Behelfsmäßiger Schutz vor CBRN-Wirkmitteln in schutzbietenden Räumen
Auftraggeber: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat einen Auftrag für Forschung und Studien in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 27.11.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Forschung und Studien: Behelfsmäßiger Schutz vor CBRN-Wirkmitteln in schutzbietenden Räumen
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 27.11.2025, 00:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 01.10.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungLange Zeit galt die Errichtung und Unterhaltung öffentlicher Schutzräume (ÖSR) in der öffentlichen Wahrnehmung als zentrale Maßnahme des Zivilschutzes. Allerdings hätten selbst zu Zeiten des Kalten Krieges max. 2% der Bevölkerung in der BRD Zuflucht in zentralen, öffentlichen Schutzräumen finden können. Die noch dem Zivilschutz gewidmeten ÖSR sind aktuell weder funktions- noch einsatzbereit. Hintergrund ist die im Zuge der Friedensdividende im Jahr 2007 getroffene Entscheidung des Bundes im Einvernehmen mit den Ländern, das Schutzbaukonzept aufzugeben, die funktionale Erhaltung der öffentlichen Schutzräume einzustellen und diese sukzessive aus der Zivilschutzbindung zu entlassen. Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat zu einer Neubewertung geführt. Der Krieg in der Ukraine zeigt, dass es im Vergleich zu den Bedrohungsszenarien des Kalten Kriegs, keine langen Vorwarnzeiten mehr vor …
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Lange Zeit galt die Errichtung und Unterhaltung öffentlicher Schutzräume (ÖSR) in der öffentlichen Wahrnehmung als zentrale Maßnahme des Zivilschutzes. Allerdings hätten selbst zu Zeiten des Kalten Krieges max. 2% der Bevölkerung in der BRD Zuflucht in zentralen, öffentlichen Schutzräumen finden können. Die noch dem Zivilschutz gewidmeten ÖSR sind aktuell weder funktions- noch einsatzbereit. Hintergrund ist die im Zuge der Friedensdividende im Jahr 2007 getroffene Entscheidung des Bundes im Einvernehmen mit den Ländern, das Schutzbaukonzept aufzugeben, die funktionale Erhaltung der öffentlichen Schutzräume einzustellen und diese sukzessive aus der Zivilschutzbindung zu entlassen. Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat zu einer Neubewertung geführt. Der Krieg in der Ukraine zeigt, dass es im Vergleich zu den Bedrohungsszenarien des Kalten Kriegs, keine langen Vorwarnzeiten mehr vor einem Angriff gibt. Das bedeutet, dass Menschen dort, wo sie sich zur Warnzeit befinden (Wohnung, Arbeitsstätte, Einkaufszentrum, Schule etc.) in kurzer Distanz Schutz finden müssen. Die Bausubstanz in Deutschland ist flächendeckend so gut, dass vor allem Keller und zum Teil auch innenliegende Räume bereits einen guten Schutz vor herumfliegenden Trümmerteilen und Druckwellen bieten. Mit einfachen Mitteln lassen sich innenliegende fensterlose Räume wie z.B. Kellerräume kurzfristig verstärken zu sogenannten schutzbietenden Räumen. Das BBK erarbeitet derzeit zusammen mit dem BMI und den Ländern ein modernes Schutzraumkonzept. Im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und auch anderen Konflikten weltweit, können neben Angriffen mit konventionellen Waffen auch immer wieder CBRN-Gefährdungen beobachtet werden (z.B. Angriffe auf Anlagen der chemischen Industrie). Gleichzeitig kann eine Zunahme der Androhung des Einsatzes von Kernwaffen durch die russische Föderation festgestellt werden). Daraus ergibt sich die Frage, ob die Zufluchtsorte, die Menschen physischen Schutz bieten, so ertüchtigt werden können, dass sie auch Schutz vor CBRN-Gefährdungen bieten können; und das mit einfachen, schnell umsetzbaren Maßnahmen. Konzeptioneller Rahmen: Aus dem ressortabgestimmten Basisdokument Konzeption Zivile Verteidigung (Kapitel 6.4, "Baulicher Schutz", 2016) ergibt sich die Notwendigkeit, dass der physische und der Schutz vor Kontamination mit CBRN-Agenzien zusammen gedacht werden müssen. Maßnahmen zur Härtung der Bausubstanz von Gebäuden sollen sowohl Schutz vor extremen, hochdynamischen Belastungen wie Explosionen und Waffeneinwirkungen, als auch den Auswirkungen von CBRN-Gefahren bieten. Erkenntnisbedarf: Aktuelle Kriegsgeschehen sowie die aktuell im BBK in Erarbeitung befindliche Risikoanalyse zeigen, dass auch der Einsatz von CBRN-Wirkmitteln nicht ausgeschlossen werden kann. Während sich mit einfachen, schnell umsetzbaren Maßnahmen, Schutz vor den indirekten Auswirkungen konventioneller Wirkmittel für einen großen Teil der Bevölkerung erreichen lässt, liegen derzeit keine Erkenntnisse über den optimalen Schutz vor Kontaminationsverschleppung oder vor dem Eindringen von Agenzien in schutzbietende Räume vor. Zielstellung: Behelfsmäßige Einrichtung von vor CBRN-Wirkmitteln (TIC, chemische und biologische Kampfstoffe sowie Fallout) geschützten Bereichen, die gleichzeitig vor Konventionellen Wirkmitteln bestmöglich geschützt sind. Baulicher Bevölkerungsschutz; CBRN; Zivilschutz
Erfüllungsort
- Ort
- Bonn
- Kreis
- Bonn
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA
Verlauf
- 01.10.2025 Ausschreibung veröffentlicht
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