Absicht zum Abschluss eines Vertrages über die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) — Fünftes Buch (V)
Auftraggeber: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Eschborn
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen hat einen Auftrag für Medizintechnik und Medizinbedarf in Hessen ausgeschrieben. Teilnahmeanträge waren bis 25.06.2021 möglich. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Medizintechnik und Medizinbedarf: Absicht zum Abschluss eines Vertrages über die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) — Fünftes Buch (V)
- Wo
- Hessen
- Bis wann
- Teilnahmeantrag bis 25.06.2021, 23:59 Uhr
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit
- 01.07.2021 bis 31.12.2024
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 11.06.2021, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Vertragsschlussabsicht betrifft folgende Hilfsmittelproduktgruppen: 07.99.99.6n.nn (Schulung in Orientierung und Mobilität), 07.00.99.5n.nn (Fahrzeitentschädigung, Fahrtkostenerstattung) 07.00.99.3, 07.50.01.0n.nn, 07.00.50.0n.nn, 07.50.01.2, 07.99.99.0, 07.00.99.9n.nn, 07.99.99.1 Die zu erbringenden Leistungen beinhalten neben der fachgerechten Versorgung mit den genannten Hilfsmitteln alle zur Bereitstellung und störungsfreien Funktion und damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Hierzu zählen insbesondere die Durchführung der Schulung in Orientierung und Mobilität, Einweisung, Beratung, Dokumentation der Beratung, Reparaturen, Wartungen, eine rechtzeitige und ausreichende Lieferung von Zubehör und Verbrauchsmaterial. Die AOK Hessen gibt die Absicht bekannt, einen Vertrag über Hilfsmittellieferungen inkl. der erforderlichen Dienstleistungen nach § 127 Abs. 1 SGB V zu schließen, der keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen begründet.
Erfüllungsort
- Ort
- Hessen
- NUTS
- DE
Verlauf
- 11.06.2021 Ausschreibung veröffentlicht