Unterstützungsstruktur zur Berichterstattung und Datenübertragung an die Europäische Kommission für den ESF Plus in der FP 2021 - 2027
Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn
Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Auftrag für Dienstleistungen in Bonn am 24.04.2023 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Köln.
Einzelunternehmen aus Köln
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 24.04.2023
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 28.04.2023.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Unterstützungsstruktur zur Berichterstattung und Datenübertragung an die Europäische Kommission für den ESF Plus in der FP 2021 - 2027
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung und der sozialen Inklusion. Für die aktuelle Förderperiode 2021 bis 2027 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein ESF Plus Bundesprogramm erstellt. Daraus resultieren umfangreiche Berichtspflichten.Der Auftragnehmer soll bei der Erhebung und Auswertung des Umsetzungsfortschritts, der Berichterstattung an die Europäische Kommission und bei der Vorbereitung von eventuellen Änderungsanträgen zum ESF Plus Bundesprogramms oder zu den ESF Plus Bestandteilen der Partnerschaftsvereinbarung unterstützen. Darüber hinaus ist eine Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner zur Evaluation des ESF Plus Bundesprogrammes erforderlich. Alle Arbeiten haben in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin zu erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die …
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Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung und der sozialen Inklusion. Für die aktuelle Förderperiode 2021 bis 2027 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein ESF Plus Bundesprogramm erstellt. Daraus resultieren umfangreiche Berichtspflichten.Der Auftragnehmer soll bei der Erhebung und Auswertung des Umsetzungsfortschritts, der Berichterstattung an die Europäische Kommission und bei der Vorbereitung von eventuellen Änderungsanträgen zum ESF Plus Bundesprogramms oder zu den ESF Plus Bestandteilen der Partnerschaftsvereinbarung unterstützen. Darüber hinaus ist eine Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner zur Evaluation des ESF Plus Bundesprogrammes erforderlich. Alle Arbeiten haben in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin zu erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leistungen des Auftragnehmers als Unterstützungen und Zulieferungen zu verstehen sind. Die finalen Entscheidungen zum Umgang und zur Weiterverarbeitung und Weitergabe der Daten und Berichte obliegen ausschließlich dem BMAS. Es werden keine Beratungsleistungen erbeten. Der Auftrag umfasst konkret die Unterstützung bei den folgenden Arbeiten: 1.Durchführung des finanziellen und materiellen Controllings gemäß Artikel 42 AllgVO 2.Berichterstellung zur jährlichen Leistungsüberprüfung gemäß Artikel 41 Absatz 3 AllgVO 3.Halbzeitüberprüfung gemäß Artikel 18 AllgVO 4.Erstellung des abschließenden Leistungsberichtes gemäß Artikel 43 AllgVO 5.Zusammenarbeit mit der Auftragnehmerin/ dem Auftragnehmer zur Evaluierung des ESF Plus Bundesprogrammes gemäß Artikel 44 AllgVO 6.Erstellung des Gender Budgeting Berichtes zum ESF Plus Bundesprogramm 7.Erstellung des Berichtes der Bundesregierung zur Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt 8.Optionaler Leistungsbestandteil: Erstellung von Änderungsanträgen zum ESF Plus Bundesprogramm der FP 2021 - 2027 gemäß Artikel 24 AllgVO 9.Optionaler Leistungsbestandteil: Erstellung von Änderungsanträgen zu Bestandteilen zum ESF Plus in der Partnerschaftsvereinbarung gemäß Artikel 12 AllgVO 10.Optionaler Leistungsbestandteil: Erledigung von Sonderaufträgen im Kontext der Leistungsbeschreibung im Einzelfall nach Tageskostensätzen Der Vertrag soll den Zeitraum ab der Zuschlagserteilung voraussichtlich in 04/2023 bis 04/2031 umfassen. Die Umsetzung des ESF Plus Bundesprogrammes hat begonnen. Maßnahmen können bis 12/ 2029 gefördert und danach abgerechnet werden. Der Abschlussbericht hat bis 02/2031 zu erfolgen. Anschließend sind Rückfragen der Europäischen Kommission möglich. In Anlehnung an Vorschriften aus dem Haushaltsrecht soll der Vertrag einen Hauptzeitraum und zwei Optionen umfassen. siehe hierzu beigefügte Teilnahmeunterlagen
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA22
Verlauf
- 28.04.2023 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Köln erhalten.
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