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Zuschlag erteilt Nur 1 Angebot Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 07.06.2021

BBC § 16 e 2021 — Beschäftigungs-Begleitendes Coaching nach § 16 e

Auftraggeber: Stadt Solingen · Solingen

Stadt Solingen hat den Auftrag für Gesundheits- und Sozialdienste in Solingen am 14.07.2021 vergeben, Zuschlag an Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V. und 3 weitere. Zuschlagssumme laut Bekanntmachung: 162.798 €. Eingegangen: 1 Angebot.

Summe
162.798 €
Angebote
1 Nur 1 Angebot
Zuschlag
14.07.2021

Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 03.09.2021.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Gesundheits- und Sozialdienste: BBC § 16 e 2021 — Beschäftigungs-Begleitendes Coaching nach § 16 e
Wo
Solingen, Nordrhein-Westfalen
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
01.09.2021 bis 31.08.2022

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 03.09.2021, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16 e SGB II, die mit Lohnkostenzuschüssen geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während und nach der Aufnahme einer Beschäftigung durch eine intensive und professionelle Betreuung unterstützen soll. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme, die das Leistungsvermögen der Teilnehmenden steigert, das Beschäftigungsverhältnis stabilisiert und die Teilnehmenden dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingliedert. Das Coaching erfolgt in der Regel im Rahmen von einzelfallbezogenen Kontaktgesprächen, nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber während der betrieblichen Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Betriebs bzw. am Arbeitsplatz. Sollte der Betrieb / Arbeitgeber keine geeigneten Räumlichkeiten für ein Coaching zur Verfügung halten, kann das Coaching in den Räumlichkeiten des mit der …

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Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16 e SGB II, die mit Lohnkostenzuschüssen geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während und nach der Aufnahme einer Beschäftigung durch eine intensive und professionelle Betreuung unterstützen soll. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme, die das Leistungsvermögen der Teilnehmenden steigert, das Beschäftigungsverhältnis stabilisiert und die Teilnehmenden dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingliedert. Das Coaching erfolgt in der Regel im Rahmen von einzelfallbezogenen Kontaktgesprächen, nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber während der betrieblichen Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Betriebs bzw. am Arbeitsplatz. Sollte der Betrieb / Arbeitgeber keine geeigneten Räumlichkeiten für ein Coaching zur Verfügung halten, kann das Coaching in den Räumlichkeiten des mit der beschäftigungsbegleitenden Betreuung beauftragten Trägers außerhalb des Arbeitsplatzes stattfinden. Die betrieblichen und sozialen Anforderungen, die der Arbeitgeber an sein Personal stellt, sind Bestandteil der Begleitung. Hierzu arbeitet der Coach eng mit den Integrationsfachkräften des kommunalen Jobcenters Solingen und den Arbeitgebern der Teilnehmenden zusammen. Das Coaching in Präsenz bildet innerhalb der Maßnahme die Regel. Eine Unterstützung bei nicht physischer Präsenz ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Die Maßnahme ist auf 12 Monate angelegt. Im Rahmen dieser Ausschreibung ist folgende Vorgehensweise vorgesehen: Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer wird i. d. R. 1 x pro Woche gecoacht, eine Coachingstunde entspricht 60 Minuten. Um die Geförderten vollumfänglich zu begleiten und zu beraten, wird davon ausgegangen, dass das Coaching regelmäßig 1-mal wöchentlich (maximal) erfolgt, es kann jedoch auch eine Reduzierung auf 14-tägig bis monatlich (mindestens) erfolgen. Der Grund für die Reduzierung der Häufigkeit auf weniger als einmal pro Woche muss zwingend mit der zuständigen Integrationsfachkraft abgestimmt werden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er selbst kein Coaching von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durchführt, die bei ihm selbst oder bei einem Tochterunternehmen über § 16 e SGB II gefördert werden. Die Durchführung des Coachings durch den Arbeitgeber ist somit grundsätzlich ausgeschlossen. Der tatsächliche Bedarf an Einzelabrufen bzgl. des Coachings für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann während der Maßnahmedauer schwanken. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die gesamte Vertragslaufzeit zu, mindestens 25 Coachingplätze mit einem wöchentlichen Coaching von 60 Minuten abzunehmen. Der Auftraggeber kann innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit bis zum Erreichen der geplanten Gesamtplatzzahl (50 Coachingplätze) Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Die Abrufe der Einzelaufträge (Einzelabrufe) erfolgen durch den Auftraggeber. Die Mindestplatzzahl (25 Plätze) im Sinne der Mindestabnahmeverpflichtung wird zu Maßnahmebeginn abgerufen und ist vom Auftragnehmer während der kompletten Vertragslaufzeit ständig vorzuhalten. Der Abruf der Plätze oberhalb der Mindestplatzzahl erfolgt nach Bedarf des Auftraggebers.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Solingen
NUTS
DEA19

Verlauf

  1. 07.06.2021 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 03.09.2021 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V. und 3 weitere erhalten, Summe 162.798 €.

Quellen Bekanntmachung auf TED ↗ Daten: TED – Tenders Electronic Daily, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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