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Zuschlag erteilt nicht angegeben (EU-weit) · veröffentlicht am 16.02.2026

Änderung gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB - Ex-Post Publikation

Auftraggeber: TenneT TSO GmbH · Bayreuth

TenneT TSO GmbH hat den Auftrag für Bauleistungen in Bayreuth am 09.05.2023 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Bremen.

Zuschlag an

Einzelunternehmen aus Bremen

Summe
nicht plausibel
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
09.05.2023

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 16.02.2026.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Bauleistungen allgemein: Änderung gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB - Ex-Post Publikation
Wo
Bayreuth, Bayern
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 16.02.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Ex-post-Bekanntmachung zur Änderung gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB / Richtlinie 2014/25/EU für eine Veränderung der laufenden Beauftragung der Räumung des Out-of-Service-Cables (OOS-Cables) für die Projekte LanWin 2, BalWin 3 und LanWin 4. Der Contractor [Name entfernt] im speziellen Jan De Nul ist bereits mit der Räumung der Out-of-Service-Cables (OOS-Cables) für die Projekte BalWin 4, LanWin 1, BalWin 5 und LanWin 5 (Cluster UTW) beauftragt. Um technische, wirtschaftliche und zeitliche Synergieeffekte zu nutzen, wurde entschieden, die identischen Leistungen in den zusätzlichen Projekten LanWin 2 (Cluster SH), BalWin 3 und LanWin 4 (Cluster WHV) ebenfalls an JdN zu vergeben und damit eine projektübergreifende Bündelvergabe umzusetzen. Ursprünglich war der Start der Ausführung für das Cluster Unterweser für das Jahr 2026 geplant, sodass es einen zeitlichen Vorteil in den anderen …

Ganze Beschreibung lesen

Ex-post-Bekanntmachung zur Änderung gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB / Richtlinie 2014/25/EU für eine Veränderung der laufenden Beauftragung der Räumung des Out-of-Service-Cables (OOS-Cables) für die Projekte LanWin 2, BalWin 3 und LanWin 4. Der Contractor [Name entfernt] im speziellen Jan De Nul ist bereits mit der Räumung der Out-of-Service-Cables (OOS-Cables) für die Projekte BalWin 4, LanWin 1, BalWin 5 und LanWin 5 (Cluster UTW) beauftragt. Um technische, wirtschaftliche und zeitliche Synergieeffekte zu nutzen, wurde entschieden, die identischen Leistungen in den zusätzlichen Projekten LanWin 2 (Cluster SH), BalWin 3 und LanWin 4 (Cluster WHV) ebenfalls an JdN zu vergeben und damit eine projektübergreifende Bündelvergabe umzusetzen. Ursprünglich war der Start der Ausführung für das Cluster Unterweser für das Jahr 2026 geplant, sodass es einen zeitlichen Vorteil in den anderen Projekten gibt, der eine weitere Risikominimierung für die vorbereitenden Maßnahmen in den zusätzlichen Projekten ermöglicht. Die gemeinsame Ausführung führt zu erheblichen Synergien in den Bereichen Engineering, Mobilisierung, Logistik, Ausführung, Risikomanagement und Projektkoordination. Eine gesonderte Ausschreibung würde neben dem Aufwand der Ausschreibung und Vergabe diese Synergien verhindern und nach aktueller Einschätzung zu höheren Gesamtkosten sowie zu erhöhten projektbezogenen Risiken führen. Ein Auftragnehmerwechsel im aktuellen Projektstadium würde die ordnungsgemäße Projektdurchführung erheblich gefährden. Ein Wechsel während der operativen Arbeiten ist nur mit erheblichem Aufwand möglich und grundsätzlich nicht vorgesehen. Dies würde nicht nur zu erheblichen Verzögerungen im Projektverlauf führen, sondern auch zu massiven Zusatzkosten und voraussichtlich zu Verzugsschäden im Hauptprojekt, die sich in einer Höhe von mehreren Millionen Euro bewegen können. Der ursprüngliche Auftragswert des bestehenden Prüfbeauftragten bewegt sich in einem Rahmen in welchem ein Auftragnehmerwechsel in einem wirtschaftlich nicht vertretbaren Missverhältnis zu den zu erwartenden Nachteilen stünde. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ist eine Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne neues Vergabeverfahren zulässig, da die Voraussetzungen der zusätzlichen, erforderlich gewordenen Leistungen sowie der objektiven Unmöglichkeit bzw. jedenfalls subjektiven Unzumutbarkeit eines Auftragnehmerwechsels erfüllt sind.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Bayreuth (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Bayern

Verlauf

  1. 16.02.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · Ursprünglich war der Start der Ausführung für das Cluster Unterweser für das Jahr 2026 geplant, sodass es einen zeitlichen Vorteil in den anderen Projekten gibt, der eine weitere Risikominimierung für die vorbereitenden Maßnahmen in den zusätzlichen Projekten ermöglicht. Die…

Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Bremen erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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