Transparenzbekanntmachung: Anbindung Trafostation an das Mittelspannungsnetz
Auftraggeber: Bereich Landrat/Vergabestelle · Köthen
Bereich Landrat/Vergabestelle kündigt mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Elektroinstallation in Bitterfeld-Wolfen an.
Ohne Zuschlag beendet
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Beendet
- 17.07.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 17.07.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Elektroinstallation: Transparenzbekanntmachung: Anbindung Trafostation an das Mittelspannungsnetz
- Wo
- Bitterfeld-Wolfen, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 17.07.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungTransparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Die Zuschlagserteilung/Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 GWB frühestens nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften …
Ganze Beschreibung lesen
Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Die Zuschlagserteilung/Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 GWB frühestens nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der beabsichtigte Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (gem.§ 3 Abs. 3 Nr. 3 b) VOB/A EU ). Begründung: Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat zur Notrufabfrage, Alarmierung und Nachrichtenübermittlung eine ständig besetzte Einsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten (§ 3 Absatz 1 Nr. 2 BrSchG). Zudem ist durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Rettungsdienstleitstelle als koordinierende Einsatzzentrale für den Rettungsdienst eines Rettungsdienstbereiches einzurichten. Sie ist zusammen mit der Einsatzleitstelle des Brandschutzes und der Hilfeleistung als integrierte Leitstelle zu betreiben (§ 9 Absatz 1 RettDG LSA). Für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung einer Integrierten Leitstelle und damit verbundenen Betrieb des Leitstellengebäudes ist eine Anbindung der eigens hierfür bereitgestellten Trafostation an das Stromnetz des örtlichen Netzbetreibers notwendig. Der hier örtlich zuständige Netzbetreiber ist die EVIP GmbH, Nils-Bohr-Str. 2 in 06749 Bitterfeld-Wolfen. Aufgrund der Monopolstellung eines Netzbetreibers gemäß des Energiewirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung ist nur der Netzbetreiber berechtigt die Trafostation an das bestehende Elektrizitätsversorgungsnetz anzuschließen. Daher ist für diesen Auftrag der Wettbewerb mit anderen Marktteilnehmern nicht gegeben. Die Beauftragung eines dritten zur Herstellung des Anschlusses der Trafostation ist folglich ausgeschlossen.
Erfüllungsort
- Ort
- 06749 Bitterfeld-Wolfen
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- NUTS
- DEE05
Verlauf
- 17.07.2025 Vorinformation veröffentlicht
Ähnliche offene Ausschreibungen
Weitere Zuschläge
- Auftragsänderung - Neubau einer integierten Leitstelle - Los 18.02 SchwachstromBereich Landrat/Vergabestelle · Zuschlag 16.07.2026 an Spanka ITC-Solutions GmbH
- Service- und Wartungsvertrag inkl. Störungsbeseitigung, Instandsetzungsarbeiten, durchführen von Wartungsarbeiten und Anlageninspektionen, Basisbetreuung - Zuständigkeitsbereich SaaleWasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe · Zuschlag 17.12.2025 an Löwen Automation GmbH · 1 Angebot
- ElektroinstallationEvangelisches Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin · Zuschlag 02.12.2025 an BAUER Elektroanlagen Nord GmbH & Co. KG · 1 Angebot
- Modernisierung Stadthalle Magdeburg, Heinrich-Heine-Platz 1, 39114 MagdeburgLandeshauptstadt Magdeburg · Zuschlag 26.06.2025 an GAMA-Tronik Brandschutzsysteme GmbH · 2 Angebote
- KKE069 Digitales Schließsystem - Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Landes Sachsen-Anhalt,Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R, TM1: Neubau Herzzentrum (NML 688-24)Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) · Zuschlag 14.03.2025 an Buhtz Sicherheitsfachgeschäft GmbH · 2 Angebote
- Campus Handwerk - SchwachstromHandwerkskammer Halle (Saale) · Zuschlag 06.09.2024 an Spanka ITC-Solutions GmbH · 5 Angebote