Applikationserstellung / Applikationsbetriebsführung für das Clearing im Rahmen des Aufbaus eines Clearingsystems für (((eTicket Deutschland.
Auftraggeber: VDV eTicket Service GmbH & Co.KG · Köln
VDV eTicket Service GmbH & Co.KG hat den Auftrag für IT-Dienstleistungen am 08.01.2018 vergeben, Zuschlag an T-Systems International GmbH. Eingegangen: 6 Angebote.
T-Systems International GmbH Frankfurt
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- 6
- Zuschlag
- 08.01.2018
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 12.01.2018.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- IT-Dienstleistungen: Applikationserstellung / Applikationsbetriebsführung für das Clearing im Rahmen des Aufbaus eines Clearingsystems für (((eTicket Deutschland.
- Wo
- nicht angegeben
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Lose
- 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 12.01.2018, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Anzahl der geplanten, sich im Aufbau oder sich bereits im Betrieb befindlichen (((eTicket-Deutschland-Systeme wächst kontinuierlich weiter. Derzeit leben bereits über 70 % der Bundesbevölkerung in Regionen, die (((eTicket-Deutschland-Systeme betreiben. Der Gesamtumsatz dieser Systeme beläuft sich auf ca. 3 Mrd. EUR/Jahr. Charakteristisch für diese Systeme ist, dass die Verkehrsunternehmen den ÖPV-Nutzern auf das Nutzermedium (z.B. Chipkarte, Smartphone) eine (((eBezahlberechtigung nach VDV-Kernapplikation ausgeben können, mit der sie die (((eTicket-Deutschland-Systeme und Services nutzen können. Die (((eBezahlberechtigung ermöglicht es den Kunden grundsätzlich, ihr (((eTicket in nahezu allen Ausbauvarianten auch in anderen Verbundregionen zu nutzen. Damit entstehen interoperable Geschäftsvorfälle, d. h. Geschäftsvorfälle mit Beteiligung zweier Geschäftspartner, zwischen denen kein …
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Die Anzahl der geplanten, sich im Aufbau oder sich bereits im Betrieb befindlichen (((eTicket-Deutschland-Systeme wächst kontinuierlich weiter. Derzeit leben bereits über 70 % der Bundesbevölkerung in Regionen, die (((eTicket-Deutschland-Systeme betreiben. Der Gesamtumsatz dieser Systeme beläuft sich auf ca. 3 Mrd. EUR/Jahr. Charakteristisch für diese Systeme ist, dass die Verkehrsunternehmen den ÖPV-Nutzern auf das Nutzermedium (z.B. Chipkarte, Smartphone) eine (((eBezahlberechtigung nach VDV-Kernapplikation ausgeben können, mit der sie die (((eTicket-Deutschland-Systeme und Services nutzen können. Die (((eBezahlberechtigung ermöglicht es den Kunden grundsätzlich, ihr (((eTicket in nahezu allen Ausbauvarianten auch in anderen Verbundregionen zu nutzen. Damit entstehen interoperable Geschäftsvorfälle, d. h. Geschäftsvorfälle mit Beteiligung zweier Geschäftspartner, zwischen denen kein Einnahmeaufteilungsvertrag besteht. So entstehen im gesamten Bundesgebiet Zahlungsströme mit Forderungen und Verbindlichkeiten unterschiedlichster Geschäftspartner, die über den (((eTicket-Deutschland-Teilnahmevertrag vertraglich verbunden sind. Für die Ermittlung der gegenseitigen Forderungen (Forderungsclearing) und den darauf folgenden Ausgleich dieser Zahlungsströme (Settlement) existiert derzeit keine Infrastruktur, was sich als Hindernis für die Realisierung der bundesweiten Interoperabilität herausgestellt hat. Die Nutzung der (((eBezahlberechtigung findet heute in verschiedenen Regionen in unterschiedlichen Ausbauvarianten der VDV-Kernapplikation statt. In vielen Regionen in Deutschland gewinnt auch das ÖPV-Ticketing via Smartphone-App an Bedeutung. Auch hier wird hauptsächlich mit einer im System des Kundenvertragspartners hinterlegten Zahlungsart das Ticket bezahlt. Damit ist der Bedarf für ein Clearing gegeben, welches die Vernetzung der digitalen Vertriebssysteme ermöglicht und erleichtert. Dabei bildet das Forderungsclearing alle Geschäftsvorfälle im Rahmen des elektronischen Fahrgeldmanagements ab, die einen Ausgleich einer Hauptschuld erfordern. Dies sind folgende Geschäftsvorfälle: · Nutzung einer automatisierten Fahrberechtigung (AFB) nach VDV-KA im Rahmen von automatisierten Fahrpreisermittlung (AFE), · Korrektur der die AFB-Nutzung im Rahmen von AFE, · Aufladen von Werteinheitenberechtigung (WEB) nach VDV-KA, · Ticket-Kauf, · Ticket-Erstattung. Mit der Hauptschuld verknüpft sind Provisionsschulden der beiden Geschäftsprozessbeteiligten. Dabei wird unterschieden zwischen Konto- und Verkaufsprovisionen, die im Bruttoclearing gegenläufig zwischen den beiden Geschäftsprozessbeteiligten auszugleichen sind. Eine weitere Forderungsform stellen Lizenzforderungen seitens VDV-ETS dar. Diese Forderungen entstehen durch die Nutzung des Service des VDV-Forderungsclearing selbst als auch durch die Nutzung des Service VDV-Produktclearing. Das Produktclearing ist in Ausbauvarianten der automatisierten Fahrpreisfindung erforderlich, um das letztlich genutzte Tarifprodukt und damit die Forderungshöhe zu definieren. Der Aufbau des Produktclearings ist nicht Gegenstand dieses Auftrages. Diese Software wird vom Auftraggeber beigestellt. Der Zahlungsausgleich (Settlement) wird dabei bilateral zwischen den Geschäftsprozesspartnern mit Hilfe der vom Forderungsclearing bereitgestellten Buchungsdaten durchgeführt und ist somit nicht Auftragsbestandteil. Das Clearingsystem wird zunächst für einen 6-monatigen Probebetrieb mit eingeschränkten Nutzern aufgebaut. Der anschließende Wirkbetrieb (über min. 5 Jahre) soll das Clearingsystem allen interessierten Nutzern diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen; dies schließt neben der Nutzung durch Unternehmen aus der ÖPV-Branche auch den Zugang für Unternehmen anderer Branchen nicht aus, womit nicht nur Unternehmen aus anderen Mobilitätsbranchen adressiert sind. Es ist vorgesehen, das Clearingsystem auch in andere Systemumfelder wie etwa deutschlandweite, multimodale Verbindungs- und Ticketservices einzubinden.
2 Lose
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- NUTS
- DE
Verlauf
- 12.09.2017 Ausschreibung veröffentlicht
- 12.01.2018 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat T-Systems International GmbH erhalten.
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