15894200-3 Kategorie
CPV 15894200: Fertigmahlzeiten
Der CPV-Code 15894200-3 steht für „Fertigmahlzeiten“. Er ist eine Kategorie unter „Verarbeitete Lebensmittel“ (15894000). Darunter liegen 2 genauere Codes. In den letzten 12 Monaten fanden wir 60 Ausschreibungen mit diesem oder einem genaueren Code als Hauptgegenstand. Im Median 3 Angebote je Zuschlag (letzte 36 Monate). Gerade offen: 1 Ausschreibung.
- Ausschreibungen in 12 Monaten
- 60
- nach dem Hauptcode der Bekanntmachung
- gerade offen
- 1
- Frist noch nicht abgelaufen
- Angebote im Median
- 3
- 310 Zuschläge mit Angabe
- mit nur einem Angebot
- 60 von 310
- 138 mit höchstens zwei
Ausschreibungen: Verfahren mit Aufforderung zum Angebot oder Teilnahmeantrag, erstmals veröffentlicht seit 30.10.2025. Zuschläge: seit 30.10.2023. Quelle: oeffentlichevergabe.de (CC0). Stand 30.10.2026, 03:31 Uhr. Gezählt wird der Hauptcode einer Ausschreibung, auch wenn er genauer ist als dieser Code. So rechnen wir
Einordnung im CPV
- 15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse Abteilung
- 15800000 Diverse Nahrungsmittel Gruppe
- 15890000 Verschiedene Lebensmittel und Trockenerzeugnisse Klasse
- 15894000 Verarbeitete Lebensmittel Kategorie
- 15894200 Fertigmahlzeiten Kategorie
Die ersten zwei Ziffern bezeichnen die Abteilung, die dritte die Gruppe, die vierte die Klasse und die fünfte die Kategorie. Die letzten drei Ziffern verfeinern die Kategorie. Die Ziffer nach dem Bindestrich ist eine Prüfziffer.
Genauere Codes
2 Codes direkt darunter, über alle Stufen 2.
- 15894210 Schulmahlzeiten51
- 15894220 Krankenhausmahlzeiten1
Zahl rechts: Ausschreibungen in 12 Monaten.
Branche bei Vergabeweiser
Ausschreibungen mit diesem Code gehören bei uns zur Branche Lebensmittel.
Offene Ausschreibungen mit CPV 15894200
Neueste Ergebnisse
Die letzten Zuschläge mit CPV 15894200 oder einem genaueren Code.
Typische Summen
Die mittlere Hälfte liegt zwischen 121.712 € und 392.320 €, Median 251.829 €.
n = 56 von 311 Zuschlägen. Bei 23 ist die angegebene Summe nicht plausibel, sie zählt nicht mit. Bei 232 keine Summe. Zuschläge der letzten 36 Monate.
Wer schreibt Fertigmahlzeiten aus?
Die meisten Ausschreibungen in 12 Monaten.
- Stadt Ludwigshafen4 Ausschreibungen
- Stadt Karlsruhe Hauptamt2 Ausschreibungen
- Stadt Halle (Saale), FB Recht, Team Submission2 Ausschreibungen
- Ennepe-Ruhr-Kreis2 Ausschreibungen
- Verbandsgemeinde Rhein-Selz2 Ausschreibungen
- Stadtverwaltung Bendorf2 Ausschreibungen
- Bundesstadt Bonn2 Ausschreibungen
- Stadt Hemsbach2 Ausschreibungen
Wer gewinnt?
Aus 311 Zuschlägen, letzte 36 Monate. Reihenfolge nach Zahl der Verfahren, mehrere Lose eines Verfahrens zählen dabei einmal.
- apetito AG16 Zuschläge in 14 Verfahren
- S-Bar Catering GmbH & Co. KG17 Zuschläge in 9 Verfahren
- apetito catering Education B.V. & Co. KG9 Zuschläge in 8 Verfahren
- VielfaltMenü GmbH12 Zuschläge in 6 Verfahren
- Caseda Gastro Services GmbH7 Zuschläge in 4 Verfahren
- Sander Catering GmbH4 Zuschläge
- LEHMANNs Gastronomie GmbH16 Zuschläge in 3 Verfahren
- ES catering GmbH15 Zuschläge in 3 Verfahren
Dazu 63 Zuschläge an Einzelunternehmen. Einzelunternehmen nennen wir nicht namentlich.
Häufige Fragen
Was bedeutet der CPV-Code 15894200?
Der CPV-Code 15894200-3 steht für „Fertigmahlzeiten“. Er ist eine Kategorie unter „Verarbeitete Lebensmittel“ (15894000). Darunter liegen 2 genauere Codes.
Welche genaueren Codes gehören zu CPV 15894200?
Direkt darunter: 15894210 Schulmahlzeiten; 15894220 Krankenhausmahlzeiten.
Wie viele Ausschreibungen gibt es mit CPV 15894200?
Im Bekanntmachungsservice in den letzten 12 Monaten 60, rund 5 im Monat. Offen (Stand 30.10.2026): 1.
Wie viele Angebote gibt es bei Ausschreibungen mit CPV 15894200?
Im Median 3, aus 310 Zuschlägen der letzten 36 Monate. 60 davon hatten nur ein einziges Angebot.
Wie hoch sind Aufträge mit CPV 15894200?
Die mittlere Hälfte der Zuschläge liegt zwischen 121.712 € und 392.320 €, der Median bei 251.829 € (aus 56 Summen).
Quelle der CPV-Bezeichnungen
CPV 2008 aus EU Vocabularies (Amt für Veröffentlichungen der EU), Prüfziffern aus der Verordnung (EG) Nr. 213/2008, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe erlaubt