Übertragung/Dienstleistungskonzession Abholungs- und Beseitigungspflicht tierische Nebenprodukte
Auftraggeber: Kreis Olpe - Der Landrat
Kreis Olpe - Der Landrat hat einen Auftrag für „Übertragung/Dienstleistungskonzession Abholungs- und Beseitigungspflicht tierische Nebenprodukte“ im Kreis Olpe ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 12.10.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Übertragung/Dienstleistungskonzession Abholungs- und Beseitigungspflicht tierische Nebenprodukte
- Wo
- Kreis Olpe, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 12.10.2023, 14:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 27.09.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Kreis Olpe beabsichtigt die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten (§ 3 Abs. 3 TierNebG) im Wege der Beleihung und Gewährung einer Dienstleistungskonzession auf ein Entsorgungsunternehmen zu übertragen. Der Auftraggeber hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 3 Abs. 1 TierNebG i. V. m. § 29 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für tierische Nebenpro-dukte im Sinne der Verordnung (EG) 1069/2009. Die bisherige vertragliche Bindung des Kreises Olpe zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte endet am 31.12.2023. Daher ist eine Neuregelung ab dem 01.01.2024 erforderlich. tierische Nebenprodukte
Erfüllungsort
- Ort
- Kreis Olpe
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA
Verlauf
- 27.09.2023 Ausschreibung veröffentlicht