Vergabe Linienbündel Neckargemünd
Auftraggeber: Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik Rhein-Neckar-Kreis · Heidelberg
Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik Rhein-Neckar-Kreis hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Personenbeförderung im Rhein-Neckar-Kreis angekündigt.
Ob und wann der Auftraggeber den Auftrag ausschreibt, entscheidet er selbst. Meist folgt eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen; sie kann auch schon erschienen sein. Maßgeblich ist die Vorinformation.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Personenbeförderung: Vergabe Linienbündel Neckargemünd
- Wo
- Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg
- Veröffentlicht
- 01.12.2024
- Laufzeit
- 120 Monate, 13.12.2026 bis 13.12.2036
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 01.12.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Rhein-Neckar-Kreis, die Stadt Heidelberg sowie die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH als lokale sowie regionale Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 13.12.2026 für das VRN-Linienbündel Neckargemünd einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH- beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsamer Vergabestelle. Vergeben wird, auf Basis der aktuellen Nahverkehrspläne des Rhein-Neckar-Kreises , des Kreis Bergstraße und der Stadt Heidelberg, die Erbringung von zu konzessionierenden …
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Der Rhein-Neckar-Kreis, die Stadt Heidelberg sowie die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH als lokale sowie regionale Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 13.12.2026 für das VRN-Linienbündel Neckargemünd einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH- beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsamer Vergabestelle. Vergeben wird, auf Basis der aktuellen Nahverkehrspläne des Rhein-Neckar-Kreises , des Kreis Bergstraße und der Stadt Heidelberg, die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren. Das Linienbündel Neckargemünd besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 735, 736, 737, 743, 744, 746, 748, 752, 753, 754, 755 und 817 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträumen und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen in Neckargemünd sowie Optimierung der Fahrtlagen der Linien 735, 752, 754 sowie 755 zwischen Heidelberg und Neckargemünd um Parallelfahrten mit der Linie 35 zu vermeiden und Synergieeffekte besser zu nutzen. Auf allen Linien werden die zu Betriebsbeginn aktuellen S-Bahn-Fahrpläne zwecks Verbesserung abgestimmter Anschlussverbindungen an den relevanten SPNV-Knoten (insbesondere Bahnhof Neckargemünd, Neckarsteinach) berücksichtigt. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft werden. Hierzu zählt u.a. die Prüfung einer Anbindung des Bereiches Mühlrain / Hollmuth in Neckargemünd. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Auf einzelnen Linien ist der Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben vorgesehen. Weiterhin wird geprüft, ob für einzelne Linien zusätzlich ein On-Demand Angebot eingeführt werden kann. Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen, gemäß i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Erfüllungsort
- Ort
- Rhein-Neckar-Kreis
- Kreis
- Rhein-Neckar-Kreis
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- NUTS
- DE128
Verlauf
- 01.12.2024 Vorinformation veröffentlicht
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