AVT 2025
Auftraggeber: Bundesagentur für Arbeit (BA) · Nürnberg
Bundesagentur für Arbeit (BA) hat einen Auftrag für Büromaterial und Bürotechnik in Nürnberg ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 10.11.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Büromaterial und Bürotechnik: AVT 2025
- Wo
- Nürnberg, Bayern
- Bis wann
- Angebotsfrist 10.11.2025, 11:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.10.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungAbholung und Verwertung von Tonerkartuschen (AVT) 2025 Gegenstand dieser Ausschreibung ist die umweltgerechte Verwertung und ggf. fachgerechte Entsorgung von gebrauchten und verbrauchten Drucker-Verbrauchsmaterialien über einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer (AN). Der Zuschlag erfolgt an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, bezogen auf den insgesamt zu bewertenden Lieferumfang gem. Leistungsverzeichnis (LV). Bei den Drucker-Verbrauchsmaterialien handelt es sich ausschließlich um Original-Produkte, vorwiegend Tonerkassetten und Tintenpatronen. Teilweise können auch Farbbänder, Bildtrommeln, Druckköpfe und vereinzelt, aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile, elektrische und elektronische Geräte, die laut Abfallverzeichnis-Verordnung als ungefährlich gelten, oder weitere Fehlwürfe enthalten sein. Die vorliegende Ausschreibung dieses Rahmenvertrages beinhaltet folgende …
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Abholung und Verwertung von Tonerkartuschen (AVT) 2025 Gegenstand dieser Ausschreibung ist die umweltgerechte Verwertung und ggf. fachgerechte Entsorgung von gebrauchten und verbrauchten Drucker-Verbrauchsmaterialien über einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer (AN). Der Zuschlag erfolgt an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, bezogen auf den insgesamt zu bewertenden Lieferumfang gem. Leistungsverzeichnis (LV). Bei den Drucker-Verbrauchsmaterialien handelt es sich ausschließlich um Original-Produkte, vorwiegend Tonerkassetten und Tintenpatronen. Teilweise können auch Farbbänder, Bildtrommeln, Druckköpfe und vereinzelt, aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile, elektrische und elektronische Geräte, die laut Abfallverzeichnis-Verordnung als ungefährlich gelten, oder weitere Fehlwürfe enthalten sein. Die vorliegende Ausschreibung dieses Rahmenvertrages beinhaltet folgende Leistungen: • Bereitstellung und Abholung von Sammelboxen in 2 unterschiedlichen Größen an ca. 200 bundesweit verteilten Sammelstellen der BA gem. Anlage 6 zur LB • Verwertung bzw. fachgerechte Entsorgung von leeren bzw. verbrauchten Tonerkassetten, Tintenpatronen, Farbbändern, Bildtrommeln, Druckköpfe gem. Artikelliste Anlage 7 und ggf. zusätzlichen Gütern wie im o.g. Leistungsumfang beschrieben • Regelmäßige Dokumentation der abgeholten Materialien Weitere Anforderungen: Der AN muss während der gesamten Vertragslaufzeit • als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in der jeweils geltenden Fassung die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen. Das Zertifikat ist bei Angebotsabgabe mit einzureichen. Sobald die Zertifizierung erneuert werden muss, hat der AN das neue Zertifikat dem benannten Mitarbeiter der BA unaufgefordert per E-Mail zur Verfügung zu stellen • die abfallrechtliche Tätigkeit nach § 53 KrWG angezeigt haben • die Anforderungen nach § 21 Abs. 8 Elektro- und Elektronikgerätegesetz erfüllen Die Höchstmenge für diese Beschaffung beläuft sich auf 600 große Sammelboxen und 1.800 kleine Sammelboxen. Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln. Sämtliche erforderliche - ggf. auch nicht explizit benannte Zusatzleistungen - müssen in den Angebotspreisen berücksichtigt werden und in den vorgesehenen Preispositionen des LVs enthalten sein.
Erfüllungsort
Verlauf
- 07.10.2025 Ausschreibung veröffentlicht
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