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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 02.03.2024

Winterdienst 2024/2025

Auftraggeber: Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl. · Oelsnitz/Vogtland

Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl. hat einen Auftrag für „Winterdienst 2024/2025“ in Oelsnitz/Vogtl. ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 21.03.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 21.03.2024, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Winterdienst 2024/2025
Wo
Oelsnitz/Vogtl., Vogtlandkreis, Sachsen
Bis wann
Angebotsfrist 21.03.2024, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 02.03.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl.; Bereich/Abteilung: Bauamt/ Tiefbauamt; Straße, Hausnummer: Markt 1; Postleitzahl: 08606; Ort: Oelsnitz/Vogtl.; Land: Deutschland; E-Mail: [E-Mail-Adresse entfernt]; Telefonnummer: [Nummer entfernt]; Fax: [Nummer entfernt]; Internetadresse: www.oelsnitz.de; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur schriftlich abgegeben werden. d) Art und Umfang der Leistung: Die Stadt Oelsnitz/Vogtl. überträgt ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns dem Auftragnehmer die Durchführung des Winterdienstes gemäß der gesetzlichen Vorgaben (u.a. SächsStrG) – soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit …

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a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl.; Bereich/Abteilung: Bauamt/ Tiefbauamt; Straße, Hausnummer: Markt 1; Postleitzahl: 08606; Ort: Oelsnitz/Vogtl.; Land: Deutschland; E-Mail: [E-Mail-Adresse entfernt]; Telefonnummer: [Nummer entfernt]; Fax: [Nummer entfernt]; Internetadresse: www.oelsnitz.de; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur schriftlich abgegeben werden. d) Art und Umfang der Leistung: Die Stadt Oelsnitz/Vogtl. überträgt ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns dem Auftragnehmer die Durchführung des Winterdienstes gemäß der gesetzlichen Vorgaben (u.a. SächsStrG) – soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist in Anlehnung an die Satzung „über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege in der Stadt Oelsnitz (Vogtl.) vom 30. 11. 1994“. Der Winterdienst ist gemäß der festgelegten Leistungsbeschreibung und auf den Flächen gemäß dem Tourenplan durchzuführen. Gleichzeitig überträgt die Stadt Oelsnitz/Vogtl. dem Auftragnehmer die Verkehrssicherungspflicht auf den zu räumenden Flächen. Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, dem Leistungsverzeichnis und der vertraglichen Vereinbarung. Soweit im Leistungsverzeichnis von Bedarf gesprochen wird, ist hiermit die ordnungsgemäße Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sowie der zur Umsetzung des § 51 SächsStrG gemeint. Alle Beanstandungen der Ordnungsbehörden wegen mangelhafter Ausführung der Arbeiten sowie eventuell gebührenpflichtige Verwarnungen oder Geldbußen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Mit Angebotsabgabe erkennt der Auftragnehmer diese Regelungen verbindlich an. Der Winterdienst umfasst das Räumen und Streuen der aus der Flächenübersicht und der tabellarischen Auflistung (siehe Anlagen) ersichtlicher Strecken und Flächen nach Erfordernis in der Winterperiode vom 15.Oktober 2024, 00:00 Uhr bis zum 30.April 2025, 24.00 Uhr zum Stundenverrechnungssatz. Darüber hinaus umfasst der Winterdienst außerhalb des zuvor genannten Zeitraumes (Winterperiode) den Tageseinsatz für die gesamte Fläche nach gesonderter Aufforderung des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich vor, Änderungen im Flächenumfang schriftlich vorzunehmen. Nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer werden diese jeweils als Anlage Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf den öffentlichen Wegen, Übergängen, Plätzen, Bushaltestellen und sonstigen Flächen nach den anerkannten Regeln der Technik und auf Grund der rechtlichen Vorgaben des SächsStrG und der hierzu ergangenen Rechtssprechung ordnungsgemäßen Winterdienst durchzuführen. Der Auftragnehmer hat die örtlichen Gegebenheiten des Leistungsbereiches vor Abgabe des Angebotes in Augenschein zunehmen und bestätigt dies verbindlich mit Abgabe des Angebots.; Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Ortsteile der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.; Postleitzahl: 08606; Ort: Oelsnitz/Vogtl.; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Beginn: 15.10.2024; Ende: 30.04.2025; Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Monate und 16 Tage. h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 21.03.2024, 10:00 Uhr; Bindefrist: 30.04.2024 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Keine k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Der Auftragnehmer erstellt eine monatliche Abrechnung über die geleisteten Stunden. Die geleisteten Stunden sind monatlich abzurechnen. Zahlungsbedingung nach § 17 VOL/B – Zahlung 1. - Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. - Sie kann früher gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. - Fehlen solche Vereinbarungen, so hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung zu erfolgen. - - Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. - Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers. 2. - Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, sind sie in angemessenen Fristen auf Antrag entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen in vertretbarer Höhe zu leisten. - Die Leistungen sind durch nachprüfbare Aufstellungen nachzuweisen. - Abschlagszahlungen gelten nicht als Abnahme von Teilen der Leistung. 3. - Bleiben bei der Schlussrechnung Meinungsverschiedenheiten, so ist dem Auftragnehmer gleichwohl der ihm unbestritten zustehende Betrag auszuzahlen. 4. - Die vorbehaltlose Annahme der als solche gekennzeichneten Schlusszahlung schließt Nachforderungen aus. - Ein Vorbehalt ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Schlusszahlung zu erklären. - Ein Vorbehalt wird hinfällig, wenn nicht innerhalb eines weiteren Monats eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder, wenn dies nicht möglich ist, der Vorbehalt eingehend begründet wird. 5. - Werden nach Annahme der Schlusszahlung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung festgestellt, so ist die Schlussrechnung zu berichtigen. - Solche Fehler sind Fehler in der Leistungsermittlung und in der Anwendung der allgemeinen Rechenregeln, Komma- und Übertragungs- einschließlich Seitenübertragungsfehler. - Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich daraus ergebenden Beträge zu erstatten. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: - Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124 LD) - Eigenerklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formular 234) - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formular 233) - Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweis über den geplanten Geräte- und Personaleinsatz - Preisermittlung zur Vergabe Winterdienst - Vertrag über die Übertragung von Winterdienstleistungen - Eigenerklärung Mindestlohn m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Winterdienst

Erfüllungsort

Ort
08606 Oelsnitz/Vogtl.
Bundesland
Sachsen
NUTS
DED

Verlauf

  1. 02.03.2024 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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