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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 13.01.2026

Vergabe von Entsorgungsleistungen (Fäkalschlamm- sowie Fäkalwasseraufnahme, -transport und -einleitung)

Auftraggeber: Abwasserzweckverband Reichenbacher Land · Netzschkau

Abwasserzweckverband Reichenbacher Land hat einen Auftrag für „Vergabe von Entsorgungsleistungen (Fäkalschlamm- sowie Fäkalwasseraufnahme, -transport und -einleitung)“ in Netzschkau ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 12.02.2026. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 12.02.2026, 12:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Vergabe von Entsorgungsleistungen (Fäkalschlamm- sowie Fäkalwasseraufnahme, -transport und -einleitung)
Wo
Netzschkau, Vogtlandkreis, Sachsen
Bis wann
Angebotsfrist 12.02.2026, 12:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.01.2026, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Abwasserzweckverband "Reichenbacher Land" ; Straße, Hausnummer: Weidig 8; Postleitzahl: 08491; Ort: Netzschkau; Land: Deutschland; E-Mail: kontakt@azv-rl.de; Telefonnummer: [Nummer entfernt]; Fax: [Nummer entfernt]; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und Umfang der Leistung: Entleerung abflussloser Sammelgruben sowie von Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des Abwasserzweckverbandes „Reichenbacher Land“, die Verbringung der Fäkalwässer (abflusslose Sammelgruben) und -schlämme (abflusslose Sammelgruben …

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a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Abwasserzweckverband "Reichenbacher Land" ; Straße, Hausnummer: Weidig 8; Postleitzahl: 08491; Ort: Netzschkau; Land: Deutschland; E-Mail: kontakt@azv-rl.de; Telefonnummer: [Nummer entfernt]; Fax: [Nummer entfernt]; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und Umfang der Leistung: Entleerung abflussloser Sammelgruben sowie von Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des Abwasserzweckverbandes „Reichenbacher Land“, die Verbringung der Fäkalwässer (abflusslose Sammelgruben) und -schlämme (abflusslose Sammelgruben und Kleinkläranlagen) in die Fäkalannahmestation der zentralen Kläranlage sowie die dortige Einleitung im Zeitraum vom 01.05.2026 bis einschließlich zum 30.04.2029 (3 Kalenderjahre).; Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Zentrale Kläranlage; Straße, Hausnummer: Weidig 8; Postleitzahl: 08491; Ort: Netzschkau; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Beginn: 01.05.2026; Ende: 30.04.2029 h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 12.02.2026, 12:00 Uhr; Bindefrist: 12.04.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: § 8 des Entsorgungsvertrages (Anlage A 3): (1) Zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung der vereinbarten Leistungen und der Durchsetzung von Mängelansprüchen hat der AN Sicherheit i.H.v. 10.000,00 € (zehntausend) einschließlich Umsatzsteuer zu leisten. (2) Leistet der AN die Sicherheit nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zuschlagserteilung (Zugang des Auftragsschreibens beim AN), so ist der AG berechtigt, Zahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: § 3 Abs. 2 des Entsorgungsvertrages (Anlage A 3): Die Abrechnung der erbrachten Leistungen durch den AN gegenüber dem AG hat monatlich bis spätestens zum 05. des Folgemonats zu erfolgen. Der Abrechnung ist zum Nachweis der erbrachten Leistungen das Formular (Übersichtstabelle) gemäß Anlage B 3 beizufügen. Der AN hat die im Formular geforderten Angaben lückenlos zu machen. Die Einzelnachweise (Leistungsnachweise) verbleiben grundsätzlich beim AN. Der AG behält sich Stichproben zur Vollständigkeit und Richtigkeit der Leistungsnachweise vor. Der AN hat dem AG die Abrechnung per E-Mail unter dessen E-Mail-Adresse [E-Mail-Adresse entfernt] zur Verfügung zu stellen. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: - eine Referenz zu von ihm erbrachten Entleerungen von jährlich mindestens 750 abflusslosen Sammelgruben und/oder teil- bzw. vollbiologischen Kleinkläranlagen einschließlich Transport und Verbringung der Fäkalschlämme mit einer Menge von mind. 1.400 m³/Jahr in eine Fäkalannahmestation innerhalb eines Jahres im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 zu benennen. Anzugeben sind der Auftraggeber (unter Benennung einer Kontaktperson mit Kontaktdaten), der konkrete Auftragsgegenstand, der Auftragswert und der Leistungszeitraum, - ein gültiges Zertifikat „Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb“ (§ 56 Abs. 2 Nr. 2 KrWG), - eine gültige Erlaubnis (§ 3 GüKG) bzw. Gemeinschaftslizenz (Art. 3 und Art. 4 der Verordnung (EG) 1072/2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs bzw. Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers) für den Güterkraftverkehr m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Für die Wertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem geringsten Preis. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Bezuschlagt wird das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Preis = der höchsten Punktzahl (10 Punkte). Entsorgung von Abwasser/ flüssigen Abfällen/ Fäkalien

Erfüllungsort

Ort
08491 Netzschkau
Bundesland
Sachsen
NUTS
DED

Verlauf

  1. 13.01.2026 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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