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Zuschlag erteilt Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 21.11.2017

Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Botulinumtoxin (ATC-M03AX01).

Auftraggeber: KKH - Kaufmännische Krankenkasse · Hannover

KKH - Kaufmännische Krankenkasse hat den Auftrag für Medizintechnik und Medizinbedarf bundesweit am 01.11.2017 vergeben, Zuschlag an Ipsen Pharma GmbH.

Zuschlag an

Ipsen Pharma GmbH Ettlingen

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
01.11.2017

Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 21.11.2017.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Medizintechnik und Medizinbedarf: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Botulinumtoxin (ATC-M03AX01).
Wo
Bundesweit
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 21.11.2017, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Kaufmännische Krankenkasse – KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über die o.g. Wirkstoffe/ Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Verfahrens“ abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den o.g. Wirkstoffen/ Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Zeitgleich mit der Anforderung der Vertragsunterlagen ist nachzuweisen, dass das pharmazeutische Unternehmen …

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Die Kaufmännische Krankenkasse – KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über die o.g. Wirkstoffe/ Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Verfahrens“ abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den o.g. Wirkstoffen/ Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Zeitgleich mit der Anforderung der Vertragsunterlagen ist nachzuweisen, dass das pharmazeutische Unternehmen entsprechende Zulassungen zu Arzneimitteln mit dem o. g. Wirkstoff besitzt. Der Nachweis kann z. B. über einen entsprechenden Auszug der AMIS-Datenbank erfolgen. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Sollte die KKH während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie zw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.

Erfüllungsort

Ort
Bundesweit
NUTS
DE

Verlauf

  1. 21.11.2017 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Ipsen Pharma GmbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf TED ↗ Daten: TED – Tenders Electronic Daily, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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