55523100-3 Kategorie
CPV 55523100: Auslieferung von Schulmahlzeiten
Der CPV-Code 55523100-3 steht für „Auslieferung von Schulmahlzeiten“. Er ist eine Kategorie unter „Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen“ (55523000). Genauere Codes gibt es darunter nicht. In den letzten 12 Monaten fanden wir 37 Ausschreibungen mit diesem Code als Hauptgegenstand. Im Median 3 Angebote je Zuschlag (letzte 36 Monate). Gerade ist keine offen.
- Ausschreibungen in 12 Monaten
- 37
- nach dem Hauptcode der Bekanntmachung
- gerade offen
- 0
- Frist noch nicht abgelaufen
- Angebote im Median
- 3
- 86 Zuschläge mit Angabe
- mit nur einem Angebot
- 17 von 86
- 39 mit höchstens zwei
Ausschreibungen: Verfahren mit Aufforderung zum Angebot oder Teilnahmeantrag, erstmals veröffentlicht seit 31.10.2025. Zuschläge: seit 31.10.2023. Quelle: oeffentlichevergabe.de (CC0). Stand 31.10.2026, 03:31 Uhr. Gezählt wird der Hauptcode einer Ausschreibung, auch wenn er genauer ist als dieser Code. So rechnen wir
Einordnung im CPV
- 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels Abteilung
- 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste Gruppe
- 55520000 Verpflegungsdienste Klasse
- 55523000 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen Kategorie
- 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten Kategorie
Die ersten zwei Ziffern bezeichnen die Abteilung, die dritte die Gruppe, die vierte die Klasse und die fünfte die Kategorie. Die letzten drei Ziffern verfeinern die Kategorie. Die Ziffer nach dem Bindestrich ist eine Prüfziffer.
Genauere Codes
Kein genauerer Code
Darunter gibt es keinen genaueren Code.
Branche bei Vergabeweiser
Ausschreibungen mit diesem Code gehören bei uns zur Branche Catering und Verpflegung.
Offene Ausschreibungen mit CPV 55523100
Gerade ist keine Ausschreibung mit diesem Code offen
Neueste Ergebnisse
Die letzten Zuschläge mit CPV 55523100 oder einem genaueren Code.
Typische Summen
Die mittlere Hälfte liegt zwischen 116.732 € und 384.407 €, Median 262.194 €.
n = 18 von 86 Zuschlägen. Bei 68 keine Summe. Zuschläge der letzten 36 Monate.
Wer schreibt Auslieferung von Schulmahlzeiten aus?
Die meisten Ausschreibungen in 12 Monaten.
- Kreisausschuss des Vogelsbergkreises4 Ausschreibungen
- Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt3 Ausschreibungen
- Verbandsgemeinde Liebenwerda2 Ausschreibungen
- Stadt Lehrte2 Ausschreibungen
- Amt Britz-Chorin-Oderberg2 Ausschreibungen
- Stadt Ludwigshafen2 Ausschreibungen
- Stadtverwaltung Cottbus1 Ausschreibung
- Stadt Pulheim1 Ausschreibung
Wer gewinnt?
Aus 86 Zuschlägen, letzte 36 Monate. Reihenfolge nach Zahl der Verfahren, mehrere Lose eines Verfahrens zählen dabei einmal.
- Kidsmeal GmbH16 Zuschläge in 3 Verfahren
- apetito AG4 Zuschläge in 2 Verfahren
- apetito catering Education B.V. & Co. KG2 Zuschläge
- Mattheis Gastronomie und Event GmbH18 Zuschläge in 1 Verfahren
- Kinderklinik Garmisch-Partenkirchen gGmbH3 Zuschläge in 1 Verfahren
- Zendler Gebäudereinigung GmbH3 Zuschläge in 1 Verfahren
- M&W Realfood GmbH3 Zuschläge in 1 Verfahren
- VielfaltMenü GmbH2 Zuschläge in 1 Verfahren
Dazu 17 Zuschläge an Einzelunternehmen. Einzelunternehmen nennen wir nicht namentlich.
Häufige Fragen
Was bedeutet der CPV-Code 55523100?
Der CPV-Code 55523100-3 steht für „Auslieferung von Schulmahlzeiten“. Er ist eine Kategorie unter „Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen“ (55523000). Genauere Codes gibt es darunter nicht.
Wie viele Ausschreibungen gibt es mit CPV 55523100?
Im Bekanntmachungsservice in den letzten 12 Monaten 37, rund 3 im Monat. Offen (Stand 31.10.2026): 0.
Wie viele Angebote gibt es bei Ausschreibungen mit CPV 55523100?
Im Median 3, aus 86 Zuschlägen der letzten 36 Monate. 17 davon hatten nur ein einziges Angebot.
Wie hoch sind Aufträge mit CPV 55523100?
Die mittlere Hälfte der Zuschläge liegt zwischen 116.732 € und 384.407 €, der Median bei 262.194 € (aus 18 Summen).
Quelle der CPV-Bezeichnungen
CPV 2008 aus EU Vocabularies (Amt für Veröffentlichungen der EU), Prüfziffern aus der Verordnung (EG) Nr. 213/2008, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe erlaubt