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Vorinformation nicht angegeben (EU-weit) · veröffentlicht am 22.12.2024

Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im On Demand-Verkehr im Linienbündel Regiobus Amorbach

Auftraggeber: Landratsamt Miltenberg · Miltenberg

Landratsamt Miltenberg hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Personenbeförderung im Landkreis Miltenberg angekündigt.

Geplanter Auftrag

Ob und wann der Auftraggeber den Auftrag ausschreibt, entscheidet er selbst. Meist folgt eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen; sie kann auch schon erschienen sein. Maßgeblich ist die Vorinformation.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Personenbeförderung: Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im On Demand-Verkehr im Linienbündel Regiobus Amorbach
Wo
Landkreis Miltenberg, Bayern
Veröffentlicht
22.12.2024
Laufzeit
01.01.2027 bis 31.12.2036

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 22.12.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Der Landkreis Miltenberg (im Folgenden auch als "zuständige Behörde" bezeichnet) ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr gemäß Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) und damit gemäß Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG zugleich die zuständige Behörde nach der VO (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Miltenberg einschließlich ausbrechender Linien einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) mit Betriebsbeginn 01.01.2027 zu erteilen. Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Sinne von § 8 PBefG im Linienverkehr (gem. § 42 PBefG) und Linienbedarfsverkehr (gem. § 44) bzw. On Demand-Verkehr. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Hinsichtlich der Anforderungen an das Verkehrsangebot, …

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Der Landkreis Miltenberg (im Folgenden auch als "zuständige Behörde" bezeichnet) ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr gemäß Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) und damit gemäß Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG zugleich die zuständige Behörde nach der VO (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Miltenberg einschließlich ausbrechender Linien einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) mit Betriebsbeginn 01.01.2027 zu erteilen. Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Sinne von § 8 PBefG im Linienverkehr (gem. § 42 PBefG) und Linienbedarfsverkehr (gem. § 44) bzw. On Demand-Verkehr. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Hinsichtlich der Anforderungen an das Verkehrsangebot, die Angebotsgestaltung sowie der einzuhaltenden Betriebsqualitäten sind die im Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain (abrufbar unter: https://www.landkreis-aschaffenburg.de/wer-macht-was/wirtschaftverke/oepnvbusbahn/nahverkehrsplan/ ) beschriebenen Anforderungen zu beachten und für den Genehmigungsantrag einzuhalten. Aus dem Nahverkehrsplan (NVP) ergeben sich insbesondere die folgenden Mindestanforderungen: - Linienweg, die Bedienungshäufigkeit, der Bedienungszeitraum sowie die Abstimmung der Fahrpläne (vgl. insbesondere Kapitel 9 mit Tabelle 59 Seite 250 zum NVP), - Anforderungen mit Blick auf das Ziel der Erreichung einer vollständigen Barrierefreiheit und die Anforderungen an den Tarif und die Beförderungsbedingungen. - weitere Mindestanforderungen sind unter Abschnitt VI.1 dieser Bekanntmachung zu finden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens auf Verlangen des Auftraggebers an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden muss. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain zurzeit fortgeschrieben und voraussichtlich im Sommer 2025 beschlossen und veröffentlicht wird. Soweit sich in dieser Bekanntmachung Unterschiede oder Widersprüche gegenüber den Angaben im Nahverkehrsplan ergeben, gehen die Angaben dieser Bekanntmachung vor. Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21 IV S. 2 PBefG nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung). Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von der gesamten Betriebspflicht angezeigt ist, kommt diese nach Auffassung der zuständigen Behörden/Aufgabenträger nur mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mind. 24 Monate. Hierzu sind deshalb im ausreichenden Maße Rückstellungen zu bilden, falls trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht notwendig wird. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II S. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Ergänzend wird auf Abschnitt VI.1) dieser Bekanntmachung verwiesen. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen) Umfang des öffentlichen Dienstleistungsauftrags Vergeben wird die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren (Linienverkehr n. § 42 PBefG) und einem On Demand-Verkehr (Linienbedarfsverkehr n. § 44 PBefG). Die Linienverkehre und der On Demand-Verkehr sollen sich in zeitlicher Hinsicht ergänzen. Der Linienverkehr umfasst v.a. die zur Schülerbeförderung notwendigen Fahrten an Schultagen in der in der Spitzenlastzeit von 6:30 bis 8:00 Uhr und von 12:00 bis 16:00 Uhr. Der On-Demand Verkehr verkehrt an allen Werktagen (Schule und Ferien) und Samstagen (ohne Feiertage) von 8:00 bis 20:00 Uhr. Eine zentrale Aufgabe beider Verkehre ist die Sicherung der Zubringerfunktion zum SPNV. Linienverkehr Der ÖDA wird im Linienverkehr eine Fahrleistung ca. 150.000 Nutzwagenkilometer p.a. Folgenden Linien sind zu bedienen: Linie 93: Schneeberg/Kirchzell–Amorbach - Kleinheubach–WIKA – Glanzstoffwerke und zurück Linie 94: Amorbach–Weilbach–Weckbach–Gönz und zurück Linie 95: Amorbach–Kirchzell –Watterbach–Breitenbuch/Ottorfszell und zurück. Linie 96: Amorbach–Buch–Preunschen –Mörschenhardt–Mudau und zurück Linie 97: Amorbach–Schneeeberg–Gottersdorf–Reichardtshausen – Neudorf – Amorbach Linie 98: Amorbach–Beuchen/Boxbrunn–Eulbach und zurück Linie 99: Amorbach–Schneeberg–Hambrunn–Zittenfelden und zurück On Demand-Verkehr Der On-Demand-Verkehr erfolgt auf telefonische oder App-basierte Bestellung durch den Fahrgast. Die Betriebsleistung ist von der Nachfrage abhängig. Die zuständige Behörde rechnet mit einer Fahrleistung von rd. 100.000 km p.a. Das Bediengebiet umfasst die Gemeinden Amorbach, Kirchzell, Schneeberg und Weilbach vollständig. Der On Demand Verkehr ist als Flächenbetrieb zu gestalten. Es gibt keine festgelegten Linien und keinen Fahrplan. Die Beförderung erfolgt vom Einstiegsort direkt zum Zielort. Der Fahrtverlauf ergibt sich aus den gebündelten Fahrtanfragen. Fahrtanfragen müssen bis mind. 60 Min. vor dem gewünschten Fahrtantritt möglich sein. Die maximale Abweichung vom gewünschten Fahrtantritt darf nicht mehr als 30 Min. hinter diesem liegen. Unter Beachtung dieser Parameter müssen während der Betriebszeiten mind. 90% der Fahrtanfragen bedient werden können. Entsprechend vorliegenden Untersuchungen sind zur Sicherung dieser Standards zwei Fahrzeuge notwendig. Das erforderliche Hintergrundsystem zur Bestellung und Disposition des On-Demand-Verkehrs wird vom Aufgabenträger beigestellt.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Bundesland
Bayern
NUTS
DE269

Verlauf

  1. 22.12.2024 Vorinformation veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vom Auftraggeber genannte Adresse auf plattform.aumass.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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