Ausbildung zum/zur Fachinformatiker/in FR Systemintegration
Auftraggeber: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Team I 1.5.2.3 · Köln
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Team I 1.5.2.3 hat einen Auftrag für Schulung und Weiterbildung in Köln ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 08.01.2026. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Schulung und Weiterbildung: Ausbildung zum/zur Fachinformatiker/in FR Systemintegration
- Wo
- Köln, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 08.01.2026, 13:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 26.11.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungVorbereitung und Erwerb des Abschlusses Fachinformatiker/in FR Systemintegration gem. Rechtsverordnung in der aktuell gültigen Fassung wird angestrebt. Die Teilnehmer sind Soldaten auf Zeit, die in der Maßnahme einen anerkannten Berufsabschluss erwerben sollen. Die Soldaten sollen auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin Fachinformatikerausbildungsverordnung - FIAusbV) in der jeweils aktuellen Fassung sowie dem einschlägigen Ausbildungsrahmenlehrplan und Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachinformatiker und Fachinformatikerin FR Systemintegration ausgebildet und auf die Prüfung sowie ggf. Wiederholungsprüfung vorbereitet werden. Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Ausbildung und ggf. Nachschulung. Inbegriffen ist die Vorbereitung sowie die Anmeldung zur Prüfung und ggf. Nachprüfung zum Ausbildungsabschluss. …
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Vorbereitung und Erwerb des Abschlusses Fachinformatiker/in FR Systemintegration gem. Rechtsverordnung in der aktuell gültigen Fassung wird angestrebt. Die Teilnehmer sind Soldaten auf Zeit, die in der Maßnahme einen anerkannten Berufsabschluss erwerben sollen. Die Soldaten sollen auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin Fachinformatikerausbildungsverordnung - FIAusbV) in der jeweils aktuellen Fassung sowie dem einschlägigen Ausbildungsrahmenlehrplan und Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachinformatiker und Fachinformatikerin FR Systemintegration ausgebildet und auf die Prüfung sowie ggf. Wiederholungsprüfung vorbereitet werden. Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Ausbildung und ggf. Nachschulung. Inbegriffen ist die Vorbereitung sowie die Anmeldung zur Prüfung und ggf. Nachprüfung zum Ausbildungsabschluss. Dazu gehört die Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung und die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Der AN ist verpflichtet, die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, sowie zeitlich und sachlich gegliedert, so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. Der/Die Teilnehmer/-in soll in die Lage versetzt werden, die Abschlussprüfung erfolgreich absolvieren zu können. Während der Ausbildung werden die Teilnehmer vom üblichen militärischen Dienst freigestellt und einer ZAW-Betreuungsstelle (militärischen Dienststelle) wirtschaftlich und truppendienstlich unterstellt. Sie erhalten weiterhin Besoldung und Versorgung durch die Bundeswehr. Die Teilnahme an den Berufsbildungsmaßnahmen ist für Soldaten Dienst, es besteht daher Versorgungsschutz nach den §§ 80 ff. des Soldatenversorgungsgesetzes. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Siebenten Buches Sozialgesetzbuch gelten die Personen als versicherungsfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung, die unter den Anwendungsbereich des Bundesversorgungsgesetzes oder anderer Gesetze fallen, die die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen. Diesbezüglich sind daher keine Kosten in der Kalkulation anzusetzen. Rahmenvertrag mit Laufzeit von 01.05.2026-30.04.2029. Geplant ist 1 Abruf pro Jahr. Nur eine Position - Losaufteilung nicht möglich.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Köln (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 26.11.2025 Ausschreibung veröffentlicht
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