlagen nur bei Bedarf geschaltet werden. Grundlage der neuen Beleuchtungen ist die Evaluierung des Pilotprojektes „Im Gefilde“ aus dem Jahr 2022. Weitere Details zur Ausgestaltung der geplanten Beleuchtung können über den o.g. Beschluss in Erfahrung gebracht werden bzw. werden in späteren Projektverlauf übergeben. Die ausgeschriebenen Planungsleistungen beinhalten die Leistungsphasen 1 bis 8. Unter anderem ist die zukünftige Wartbarkeit der Anlagen zu betrachten, dies spiegelt sich auch in der Leistung wider einen Wartungsvertrag für alle Anlagen zu erstellen. Nähere Details zum Leistungsumfang können dem HAOI-Vertrag entnommen werden. Dieser befindet sich im Vorangebotsstaus und wird erst mit Beauftragung in den finalen Stand umgeschrieben. Jedoch wird der Leistungsumfang maximal im geringen Maße oder gar nicht angepasst. Besonderheiten bei diesem Projekt sind neben den individuellen lichttechnischen Berechnungen der Sportanlagen und Zuwegungen, welche vsl. für jede Anlage einzeln angefertigt werden müssen, die Gestaltung, Dokumentation und Inbetriebnahme der jeweiligen Ansteuerungen. Zwingend erforderlich ist die allpolige Darstellung des Schaltschranks. Die Steuerung der Beleuchtung ist ebenfalls Teil der Leistung. Es ist davon auszugehen, dass das Konzept einmalig erstellt werden muss und dann auf die einzelnen Anlagen angepasst werden muss. Ein Grundkonzept der Steuerung kann zur Verfügung gestellt werden, jedoch steht es dem Auftragnehmer frei ein abweichendes Konzept mit anderen Komponenten zu erstellen. Die genaue Funktion der Ansteuerung wird mit dem AG final abgestimmt. Das grobe Funktionskonzept kann dem Projekt im Gefilde entnommen werden. Eine Ersteinschätzung der ersten neun zu planenden Anlagen kann der Machbarkeitsstudie von der Firma Etroplan entnommen werden. Grundsätzlich ist es möglich, dass Anlagen, welche eine fragliche Machbarkeit aufweisen oder durch andere Zwänge eine Ausführung nicht möglich ist von der Projektleitung ausgetauscht werden. Die Ersatzanlagen werden dann Teil dieses Planungsauftrags werden. Möglich aber nicht garantiert ist auch die Erweiterung des Projektumfang um vergleichbare Anlagen. Diese werden jedoch das Projektvolumen um nicht mehr als 20 % erhöhen. Von wesentlicher Bedeutung ist auch die Betreuung der Ausführung. Von Seiten des AN ist es nicht vorgesehen eine eigene städtische Bauleitung (Gewerk „Beleuchtung“) zur Verfügung zu stellen. Notwendige Abstimmungen werden mit der Projektleitung vorgenommen. Eine städtische Vertreterregelung ist nicht möglich. Ein dementsprechend erhöhter Aufwand für Besprechungen ist in dem Angebot einzurechnen. Die Leistungsphase 4 wird von der LHM gemeinsam (Tiefbau und Gartenbau) erbracht. Die Federführung liegt beim Gartenbau und ist nicht Teil dieses Auftrags. Teil dieses Auftrags ist es eine technische Zuarbeit bei der Antragsstellung inkl. erforderlicher Dokumente. Für die Genehmigungsplanung erforderliche Abstimmungen und Rückfragen mit Bezug auf die Beleuchtung sind zu erbringen bzw. zu beantworten und bei der weiterführenden Planung zu berücksichtigen. Die zum Themengebiet „Schacht/-Leerrohranlagen und Köcherfundamente und zugehörige Grabarbeiten“ gehörenden Leistungen sind bis zur Leistungsphase 3 vom AN zu erbringen. Mit der Leistungsphase 3 sind die Ergebnisse zu dem Thema in geeigneter Art und Weise zu übergeben. Zum besseren Verständnis nachfolgend die Definition der Aufgabe der Freianlagenplanung: Planungsaufgaben Freianlagen o Beratung und Koordination der Beleuchtungsplanung ausgesuchter Spielfelder und einer Zuwegung zu den beleuchteten Anlagen in Bezug auf den Schutz des Bestands – Grün¬anlagenausstattung, Gehölzstrukturen und Artenschutz o Planung, Ausschreibung und Bauleitung der Beleuchtungsinfrastruktur und Beleuchtungs¬stromversorgung – Leerrohre, Zugschächte und Fundamente – unter Nutzung des Bestands, soweit möglich und sinnvoll o Planung, Ausschreibung und Bauleitung der Wiederherstellung der Oberflächen nach Einbau der Infrastruktur und Aufstellung der Lichtmasten o Einplanung und Abstimmung der Anforderungen für Wartung und Winterdienst auf beleuchte¬ten Wegen, Notwendigkeit der Befestigung und ggf. Verbreiterung (Radien, Lichtraumprofil) o Unterstützung und Unterlagenbereitstellung zur Herbeiführung eines Beschlusses der Bezirksausschüsse für jeden Standort o Koordinative Leitung der fachlich Beteiligten o Abklärung der notwendigen Genehmigungen und Genehmigungsverfahren o ggf. Genehmigungsplanung bei genehmigungspflichtigen Anlagen Evaluiertes Pilotprojekt „Beleuchtung Jugendspiel Im Gefilde“ als Vorlage Die Unterlagen werden dem AN mit Beauftragung zur Verfügung gestellt. Sie können auch im Ratsinformationssystem im Internet unter dem Link https://risi.muenchen.de/risi/sitzung/detail/7716330/tagesordnung/oeffentlich?topid=7758560&dokument=v7803217 abgerufen werden.

Erfüllungsort

Ort
81671 München
Kreis
München
Bundesland
Bayern
NUTS
DE212

Verlauf

  1. 28.02.2025 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf meinauftrag.rib.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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