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Zuschlag erteilt nicht angegeben (EU-weit) · veröffentlicht am 02.08.2024

Änderung eines Vertrages während der Laufzeit über Planungsleistung für die "Sanierung der Kaikante im Bereich der Liegeplätze 86-91"

Auftraggeber: Hanse- und Universitätsstadt Rostock · Rostock

Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Rostock am 07.07.2022 vergeben, Zuschlag an INROS LACKNER SE.

Zuschlag an

INROS LACKNER SE Rostock

Summe
nicht plausibel
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
07.07.2022

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 02.08.2024.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Ingenieur- und Planungsleistungen: Änderung eines Vertrages während der Laufzeit über Planungsleistung für die "Sanierung der Kaikante im Bereich der Liegeplätze 86-91"
Wo
Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 02.08.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Nach §132 GWB Absatz (5) sind Änderungen gem. Absatz (2) Nummern 2 und 3 im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt zu machen (vgl. VgV §39 Absatz (5) und RL 2014/24/EU Artikel 72 Absatz (1) Unterabsatz 3 bzw. RL 2014/25/EU Artikel 89 Absatz (1) Unterabsatz 2). Die Bekanntmachung enthält die notwendigen Informationen gemäß RL 2014/24/EU Anhang V Teil G bzw. RL 2014/25/EU Anhang XVI. Im Rahmen der EU-weiten Ausschreibung für die o.a. Planungsleistungen wurde der Zuschlag dem Bieter INROS LACKNER SE aus Rostock erteilt. Die Beauftragung erfolgte dabei in 3 separaten Planungsverträgen entsprechend der HOAI-Leistungsphasen mit einer vorläufigen Gesamtauftragssumme von 523.223,59 EUR brutto. Begründung zu §132 (2) Nr. 2a) GWB: Für die Erbringung der zusätzlichen Leistungen kommt ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Die benötigten …

Ganze Beschreibung lesen

Nach §132 GWB Absatz (5) sind Änderungen gem. Absatz (2) Nummern 2 und 3 im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt zu machen (vgl. VgV §39 Absatz (5) und RL 2014/24/EU Artikel 72 Absatz (1) Unterabsatz 3 bzw. RL 2014/25/EU Artikel 89 Absatz (1) Unterabsatz 2). Die Bekanntmachung enthält die notwendigen Informationen gemäß RL 2014/24/EU Anhang V Teil G bzw. RL 2014/25/EU Anhang XVI. Im Rahmen der EU-weiten Ausschreibung für die o.a. Planungsleistungen wurde der Zuschlag dem Bieter INROS LACKNER SE aus Rostock erteilt. Die Beauftragung erfolgte dabei in 3 separaten Planungsverträgen entsprechend der HOAI-Leistungsphasen mit einer vorläufigen Gesamtauftragssumme von 523.223,59 EUR brutto. Begründung zu §132 (2) Nr. 2a) GWB: Für die Erbringung der zusätzlichen Leistungen kommt ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Die benötigten Planungsleistungen aller Nachträge (01-03) sind erforderlich, um den geplanten Projektablauf nicht zu gefährden. Gleichzeitig wären zusätzliche Vergabeverfahren, auch aufgrund der geringen Auftragswerte, für die Auftraggeberin mit einem zeitlichen und personellen Mehraufwand verbunden. Dies ist für die Auftraggeberin nicht wirtschaftlich. Durch die zusätzlichen Planungsleistungen ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Eine solche Änderung liegt etwa bei der Ersetzung zu beschaffender Dienstleistungen durch andersartige Leistungen oder bei einer grundlegenden Änderung der Art der Beschaffung vor (Erwägungsgrund 109 RL 2014/24/EU). Hier werden indes nur die ursprünglichen Planungsleistungen, die für das Projekt beauftragt sind, um zusätzliche erforderliche Planungsleistungen erweitert. Die notwendigen ingenieurtechnischen Planungsleistungen wurden aufgrund der Schwellenüberschreitung in einem EU-weiten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb im November 2021 ausgeschrieben. Der Auftraggeber, die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, trat als Sektorenauftraggeber [1] auf. Die Vergabe erfolgte auf Grundlage der SektVO. Der Grundvertrag enthält eine Indexierungsklausel auf deren Basis das Honorar fort- und festgeschrieben wird. Auf Grundlage der Kostenberechnung wird gemäß § 132 (4) der neue Auftragswert als Referenzwert festgesetzt: = 837.586,31 EUR netto Der Zuschlag für die o.g. Planungsleistungen wurde dem Bieter INROS LACKNER SE aus Rostock erteilt. Die Beauftragung erfolgte dabei in 3 separaten Planungsverträgen entsprechend der HOAI-Leistungsphasen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Rostock
NUTS
DE803

Verlauf

  1. 02.08.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Erbringung der zusätzlichen Leistungen kommt ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Die benötigten Planungsleistungen aller Nachträge (01-03) sind erforderlich, um den geplanten Projektablauf nicht zu gefährden.…

Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat INROS LACKNER SE erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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