Winterdienstleistungen 01.11.2025-31.03.2026
Auftraggeber: Stadt Schwelm · Schwelm
Stadt Schwelm hat einen Auftrag für Winterdienst und Straßenreinigung in siehe Lose und Leistungsverzeichnisse ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 06.10.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Winterdienst und Straßenreinigung: Winterdienstleistungen 01.11.2025-31.03.2026
- Wo
- siehe Lose und Leistungsverzeichnisse
- Bis wann
- Angebotsfrist 06.10.2025, 09:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 27.09.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Stadt Schwelm vergibt einen Teil der Winterdienstverpflichtung an einigen städtischen Gebäuden für die Winterperiode 2025/2026. Mit der Auftragsvergabe einher geht die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht für das jeweilige Objekt. Die Gesamtleistung ist in 6 Lose aufgeteilt. Das Angebot kann sich erstrecken auf die Gesamtleistung, einzelne oder mehrere Lose, jedoch nicht auf einzelne Objekte. Die detaillierte Beschreibungergibt sich aus den Vergabeunterlagen. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Betriebshaftpflichtversicherung (für Personen- und Sachschäden: mindest. 3.000.000,00 ? und bei Vermögensgegenstände: mindest. 50.000,00 ?) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit drei Referenzen für eine Liegenschaft von mindest. 500 qm 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den …
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Die Stadt Schwelm vergibt einen Teil der Winterdienstverpflichtung an einigen städtischen Gebäuden für die Winterperiode 2025/2026. Mit der Auftragsvergabe einher geht die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht für das jeweilige Objekt. Die Gesamtleistung ist in 6 Lose aufgeteilt. Das Angebot kann sich erstrecken auf die Gesamtleistung, einzelne oder mehrere Lose, jedoch nicht auf einzelne Objekte. Die detaillierte Beschreibungergibt sich aus den Vergabeunterlagen. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Betriebshaftpflichtversicherung (für Personen- und Sachschäden: mindest. 3.000.000,00 ? und bei Vermögensgegenstände: mindest. 50.000,00 ?) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit drei Referenzen für eine Liegenschaft von mindest. 500 qm 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 01.11.2025-31.03.2026 VII. Zuschlagskriterien: Preis VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Winterdienst Schneeräumen Streuen Winterdienstleistungen Vekehrsflächen freihalten
Erfüllungsort
- Ort
- siehe Lose und Leistungsverzeichnisse
Verlauf
- 27.09.2025 Ausschreibung veröffentlicht
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