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Abgelaufen Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 21.12.2025

ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Dietramszell (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Auftraggeber: Gemeinde Dietramszell · Dietramszell

Gemeinde Dietramszell hat einen Auftrag für Telekommunikation in Dietramszell ausgeschrieben. Teilnahmeanträge waren bis 13.02.2026 möglich. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Teilnahmeanträge waren bis 13.02.2026, 09:00 Uhr möglich. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Telekommunikation: ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Dietramszell (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Wo
Dietramszell, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern
Bis wann
Teilnahmeantrag bis 13.02.2026, 09:00 Uhr
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
Laufzeit
84 Monate

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 21.12.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung der Änderung der Bekanntmachung. ==================================================================================================================================================== Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung der Änderung der Bekanntmachung. Im Rahmen des ursprünglichen Vergabeverfahrens war vorgesehen, dass Angebote ausschließlich für die Einzellose 1 - 5 abgegeben werden können. Um den Wettbewerb zu fördern und die Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens sicherzustellen, hat der Konzessionsgeber beschlossen, die Vergabeunterlagen dahingehend anzupassen, dass künftig auch die Abgabe eines Gesamtangebots über die Einzellose 1 bis 5 zulässig ist. Bewerber, die sich auf Grundlage dieser Bekanntmachung an der Ausschreibung beteiligen wollen, können sich daher auf die Abgabe eines Gesamtangebots (nicht aber auf …

Ganze Beschreibung lesen

Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung der Änderung der Bekanntmachung. ==================================================================================================================================================== Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung der Änderung der Bekanntmachung. Im Rahmen des ursprünglichen Vergabeverfahrens war vorgesehen, dass Angebote ausschließlich für die Einzellose 1 - 5 abgegeben werden können. Um den Wettbewerb zu fördern und die Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens sicherzustellen, hat der Konzessionsgeber beschlossen, die Vergabeunterlagen dahingehend anzupassen, dass künftig auch die Abgabe eines Gesamtangebots über die Einzellose 1 bis 5 zulässig ist. Bewerber, die sich auf Grundlage dieser Bekanntmachung an der Ausschreibung beteiligen wollen, können sich daher auf die Abgabe eines Gesamtangebots (nicht aber auf Einzellose) bewerben. Bieter, die bislang bereits am Verfahren beteiligt sind, können sich hingegen weiterhin auch auf Einzellose bewerben. Zu den Voraussetzungen, unter denen Einzellose oder aber ein Gesamtangebot bewertet werden, vergleiche die Darlegungen in Begleitdokument sowie Leistungsbeschreibung (im Änderungsmodus hinterlegt). ==================================================================================================================================================== Aufgrund der Anpassung des ursprünglich mit Datum vom 10.03.2025 ausgeschriebenen Leistungsbeschreibung erfolgt die vorliegende Änderungsbekanntmachung. Hierdurch soll es allen interessierten Unternehmen ermöglicht werden, sich im selben Verfahren für das Breitbandausschreibungsverfahren Gemeinde Dietramszell zu bewerben. Bieter, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben und gegenwärtig beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben weiterhin am Verfahren beteiligt. Diejenigen Bewerber, die sich auf diese Bekanntmachung um eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben, nehmen an einem Teilnahmewettbewerb teil, in dessen Rahmen Bewerber ermittelt werden, die zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden. ========================================================================================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Da das vorliegende Portal eine entsprechende Konzessionsbekanntmachung nicht vorsieht, wurde hilfsweise auf die VO "Sonstige" und die Vergabeart "Teilnahmewettbewerb" zurückgegriffen. Dies ändert aber nichts an der tatsächlichen Einordnung des Beschaffungsgegenstandes und der Durchführung als Verhandlungsverfahren. ==================================================================================================================================================== Die Gemeinde Dietramszell (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seine Ortsgebiete als Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner ortsansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMHG4/documents heruntergeladen werden können.

Erfüllungsort

Ort
83623 Dietramszell
Bundesland
Bayern
NUTS
DE216

Verlauf

  1. 21.12.2025 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf dtvp.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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