Abschluss mehrerer Open-House-Verträge nach § 130a Abs. 8 SGB V mit pharmazeutischen Unternehmen zu ausgewählten Wirkstoffen (s. Ziffer II.1.5).
Auftraggeber: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse · Düsseldorf
AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse hat den Auftrag für Medizintechnik und Medizinbedarf vergeben (Bekanntmachung vom 08.12.2016). Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.
Gewinner nicht veröffentlicht
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 08.12.2016
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 08.12.2016.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Medizintechnik und Medizinbedarf: Abschluss mehrerer Open-House-Verträge nach § 130a Abs. 8 SGB V mit pharmazeutischen Unternehmen zu ausgewählten Wirkstoffen (s. Ziffer II.1.5).
- Wo
- Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 08.12.2016, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für mehrere Wirkstoffe im Rahmen sogenannter„Open-House-Verträge“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V für die folgenden Arzneimittelwirkstoffe angeboten: Atazanavir (ausgenommen 300 mg), Brinzolamid, Budesonid + Formoterol, Celecoxib, Certoparin, Dabigatran, Dalteparin, Darunavir (ausgenommen 400 mg), Deferasirox, Dornase alpha, Efavirenz + Emtricitabin + Tenofovir, Emtricitabin, Emtricitabin + Tenofovir, Enoxaparin, Eplerenon, Etoricoxib, Etravirin, Fluvestrant, Fenoterol + Ipatropium, Fosamprenavir, Imatinib, Levodopa + Carbidopa + Entacapon, …
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Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für mehrere Wirkstoffe im Rahmen sogenannter„Open-House-Verträge“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V für die folgenden Arzneimittelwirkstoffe angeboten: Atazanavir (ausgenommen 300 mg), Brinzolamid, Budesonid + Formoterol, Celecoxib, Certoparin, Dabigatran, Dalteparin, Darunavir (ausgenommen 400 mg), Deferasirox, Dornase alpha, Efavirenz + Emtricitabin + Tenofovir, Emtricitabin, Emtricitabin + Tenofovir, Enoxaparin, Eplerenon, Etoricoxib, Etravirin, Fluvestrant, Fenoterol + Ipatropium, Fosamprenavir, Imatinib, Levodopa + Carbidopa + Entacapon, Lopinavir + Ritonavir, Mesalazin, Moxifloxacin, Nadroparin, Natalizumab, Nilotinib, Oxycodon + Naloxon, Paliperidon, Pegfilgrastim, Pregabalin, Rasagilin, Roflumilast, Rotigotin, Somatropin, Sunitinib, Tenofovir, Tinzaparin, Ustekinumab, Voriconazol. Interessierte pharmazeutische Unternehmen erhalten die Teilnahmeunterlagen auf der Internetseite https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen nach einer entsprechenden Registierung. Alternativ können die Unterlagen auch bei der Vergabestelle der AOK Rheinland/Hamburg unter der unter Ziffer I.1 genannten E-Mail-Adresse angefordert werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet bei der Vergabestelle vorlegt. Zusätzlich sind neben den Teilnahmeunterlagen noch ein Handelsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre) und der Nachweis einer dem Risiko des Lieferauftrags angemessen gültigen Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.2.2015. Die Vertragslaufzeit endet, unabhängig vom Vertragsbeginn, am 31.1.2017. Sollte die AOK Rheinland/Hamburg während der Vertragslaufzeit eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA
Verlauf
- 08.12.2016 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.
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