Architektenwettbewerb: "Grundschule Osloß"
Auftraggeber: Samtgemeinde Boldecker Land · Weyhausen
Samtgemeinde Boldecker Land hat den Auftrag für Architektur in Weyhausen vergeben (Bekanntmachung vom 19.09.2025), Zuschlag an Kummer Lubk+Partner PartGmbB.
Kummer Lubk+Partner PartGmbB Erfurt
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 19.09.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 19.09.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Architektur: Architektenwettbewerb: "Grundschule Osloß"
- Wo
- Weyhausen, Landkreis Gifhorn, Niedersachsen
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag. Es werden 3 bis 15 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 19.09.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Samtgemeinde Boldecker Land plant eine Standortentwicklung der Mühlenbergschule in der Mitgliedsgemeinde Osloß. Auf Grund der steigenden Schülerzahlen und Einhaltung verschiedener Richtlinien wurde im Ratsbeschluss eine Wettbewerbsauslosung zur Erhaltung und Erweiterung des Schulstandortes Osloß beschlossen. Die Schülerprognosezahlen des Landkreises Gifhorn zeigen zwar eine steigende Schülerzahl, aber keine durchgehende 2-Zügigkeit der Klassen. Aus diesem Grund ist es vorgesehen im gesamten Schulgebäude 6 allgemeine Unterrichtsräume vorzuhalten. Auch der Verwaltungsbereich und Ganztag muss sich den steigenden Schülerzahlen anpassen und erweitert werden. Aufgabe des Wettbewerber ist es, die fehlenden und notwendigen Räume so zu errichten, dass eine Barrierefreiheit unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit erfolgt. Der Wettbewerb wird als nichtoffener einphasiger Wettbewerb …
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Die Samtgemeinde Boldecker Land plant eine Standortentwicklung der Mühlenbergschule in der Mitgliedsgemeinde Osloß. Auf Grund der steigenden Schülerzahlen und Einhaltung verschiedener Richtlinien wurde im Ratsbeschluss eine Wettbewerbsauslosung zur Erhaltung und Erweiterung des Schulstandortes Osloß beschlossen. Die Schülerprognosezahlen des Landkreises Gifhorn zeigen zwar eine steigende Schülerzahl, aber keine durchgehende 2-Zügigkeit der Klassen. Aus diesem Grund ist es vorgesehen im gesamten Schulgebäude 6 allgemeine Unterrichtsräume vorzuhalten. Auch der Verwaltungsbereich und Ganztag muss sich den steigenden Schülerzahlen anpassen und erweitert werden. Aufgabe des Wettbewerber ist es, die fehlenden und notwendigen Räume so zu errichten, dass eine Barrierefreiheit unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit erfolgt. Der Wettbewerb wird als nichtoffener einphasiger Wettbewerb für eine Gebäudeplanung im anonymen Verfahren innerhalb eines VgV-Verfahrens als RPW-Verfahren ausgelobt (§ 3 (3) RPW). Der Auslober wird gemäß Ziff. 8.2 RPW bei der Umsetzung des Projekts den/die Entwurfsverfasser des 1. Preises -sofern dies vom Preisgericht empfohlen wird und keine schwerwiegenden Gründe dem entgegen stehen- nach Verhandlung gem. § 14 (4) [8] VgV beauftragen. Der Auftraggeber behält sich vor, die an der Wettbewerbsarbeit des 1. Preisträgers beteiligten Fachplaner (TWP und TGA) ebenfalls mit Einzelverträgen zu beauftragen, so diese ihre Berufszulassung und Haftpflichtversicherung in erforderlicher Höhe zum eventuellen Vertragsschluss nachweisen. Die Beauftragung wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts für die Architektenleistungen (und evtl. weiteren Planungsleistungen) als umfassende Beauftragung (stufenweise; vorbehaltlich positiver Gremienbeschlüsse) über die Leistungsphasen 2-9 (6-7 in Teilen) gem. HOAI 2021 (Architektenleistung, Landschaftsarchitektur und evtl. auch TGA und TWP [LPH 1-6]) in Einzelverträgen vergeben. Daher wird die Beteiligung eines Landschaftsplaners schon am Wettbewerb gefordert, die der entsprechenden Fachplaner hingegen empfohlen. Die Beauftragung stufenweise: Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst die in der Anlage 10 der HOAI 2021 bezeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 (Stufe 1). Danach behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragnehmer mit den Leistungsphasen 5 bis 9 (Stufe 2) gemäß § 34 HOAI 2021 (Anlage 10) einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen. Die Einzelverträge sollen auf Grundlage der RBBau geschlossen werden.
Erfüllungsort
- Ort
- 38554 Weyhausen
- Kreis
- Landkreis Gifhorn
- Bundesland
- Niedersachsen
- NUTS
- DE914
Verlauf
- 23.02.2025 Ausschreibung veröffentlicht
- 27.02.2025 Ausschreibung veröffentlicht · Für die abgefragte Referenz wird als Mindestkriterium eine Honorarzone III gefordert. Eine Nutzungsart wird im Zuge der Referenzabfrage nicht mehr gefordert.
- 19.09.2025 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Kummer Lubk+Partner PartGmbB erhalten.
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