33195000-3 Kategorie
CPV 33195000: Patienten-Fernüberwachungssystem
Der CPV-Code 33195000-3 steht für „Patienten-Fernüberwachungssystem“. Er ist eine Kategorie unter „Verschiedene medizinische Geräte und Produkte“ (33190000). Darunter liegen 3 genauere Codes. In den letzten 12 Monaten fanden wir 35 Ausschreibungen mit diesem oder einem genaueren Code als Hauptgegenstand. Im Median 2,5 Angebote je Zuschlag (letzte 36 Monate). Gerade offen: 1 Ausschreibung.
- Ausschreibungen in 12 Monaten
- 35
- nach dem Hauptcode der Bekanntmachung
- gerade offen
- 1
- Frist noch nicht abgelaufen
- Angebote im Median
- 2,5
- 46 Zuschläge mit Angabe
- mit nur einem Angebot
- 15 von 46
- 23 mit höchstens zwei
Ausschreibungen: Verfahren mit Aufforderung zum Angebot oder Teilnahmeantrag, erstmals veröffentlicht seit 30.10.2025. Zuschläge: seit 30.10.2023. Quelle: oeffentlichevergabe.de (CC0). Stand 30.10.2026, 03:31 Uhr. Gezählt wird der Hauptcode einer Ausschreibung, auch wenn er genauer ist als dieser Code. So rechnen wir
Einordnung im CPV
- 33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte Abteilung
- 33100000 Medizinische Geräte Gruppe
- 33190000 Verschiedene medizinische Geräte und Produkte Klasse
- 33195000 Patienten-Fernüberwachungssystem Kategorie
Die ersten zwei Ziffern bezeichnen die Abteilung, die dritte die Gruppe, die vierte die Klasse und die fünfte die Kategorie. Die letzten drei Ziffern verfeinern die Kategorie. Die Ziffer nach dem Bindestrich ist eine Prüfziffer.
Genauere Codes
2 Codes direkt darunter, über alle Stufen 3.
- 33195100 Monitoren20
- 33195200 Überwachungsstation1
Zahl rechts: Ausschreibungen in 12 Monaten.
Branche bei Vergabeweiser
Ausschreibungen mit diesem Code gehören bei uns zur Branche Medizintechnik und Medizinbedarf.
Offene Ausschreibungen mit CPV 33195000
Neueste Ergebnisse
Die letzten Zuschläge mit CPV 33195000 oder einem genaueren Code.
Typische Summen
Die mittlere Hälfte liegt zwischen 86.705 € und 1,22 Mio. €, Median 253.303 €.
n = 16 von 56 Zuschlägen. Bei 13 ist die angegebene Summe nicht plausibel, sie zählt nicht mit. Bei 27 keine Summe. Zuschläge der letzten 36 Monate.
Wer schreibt Patienten-Fernüberwachungssystem aus?
Die meisten Ausschreibungen in 12 Monaten.
- Ortenau Klinikum2 Ausschreibungen
- Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt GmbH2 Ausschreibungen
- Stadtverwaltung Cottbus1 Ausschreibung
- Landkreis Vorpommern-Rügen1 Ausschreibung
- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR1 Ausschreibung
- Dataport AöR1 Ausschreibung
- BG-Phoenics GmbH1 Ausschreibung
- Handwerkskammer Düsseldorf1 Ausschreibung
Wer gewinnt?
Aus 56 Zuschlägen, letzte 36 Monate. Reihenfolge nach Zahl der Verfahren, mehrere Lose eines Verfahrens zählen dabei einmal.
- Philips GmbH Market DACH18 Zuschläge in 16 Verfahren
- Philips GmbH8 Zuschläge
- Welch Allyn GmbH5 Zuschläge
- Mindray Medical Germany GmbH11 Zuschläge in 4 Verfahren
- Dräger Medical Deutschland GmbH6 Zuschläge in 4 Verfahren
- GE Medical Systems Information Technologies GmbH6 Zuschläge in 4 Verfahren
- Bursch Medizintechnik GmbH4 Zuschläge in 2 Verfahren
- SMS medipool AG4 Zuschläge in 2 Verfahren
Häufige Fragen
Was bedeutet der CPV-Code 33195000?
Der CPV-Code 33195000-3 steht für „Patienten-Fernüberwachungssystem“. Er ist eine Kategorie unter „Verschiedene medizinische Geräte und Produkte“ (33190000). Darunter liegen 3 genauere Codes.
Welche genaueren Codes gehören zu CPV 33195000?
Direkt darunter: 33195100 Monitoren; 33195200 Überwachungsstation.
Wie viele Ausschreibungen gibt es mit CPV 33195000?
Im Bekanntmachungsservice in den letzten 12 Monaten 35, rund 3 im Monat. Offen (Stand 30.10.2026): 1.
Wie viele Angebote gibt es bei Ausschreibungen mit CPV 33195000?
Im Median 2,5, aus 46 Zuschlägen der letzten 36 Monate. 15 davon hatten nur ein einziges Angebot.
Wie hoch sind Aufträge mit CPV 33195000?
Die mittlere Hälfte der Zuschläge liegt zwischen 86.705 € und 1,22 Mio. €, der Median bei 253.303 € (aus 16 Summen).
Quelle der CPV-Bezeichnungen
CPV 2008 aus EU Vocabularies (Amt für Veröffentlichungen der EU), Prüfziffern aus der Verordnung (EG) Nr. 213/2008, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe erlaubt