Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Voriconazol, ATC-Code: J02AC03, für die Zeit vom 1.8.2016 bis maximal zum 30.9.2017.
Auftraggeber: spectrumK GmbH · Berlin
spectrumK GmbH hat den Auftrag für Medizintechnik und Medizinbedarf bundesweit am 05.10.2016 vergeben, Zuschlag an betapharm Arzneimittel GmbH, Aristo Pharma GmbH. Eingegangen: 2 Angebote.
betapharm Arzneimittel GmbH, Aristo Pharma GmbH
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- 2
- Zuschlag
- 05.10.2016
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 02.03.2017.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Medizintechnik und Medizinbedarf: Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Voriconazol, ATC-Code: J02AC03, für die Zeit vom 1.8.2016 bis maximal zum 30.9.2017.
- Wo
- Bundesweit
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 02.03.2017, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie vorliegende Bekanntmachung diente dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den / die unter Punkt II.1.1) genannten Wirkstoff(e). Es handelte sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Die Angabe in II.1.4) erfolgt aufgrund der Systematik dieser Veröffentlichungvorlage. Gemäß der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung diente als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der …
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Die vorliegende Bekanntmachung diente dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den / die unter Punkt II.1.1) genannten Wirkstoff(e). Es handelte sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Die Angabe in II.1.4) erfolgt aufgrund der Systematik dieser Veröffentlichungvorlage. Gemäß der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung diente als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgte durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche zusammen mit der Darstellung der fachlosspezifischen Verordnungsmengen der teilnehmenden Krankenkassen bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle angefordert werden konnten und weiterhin angefordert werden können. Frühester Vertragsbeginn war der 1.8.2016 sofern der unterzeichnete Vertrag und die geforderten Erklärungen bis zum 8.7.2016 bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle eingegangen waren. Hierauf bezieht sich die Angabe in IV.3.4). Bei späterem Eingang ist Vertragsbeginn der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Verträge im Rahmen eines Vergabeverfahrens abgeschlossen werden. In jedem Fall enden die Verträge zum 30.9.2017.
Erfüllungsort
- Ort
- Bundesweit
- NUTS
- DE
Verlauf
- 02.03.2017 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat betapharm Arzneimittel GmbH, Aristo Pharma GmbH erhalten.
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