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Vorinformation nicht angegeben (EU-weit) · veröffentlicht am 07.02.2025

Versorgung der Versicherten im Land Sachsen-Anhalt mit in der Lauertaxe gelisteten Teststreifen für die Messung von Glucose und Keton für das Diabetesmanagement

Auftraggeber: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse · Magdeburg

AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Medizintechnik und Medizinbedarf in Magdeburg angekündigt.

Geplanter Auftrag

Ob und wann der Auftraggeber den Auftrag ausschreibt, entscheidet er selbst. Meist folgt eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen; sie kann auch schon erschienen sein. Maßgeblich ist die Vorinformation.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Medizintechnik und Medizinbedarf: Versorgung der Versicherten im Land Sachsen-Anhalt mit in der Lauertaxe gelisteten Teststreifen für die Messung von Glucose und Keton für das Diabetesmanagement
Wo
Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht
07.02.2025

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.02.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse beabsichtigt, ab 01.04.2025 mit sonstigen Leistungserbringern für die Versorgung der Versicherten im Land Sachsen-Anhalt mit Teststreifen eine Vereinbarung abzuschließen. Inhalt der Vereinbarung sind alle zugelassenen und in der Lauertaxe gelisteten Teststreifen der Warengruppe AV04CA für Blutteststreifen für Glucose und Warengruppe AV04B, AV04CA06, AV04CA07 Urinteststreifen für Keton. Leistungserbringer müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Abgabe der Medizinprodukte erfüllen. Weiterhin ist eine Präqualifizierung für den Versorgungsbereich Diabetes zwingend erforderlich. Dies umfasst die Präqualifizierung für die PG 03,21 und 30. Eine Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder ein Beitritt zu einem abgeschlossenen Vertrag ist nur nach Vorlage der entsprechenden Nachweise möglich. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 GWB, weshalb der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung keine Anwendung finden und die Möglichkeit zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz nicht besteht. Interne Kennung: AOK SAN 2025 BZT SOLE

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Magdeburg (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 07.02.2025 Vorinformation veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vom Auftraggeber genannte Adresse auf dtvp.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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