Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sog. „open-house-Modells“ innerhalb des Zeitraums vom 13.11.2015 bis 31.10.2017 für Arzneimittel zum Wirkstoff Zonisamid (ATC-Code nach WHO: N03AX15).
Auftraggeber: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle · Erfurt
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen… hat den Auftrag für Medizintechnik und Medizinbedarf in Erfurt vergeben (Bekanntmachung vom 10.02.2017), Zuschlag an ratiopharm GmbH.
ratiopharm GmbH Ulm
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 10.02.2017
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 10.02.2017.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Medizintechnik und Medizinbedarf: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sog. „open-house-Modells“ innerhalb des Zeitraums vom 13.11.2015 bis 31.10.2017 für Arzneimittel zum Wirkstoff Zonisamid (ATC-Code nach WHO: N03AX15).
- Wo
- Erfurt, Thüringen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zum Wirkstoff Zonisamid (ATC-Code nach WHO: N03AX15) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere von der Nachfrage der Versicherten, der Entwicklung der Zahl der Versicherten, von dem Verordnungsverhalten der Vertragsärzte und dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig. Die Auftraggeberin garantiert keine Mindestabnahmemengen. Der Abschluss der Vereinbarung kann jederzeit und zu den gleichen …
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Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zum Wirkstoff Zonisamid (ATC-Code nach WHO: N03AX15) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere von der Nachfrage der Versicherten, der Entwicklung der Zahl der Versicherten, von dem Verordnungsverhalten der Vertragsärzte und dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig. Die Auftraggeberin garantiert keine Mindestabnahmemengen. Der Abschluss der Vereinbarung kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können über die unter I.1) genannte E-Mailadresse die Teilnahmeunterlagen (Rabattvereinbarung und das unter III.2.1) genannte Formular) anfordern. Vereinbarungen im Rahmen dieses Modells werden im Zeitraum vom 13.11.2015 bis 31.10.2017 geschlossen. Interessenten haben die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Rabattvereinbarung sowie den unter III.2.1) geforderten Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank) erstmals bis zum 13.11.2015, danach bis zum Ersten eines Monats bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK PLUS an. Fällt der Erste eines Monats auf einen Sonnabend, Sonn-oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Rabattvereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch die AOK PLUS in Kraft. Die Unterzeichnung erfolgt bis zum Ablauf des Monats, in dem die Teilnahmeunterlagen bei der AOK PLUS eingegangen sind. Bei späterem Eingang (nach dem 13.11.2015 bzw. nach dem Ersten eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum nächsten Monatsersten berücksichtigt. Teilnahmeunterlagen können erstmals zum 13.11.2015 eingereicht werden. Organisatorisch ist ein Vorlauf von ca. 2 Monaten seitens der AOK PLUS notwendig, um die Meldungen der Rabattvereinbarung vorzunehmen. Die initiale Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in der Apothekensoftware erfolgt spätestens ab dem dritten Monat, der auf die Eingangsfrist der Teilnahmeunterlagen folgt. Bei Änderungen bzw. Neufestsetzungen der Fristen für die Stichtagsmeldungen im bundesweiten AOK-Vertragsmeldeportal DatRabatt kann dieser Zeitpunkt variieren. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und dies durch ihre Unterschrift auf den angeforderten Unterlagen bestätigen, wird eine Rabattvereinbarung abgeschlossen. Der Vertrag endet spätestens am 31.10.2017, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Die im open-house-Verfahren geschlossenen nicht exklusiven Rabattvereinbarungen dienen der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht exklusiven open-house-Rabattvereinbarungen durch exklusive Rabattvereinbarungen zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattvereinbarungen enden die open-house-Vereinbarungen automatisch. Den Erfahrungen der AOK PLUS nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel acht bis zwölf Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner im open-house-Modell werden gebeten, sich diesbezüglich regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Hinweis: bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Erfüllungsort
Verlauf
- 11.11.2016 Ergebnis veröffentlicht
- 11.01.2017 Ergebnis veröffentlicht
- 10.02.2017 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat ratiopharm GmbH erhalten.
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