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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 25.04.2023

Aktualisierung der Anforderungen an die Erhebung, Dokumentation und Auswertung von Daten zur Behandlung und Verwertung von Elektroaltgeräten zur Erfüllung der EU-Berichtspflichten gem. WEEE-Richtlinie

Auftraggeber: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle · Dessau-Roßlau

Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle hat einen Auftrag für „Aktualisierung der Anforderungen an die Erhebung, Dokumentation und Auswertung von Daten zur Behandlung und Verwertung von Elektroaltgeräten zur Erfüllung der EU-Berichtspflichten gem. WEEE-Richtlinie“ in Dessau-Roßlau ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 17.05.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 17.05.2023, 14:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Aktualisierung der Anforderungen an die Erhebung, Dokumentation und Auswertung von Daten zur Behandlung und Verwertung von Elektroaltgeräten zur Erfüllung der EU-Berichtspflichten gem. WEEE-Richtlinie
Wo
Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
Bis wann
Angebotsfrist 17.05.2023, 14:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 25.04.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Behandlung und Verwertung von Altgeräten wird in Deutschland durch eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure durchgeführt, welche sich etwa durch die Art der behandelten Geräte und Kategorien oder Herkunft, den jährlichen Durchsatz oder die durchgeführten Behandlungs- und Verwertungsschritte unterscheiden. Zur Erfüllung der Mitteilungs- und Auskunftspflichten nach ElektroG und UStatG müssen Behandlungs- und Verwertungsanlagen Daten zu verschiedenen Teilmengen der behandelten und verwerteten Altgeräte, ihrer Bauteile, Werkstoffe und Stoffe anderen Akteuren aus der Behandlungskette Daten weitergeben. Zur Vereinheitlichung der damaligen Praxis der Datenerfassung und der Umsetzung von Mitteilungs- und Auskunftspflichten veröffentlichte das Umweltbundesamt 2007 den „Leitfaden Monitoring zur Handhabung des Monitorings der Elektrogeräteentsorgung durch Betreiber von Erstbehandlungsanlagen …

Ganze Beschreibung lesen

Die Behandlung und Verwertung von Altgeräten wird in Deutschland durch eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure durchgeführt, welche sich etwa durch die Art der behandelten Geräte und Kategorien oder Herkunft, den jährlichen Durchsatz oder die durchgeführten Behandlungs- und Verwertungsschritte unterscheiden. Zur Erfüllung der Mitteilungs- und Auskunftspflichten nach ElektroG und UStatG müssen Behandlungs- und Verwertungsanlagen Daten zu verschiedenen Teilmengen der behandelten und verwerteten Altgeräte, ihrer Bauteile, Werkstoffe und Stoffe anderen Akteuren aus der Behandlungskette Daten weitergeben. Zur Vereinheitlichung der damaligen Praxis der Datenerfassung und der Umsetzung von Mitteilungs- und Auskunftspflichten veröffentlichte das Umweltbundesamt 2007 den „Leitfaden Monitoring zur Handhabung des Monitorings der Elektrogeräteentsorgung durch Betreiber von Erstbehandlungsanlagen nach § 11 (3) ElektroG“. Dieser war Teil des Forschungsvorhabens „Anforderungen an die Zertifizierung Zertifizierung der Erstbehandler nach ElektroG“, dessen Abschlussbericht 2008 veröffentlicht wurde (UBA Texte 12/08, 13/08 und 14/08)“ .2012 wurde der Bericht des Forschungsvorhabens „Zertifizierung und Monitoring nach ElektroG - Harmonisierung und Weiterbildung“ (UBA Texte 05/2012) veröffentlicht. Ziel dieses Vorhabens ist die Aktualisierung der ausgearbeiteten Anforderungen an die Dokumentation, Zertifizierung und Quotenberechnung sowie des Leitfadens von 2007 auf Grundlage der aktuellen rechtlichen Vorgaben und einer aktualisierten Untersuchung der Praxis. Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2193 der Europäischen Kommission wurden Vorschriften zur Berechnung, Prüfung und Übermittlung von Daten im Kontext der WEEE-Richtlinie festgelegt. Dabei wurde insbesondere Vorgaben für die Ermittlung des Anteils der zur Wiederverwendung vorbereiteten Altgeräte gemacht und materialabhängig die Voraussetzungen definiert, unter welchen Materialien als dem Recycling zugeführt gelten (Definition der Recyclingschnittstelle). Der Durchführungsbeschluss wurde durch § 22 Abs. 2 Satz 3 ElektroG in nationales Recht umgesetzt. Im Rahmen der Untersuchung soll auch die Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/2193 überprüft und praxisnahe Empfehlungen für die einheitliche Anwendung der Recyclingschnittstelle für die betroffenen Abfallmaterialien entwickelt werden. Zudem sollen Informationen über die Umsetzung des Durchführungsbeschlusses für die Verwendung im Quality Report generiert werden, welcher begleitend zum Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission übermittelt wird. Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Dessau-Roßlau (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 25.04.2023 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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