Anmietung Bürogebäude mit Publikumsverkehr im Stadtgebiet von Bad Segeberg
Auftraggeber: Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter Kreis Segeberg, vertreten durch die BA- Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH · D-Nürnberg
Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter Kreis Segeberg hat den Auftrag für Immobiliendienste in Bad Segeberg am 17.10.2019 vergeben, Zuschlag an HBG Bauträger GmbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 8.270.460 €. Eingegangen: 3 Angebote.
HBG Bauträger GmbH Oldenburg
- Summe
- 8.270.460 €
- Angebote
- 3
- Zuschlag
- 17.10.2019
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 31.10.2019.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Immobiliendienste: Anmietung Bürogebäude mit Publikumsverkehr im Stadtgebiet von Bad Segeberg
- Wo
- Bad Segeberg, Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 31.10.2019, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Bundesagentur für Arbeit Elmshorn (nachfolgend auch BA genannt) und das Jobcenter Kreis Segeberg (nachfolgend auch JC Kreis Segeberg genannt) beabsichtigt, Mietflächen im Stadtgebiet von Bad Segeberg anzumieten. Die gesamt anzumietende Fläche beträgt ca. 3 530 m2 (JC Kreis Segeberg ca. 2 300 m2, BA ca. 1 230 m2). Es wird ein Vermieter gesucht, der nach den Vorgaben der BA und des JC Kreis Segeberg auf Basis eines funktionalen Nutzungskonzeptes, das mit der Aufforderung zur Teilnahme an den Verhandlungen zur Verfügung gestellt wird, die benötigten Flächen in den vorgegebenen Qualitäten schafft, und der BA und dem JC Kreis Segeberg auf der Basis zweier separat abzuschließender Mietverträge zur zeitlich befristeten Nutzung überlässt. Der Abschluss der Mietverträge ist Gegenstand des Vergabeverfahrens. Die benötigten Mietflächen können durch Anpassung eines bereits vorhandenen, in …
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Die Bundesagentur für Arbeit Elmshorn (nachfolgend auch BA genannt) und das Jobcenter Kreis Segeberg (nachfolgend auch JC Kreis Segeberg genannt) beabsichtigt, Mietflächen im Stadtgebiet von Bad Segeberg anzumieten. Die gesamt anzumietende Fläche beträgt ca. 3 530 m2 (JC Kreis Segeberg ca. 2 300 m2, BA ca. 1 230 m2). Es wird ein Vermieter gesucht, der nach den Vorgaben der BA und des JC Kreis Segeberg auf Basis eines funktionalen Nutzungskonzeptes, das mit der Aufforderung zur Teilnahme an den Verhandlungen zur Verfügung gestellt wird, die benötigten Flächen in den vorgegebenen Qualitäten schafft, und der BA und dem JC Kreis Segeberg auf der Basis zweier separat abzuschließender Mietverträge zur zeitlich befristeten Nutzung überlässt. Der Abschluss der Mietverträge ist Gegenstand des Vergabeverfahrens. Die benötigten Mietflächen können durch Anpassung eines bereits vorhandenen, in Planung oder im Bau befindlichen Gebäudes oder durch Errichtung eines Neubaus geschaffen werden. In Gebäuden/Liegenschaften, in denen Flächen auch an andere Mieter vermietet worden sind oder werden sollen, müssen die dem JC und der BA zur Verfügung gestellten Flächen zusammenhängend angeboten werden. Das Mietobjekt muss folgende Anforderungen erfüllen: Es wird eine Gesamtnutzfläche (NGF nach DIN 277:2005) von ca. 3 530 m2 gesucht. An die anzumietende Fläche werden u.a. folgende Anforderungen gestellt: Das JC Kreis Segeberg sowie die Agentur für Arbeit sollen jeweils über einen eigenen Haupteingang verfügen. Besondere Anforderungen Jobcenter Kreis Segeberg: a) Empfangstresen im Eingangsbereich mit 4 Arbeitsplätzen, b) Wartebereich in Eingangsbereich mit ca. 100 m2, c) Verbindungstüren zwischen jedem Büro, d) Elektronische Schließanlage für Außentüren, e) Kraftbetätigte Automatiktüren (Barrierefreiheit) an Zugangstüren (Haupteingang, Personaleingänge) sowie in im innenliegenden Bereich (Brandabschnittstüren bzw. Flurtüren). Gewünschte Ausführung: Schiebetüren mit Bewegungsmelder, f) Aufrufanlage für Wartebereich, Presenter Monitore, g) Organisationseinheiten sind räumlich zusammenliegend unterzubringen, h) abschließbarer Containerstellplatz (zusammen mit Mietbereich AA), i) Raucherunterstand (gemeinsame Nutzung mit AA), j) Großer und kleiner Besprechungsraum, k) Ela Anlage (gesamte Mieteinheit) l) EMA (gesamte Mieteinheit) m) Höhere Schallschutzklasse bei Türen (nur für Mietbereich JC), n) Elektrischer außenliegenden Sonnenschutz (gesamte Mieteinheit), o) Mindestens 70 PKW Stellplätze für Mitarbeiter, davon 2 behindertengerecht und 40 PKW Stellplätze für Besucher, davon 2 behindertengerecht (für JC und AA), p) Mindestens 10 abschließbare und überdachte Fahrradabstellplätze für Mitarbeiter (jeweils 5 für JC und AA), offene Abstellfläche für mindestens 5 Kunden Fahrräder (für JC) q) Sonstiger Raumbedarf (gemäß Raumbedarfsplan): Wartezonen, Teeküchen, Lager/Materialraum, Kopierraum/Post, IT Raum, Technikraum, Putzmittelräume,, Eltern-Kind-Büro, Raum für Aktenhaltung. Besondere Anforderungen Agentur für Arbeit: a) Empfangstheke im Eingangsbereich mit 2 Arbeitsplätzen, nur über Back Office Büro zugänglich, b) Wartebereich im Eingangsbereich mit 20 m2, c) Keine Zwischentüren zwischen Büros, d) Mechanische Schließanlage, e) Kraftbetätigte Automatiktüren (Barrierefreiheit) an Zugangstüren (Haupteingang, Personaleingänge) sowie in im innenliegenden Bereich (Brandabschnittstüren bzw. Flurtüren). Gewünschte Ausführung: Schiebetüren mit Bewegungsmelder, f) Organisationseinheiten sind zusammenhängend unterzubringen, g) abschließbarer Containerstellplatz (zusammen mit Mietbereich JC, siehe oben), h) Raucherunterstand (gemeinsame Nutzung mit JC, siehe oben), i) Großer und kleiner Besprechungsraum, j) Elektrischer außenliegenden Sonnenschutz (gesamte Mieteinheit), k) Stellplätze für Kfz und Fahrräder: siehe unter JC, lit. o) und p), l) Sonstiger Raumbedarf (gemäß Raumbedarfsplan): Teeküchen, Lager/Materialraum, Kopierräume, Postverteilraum, ITR Raum, Putzmittelraum. Der angebotene monatliche Nettomietzins darf einen Betrag in Höhe von 46.000 € nicht übersteigen. Angebote, die darüber liegen, werden nicht gewertet. Das bereitzustellende Gebäude muss über eine ÖPNV Anbindung verfügen. Das gesamte Gebäude muss bei Nutzungsbeginn barrierefrei sein, soweit dies nach DIN 18040-1 gefordert ist. Das Bauwerk muss es ermöglichen, flexibel auf künftige Entwicklungen und Veränderungen im Flächenbedarf des JC Kreis Segeberg und der BA reagieren zu können. Die Anforderungen der ab 1.5.2014 gültigen ENEV 2014 sind zu erfüllen. Weitere Anforderungen an das bereitzustellende Gebäude ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Das künftige Mietobjekt wird von der BA und dem JC Kreis Segeberg fest für 15 Jahre angemietet. Ferner soll dem Mieter nach Ablauf der Festmietzeit ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung der Mietzeit bis zu jeweils 5 Jahren eingeräumt werden. Nach Ablauf des Festmiet- bzw. Optionszeitraums verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit. Sofern das Mietobjekt bzw. Grundstück im Eigentum der öffentlichen Hand steht und/oder von der öffentlichen Hand erworben werden soll, müssen die Vorgaben des EU Beihilferechts erfüllt werden, insbesondere die Anforderungen der „Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand“ (97/C 209/03) und des Art. 108 Abs.3 EUV. Da die Verfügbarkeit des Mietobjekts bzw. Grundstücks unabdingbare Voraussetzung zur Auftragsausführung ist, werden nur solche Bewerber zur Abgabe des letzten verbindlichen Angebots aufgefordert, die erklären können, dass sie zur Auftragsausführung über ein geeignetes Grundstück verfügen werden. Den Bewerbern steht offen, mehrere geeignete Grundstücke zu benennen. Dem Auftragnehmer (Vermieter) ist eine Veräußerung des Mietobjekts nach Mietvertragsabschluss unter Berücksichtigung der §§ 566, 578 BGB zugelassen. Gewünschter Mietbeginn bei Bestandsbauten ist der 1.6.2019. Bei neu zu errichtenden Gebäuden wird ein Fertigstellungszeitraum inklusiv Baugenehmigungsphase von 22 Monaten zu Grunde gelegt. Der Zeitraum beginnt mit Erteilung des Auftrages zu laufen. Dem Bieter steht es frei, einen früheren Fertigstellungszeitpunkt anzubieten. Folgende Eckpunkte sind bei der Gestaltung des Mietvertrages zu berücksichtigen: 1) Der Mieter soll berechtigt sein, nach Abschluss des Mietvertrages vor und während der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen bei Vorliegen von noch zu definierenden Voraussetzungen bauliche Änderungen des Mietgegenstandes vom Vermieter zu verlangen, wobei durch Sonderwünsche zusätzlich entstehende Kosten vom Mieter zu übernehmen sind. Einzelheiten sind im Mietvertrag zu vereinbaren. 2) Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass alle mit Art, Lage und Beschaffenheit des Mietgegenstandes in der von ihm geschuldeten Ausgestaltung zusammenhängenden Genehmigungen (insb. Baugenehmigung) vorliegen, die für den Gebrauch des Mietgegenstandes zu dem vorgesehenen Zweck erforderlich sind. Der Vermieter ist außerdem dafür verantwortlich, dass die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenrichtlinie zu den baulichen Anforderungen an Arbeitsstätten erfüllt werden, soweit diese vom Mieter gefordert werden. 3) Sämtliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Mietsache (Gebäude, Außenanlagen, technische Einrichtung) sollen während der Mietzeit durch den Vermieter ausgeführt werden. 4) Die Betriebskosten nach den Nummern 1-14 der Betriebskostenverordnung (BetrKV)sollen auf den Mieter umlegbar sein. Die Abrechnung der Betriebskosten soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erfolgen. Hierbei soll es sich um eine Ausschlussfrist im Sinne des § 556 Abs.3 S.3 BGB handeln. Auf die entstehenden Betriebskosten werden monatliche Vorauszahlungen geleistet. 5) Bauliche Veränderungen innerhalb der Mietsache sollen durch den Mieter auch ohne Zustimmung des Vermieters möglich sein, soweit davon nur Wände ohne statische Bedeutung betroffen sind. Eine Rückbauverpflichtung soll nicht vereinbart werden. 6) Es ist zu berücksichtigen, dass die BA und das JC Kreis Segeberg nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. 7) Hinsichtlich der Rückgabe des Mietgegenstandes am Ende des Mietverhältnisses ist eine Endrenovierung vom Mieter vorbehaltlich noch zu verhandelnder Rückgabemodalitäten nicht durchzuführen. 8) Für den Fall, dass sich der vereinbarte Übergabetermin um mehr als 6 Monate verzögert, kann der Mieter von dem Vertrag entschädigungslos zurücktreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters bleiben davon unberührt.
Erfüllungsort
- Ort
- Bad Segeberg
- Kreis
- Kreis Segeberg
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- NUTS
- DEF0D
Verlauf
- 31.08.2018 Ausschreibung veröffentlicht
- 31.10.2019 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat HBG Bauträger GmbH erhalten, Summe 8.270.460 €.