Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrags für die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung der Bodenschätze Erdwärme, Sole und Lithium (Tiefe Geothermie) im geographischen Gebiet von Berlin „Teilaufsuchungsgebiet 4“ mit einer Anwartschaft auf die Nutzungsüberlassung der bergrechtlichen Bewilligung (Tiefe Geothermie)
Auftraggeber: Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr · Berlin
Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr hat einen Auftrag für Tiefbau in Berlin ausgeschrieben. Teilnahmeanträge waren bis 04.02.2026 möglich. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Tiefbau: Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrags für die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung der Bodenschätze Erdwärme, Sole und Lithium (Tiefe Geothermie) im geographischen Gebiet von Berlin „Teilaufsuchungsgebiet 4“ mit einer Anwartschaft auf die Nutzungsüberlassung der bergrechtlichen Bewilligung (Tiefe Geothermie)
- Wo
- Berlin
- Bis wann
- Teilnahmeantrag bis 04.02.2026, 11:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit
- 01.06.2026 bis 31.05.2030
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 10.12.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDas Land Berlin beabsichtigt, einen Teil seiner Rechte aus der bergrechtlichen Erlaubnis an ein geeignetes Unternehmen zur Nutzung zu überlassen. Das Unternehmen als Nutzer der Erlaubnis und Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 5 BBergG teuft (in Abstimmung mit dem Land Berlin) eine oder mehrere Bohrungen auf eigene Rechnung ab. Es ist mindestens bis mittlerer Buntsandstein zu bohren. Dies soll innerhalb der nächsten 3 Jahre nach Abschluss des Nutzungsüberlassungsvertrags erfolgen und die Konzessionsgeberin erhält alle diesbezüglich gewonnenen Daten und Informationen. Im Erfolgsfall beantragt die Konzessionsgeberin die Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung, welche, wenn sie erteilt wird, an den Nutzer zur Nutzung überlassen wird. Der Nutzer kann sodann im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Geothermieanlage errichten (vollständige genehmigungsrechtliche Zulässigkeit voraussetzt) und …
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Das Land Berlin beabsichtigt, einen Teil seiner Rechte aus der bergrechtlichen Erlaubnis an ein geeignetes Unternehmen zur Nutzung zu überlassen. Das Unternehmen als Nutzer der Erlaubnis und Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 5 BBergG teuft (in Abstimmung mit dem Land Berlin) eine oder mehrere Bohrungen auf eigene Rechnung ab. Es ist mindestens bis mittlerer Buntsandstein zu bohren. Dies soll innerhalb der nächsten 3 Jahre nach Abschluss des Nutzungsüberlassungsvertrags erfolgen und die Konzessionsgeberin erhält alle diesbezüglich gewonnenen Daten und Informationen. Im Erfolgsfall beantragt die Konzessionsgeberin die Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung, welche, wenn sie erteilt wird, an den Nutzer zur Nutzung überlassen wird. Der Nutzer kann sodann im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Geothermieanlage errichten (vollständige genehmigungsrechtliche Zulässigkeit voraussetzt) und die Bodenschätze Erdwärme, Sole und Lithium langfristig gewinnen und wirtschaftlich verwerten. Der Nutzer trägt das Fündigkeitsrisiko. Er ist Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 5 BBergG, ihm obliegt die Erfüllung aller an ihn gerichteten bergrechtlichen Anforderungen. Bei der Erfüllung der bergrechtlichen Anforderungen an das Land Berlin wirken der Nutzer und das Land zusammen. Die Konzessionsgeberin als Nutzungsüberlasserin erhält die Betriebsdaten während der Nutzungszeit übermittelt. Das Verfahren bezieht sich auf den Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrages im Teilaufsuchungsgebiet 4. Das Teilaufsuchungsgebiet 4 erstreckt sich über das Versorgungsgebiet Moabit Nord des Berliner Fernwärmeverbundnetzes. Es umfasst eine Fläche von rund 14 km². Westlich wird es durch das Aufsuchungsgebiet Nordwest (Los 2-1 und 2-2) und östlich durch das Teilaufsuchungsgebiet 5 flankiert. Nördlich folgt es der Ausdehnung des Fernwärme-Versorgungsgebietes. Die zusammenhängenden Grünflächen im Ortsteil Wedding wurden aus dem Teilaufsuchungsgebiet 4 ausgenommen. Das Teilaufsuchungsgebiet ist nicht identisch mit dem Gebiet, auf den sich der später abzuschließende Nutzungsüberlassungsvertrag bezieht. Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages ist, dass dem Nutzer der Erlaubnis innerhalb des Teilaufsuchungsgebietes ein geeignetes Grundstück für die Erkundungsbohrungen zur Verfügung steht. Der Nutzungsüberlassungsvertrag wird sich innerhalb des Teilaufsuchungsgebiet auf die Reservoire beziehen, die der Nutzer mit seiner Bohrung aufsuchen will.
Erfüllungsort
- Ort
- 10179 Berlin
- Kreis
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- NUTS
- DE300
Verlauf
- 10.12.2025 Ausschreibung veröffentlicht
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