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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 11.12.2023

Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2023

Auftraggeber: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle · Dessau-Roßlau

Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle hat einen Auftrag für „Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2023“ in Dessau-Roßlau ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 18.01.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 18.01.2024, 14:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2023
Wo
Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
Bis wann
Angebotsfrist 18.01.2024, 14:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 11.12.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG zuletzt geändert durch die Richtlinie 2018/852 vom 30. Mai 2018 verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Berichterstattung über das Aufkommen und die Verwertung von Verpackungsabfällen. Das Vorhaben soll die für die Berichterstattung gemäß Verpackungsrichtlinie benötigten Daten erheben und in einer für die Berichterstattung geeigneten Form bereitstellen. Dafür sollen die aktuellsten vorhandenen Vorgaben der Verpackungsrichtlinie und deren Durchführungsrechtsakte bei der Datenerhebung und -bereitstellung berücksichtigt werden. Für das Berichtsjahr 2023 liegt die „Entscheidung der Kommission vom 22. März 2005 zur Festlegung der Tabellenformate für die Datenbank gemäß der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665 vom 17 …

Ganze Beschreibung lesen

Die Europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG zuletzt geändert durch die Richtlinie 2018/852 vom 30. Mai 2018 verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Berichterstattung über das Aufkommen und die Verwertung von Verpackungsabfällen. Das Vorhaben soll die für die Berichterstattung gemäß Verpackungsrichtlinie benötigten Daten erheben und in einer für die Berichterstattung geeigneten Form bereitstellen. Dafür sollen die aktuellsten vorhandenen Vorgaben der Verpackungsrichtlinie und deren Durchführungsrechtsakte bei der Datenerhebung und -bereitstellung berücksichtigt werden. Für das Berichtsjahr 2023 liegt die „Entscheidung der Kommission vom 22. März 2005 zur Festlegung der Tabellenformate für die Datenbank gemäß der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665 vom 17 April 2019 zugrunde. Für die Berechnung sind die in Anhang II des Durchführungsbeschluss genannten Berechnungspunkte zu berücksichtigen. Die Zahlen sollen auch dazu genutzt werden um die Mengen der nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfälle zu berechnen, die Grundlage für die Eigenmittel der EU gemäß Beschluss 2020/2053 EG sind. Die Vorgaben der Verpackungsrichtlinie und zu den Daten für die Eigenmittel müssen mit dem Vorhaben eingehalten werden. Das bedeutet, das beispielsweise eine ausreichende Transparenz und Qualitätssicherung der Daten notwendig ist. Die Vorgehensweise ist vor Beginn der Erhebungen mit dem Umweltbundesamt abzustimmen. Das Vorhaben soll für das Jahr 2023 die nach Verpackungsrichtlinie benötigten Daten liefern. Die Daten sollen auch Grundlage für die Meldung an die Europäische Kommission zu nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfällen gemäß Beschluss 2020/2053 EG sein. Bestandteil des Projekts sind daher eine ausreichend transparente und nachvollziehbare Ermittlung der benötigten Zahlen, das Ausfüllen der Fragebögen von Eurostat zu den Berichtspflichten inklusive der Quality Reports und die Unterstützung bei der Beantwortung von Rückfragen der Europäische Kommission. Sollten von der Europäischen Kommission zusätzliche Daten oder Informationen zu den Daten für das Jahr 2023 oder die Vorjahre gefordert werden sind diese bereitzustellen. Gegebenenfalls sind dafür zusätzliche Arbeiten erforderlich. Im Vorhaben soll auch dargestellt werden welche Daten, wann und von wem für die Ermittlung der Standardverlustraten und damit für die Ermittlung der Recyclingmengen an den Berechnungspunkten erhoben wurden. Es ist ferner darzustellen wie die unterschiedlichen Informationen in die Ermittlung der Standardverlustraten eingeflossen sind. Die Standardverlustraten sollen tabellarisch hinsichtlich die in der Berechnung genutzten Rückführungswege und Abfallfraktionen aufgeschlüsselt dargestellt werden. Die erhobenen Daten zum Aufkommen von Verpackungsabfällen sollen mit Cross-Checks zu Daten aus Abfallanalysen eingeordnet, Differenzen dargestellt und Vorschläge für Verbesserungen der Datenqualität beider Ansätze erarbeitet werden. Das für die Ermittlung der Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen verwendete Vorgehen soll dargestellt werden und die erhobenen Daten mit Daten des statistischen Bundesamtes verglichen werden. Das Vorhaben hat das vorrangige Ziel die nach Verpackungsrichtline geforderten Daten für Deutschland für das Jahr 2023 zu ermitteln. Dafür sind die Daten entsprechend den Vorgaben aus der Verpackungsrichtlinie zu ermitteln und entsprechend der Tabellenformate im Anhang I der Entscheidung der Kommission darzustellen. Die der Datenermittlung zugrunde zu legenden Verpackungsdefinitionen orientieren sich grundsätzlich an dem Verpackungsgesetz vom 5.Juli.2017 (BGBl. I S. 2234), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.September 2021 (BGBl. I S. 4263) geändert worden ist. In Zweifelsfällen sind Definitionsfragen in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt zu klären. Die Datenbereitstellung gliedert sich in mehrere Themen. Für die nach Berichtspflicht er-mittelten Werte sind im Bericht an geeignete Stelle Fehlerbandbreiten anzugeben. Methodische Fragen bei Änderungen des Vorgehens bei der Datenermittlung im Vergleich zum bisherigen Vorgehen müssen eng mit dem Umweltbundesamt abgestimmt werden. Das Vorhaben soll auch Daten liefern um bisher von BMUV und UBA veröffentlichte Tabel-len und Grafiken zum Aufkommen und der Verwertung von Verpackungen nach Materialarten und Anfallstellen fortzuschreiben. Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Dessau-Roßlau (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 11.12.2023 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

Zuschläge dieses Auftraggebers

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