Wasserkonzessionsvertrag der Stadt Nordhorn
Auftraggeber: Stadt Nordhorn · Nordhorn
Stadt Nordhorn kündigt mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Wasser- und Energieversorgung in Nordhorn an.
Ohne Zuschlag beendet
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Beendet
- 21.06.2024
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 21.06.2024.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Wasser- und Energieversorgung: Wasserkonzessionsvertrag der Stadt Nordhorn
- Wo
- Nordhorn, Landkreis Grafschaft Bentheim, Niedersachsen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 21.06.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Stadt Nordhorn ist eine Kreisstadt im Landkreis Grafschaft Bentheim, Niedersachsen, mit ca. 55.000 Einwohnern. Mit Bekanntmachung vom 10.03.2015 hatte die Stadt Nordhorn ihre Absicht im Bundesanzeiger bekannt gemacht, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für das Nordhorner Stadtgebiet abzuschließen. Innerhalb der Bekanntmachungsfrist war lediglich eine Interessenbekundung der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH eingegangen, an der die Stadt Nordhorn beteiligt ist. Auf Vorschlag der Nds. Landeskartellbehörde im Hinblick auf die sog. Binnenmarktrelevanz macht die Stadt auch in diesem Bekanntmachungsmedium ihre Absicht bekannt, den Wasserkonzessionsvertrag für das Nordhorner Stadtgebiet für die Dauer von 30 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich in …
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Die Stadt Nordhorn ist eine Kreisstadt im Landkreis Grafschaft Bentheim, Niedersachsen, mit ca. 55.000 Einwohnern. Mit Bekanntmachung vom 10.03.2015 hatte die Stadt Nordhorn ihre Absicht im Bundesanzeiger bekannt gemacht, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für das Nordhorner Stadtgebiet abzuschließen. Innerhalb der Bekanntmachungsfrist war lediglich eine Interessenbekundung der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH eingegangen, an der die Stadt Nordhorn beteiligt ist. Auf Vorschlag der Nds. Landeskartellbehörde im Hinblick auf die sog. Binnenmarktrelevanz macht die Stadt auch in diesem Bekanntmachungsmedium ihre Absicht bekannt, den Wasserkonzessionsvertrag für das Nordhorner Stadtgebiet für die Dauer von 30 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich in einem verschlossenen und mit "Interessenbekundung Wasserkonzessionsvertrag Stadt Nordhorn" gekennzeichneten Umschlag bis zum 30.09.2024, 12:00 Uhr bei der Kontaktstelle der Stadt, kbk Rechtsanwälte PartGmbB, Sextrostr. 1, 30169 Hannover einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei der Kontaktstelle. Interessenbekundungen, die nach Fristablauf, nicht in Schriftform oder nicht bei der benannten Kontaktstelle eingehen, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Informationen zum Wasserversorgungsnetz und weitere Netzdaten werden den Interessenten nach vorheriger Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung im weiteren Verfahren zugesandt. Die Vertraulichkeitserklärung kann schriftlich innerhalb der Interessenbekundungsfrist bei der vorbenannten Kontaktstelle angefordert werden. Auf die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen finden die Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU sowie die vergaberechtlichen Bestimmungen des/der GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, und UVgO keine Anwendung. Die Vorschriften des EnWG finden nur insoweit Anwendung, wie dies durch das Gesetz selbst bestimmt wird. Die Verwendung dieses Bekanntmachungsformulars erfolgt in Ermangelung eines auf die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen ausgelegten EU-Bekanntmachungsformulars. Mit der Verwendung des Formulars, der europaweiten Bekanntmachung als solcher oder Angaben, die darin aus technischen Gründen zwingend erforderlich sind, bindet sich die Stadt ausdrücklich nicht selbst.
Erfüllungsort
- Ort
- Nordhorn
- Bundesland
- Niedersachsen
- NUTS
- DE94B
Verlauf
- 21.06.2024 Vorinformation veröffentlicht
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