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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 24.07.2026

Straßenausbau der Ernst-Adolf-Straße (ca. 5.000m² Verkehrsfläche)

Auftraggeber: Stadt Schwelm · Schwelm

Stadt Schwelm hat einen Auftrag für Straßenbau in Schwelm ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 26.08.2026. Ergebnis noch nicht veröffentlicht.

Die Angebotsfrist endete am 26.08.2026, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

Die Angebote werden geprüft. Das Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht. Sobald es erscheint, steht es hier.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Straßenbau: Straßenausbau der Ernst-Adolf-Straße (ca. 5.000m² Verkehrsfläche)
Wo
Schwelm, Ennepe-Ruhr-Kreis, Nordrhein-Westfalen
Bis wann
Angebotsfrist 26.08.2026, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 24.07.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Straßenausbau der Ernst-Adolf-Straße(ca. 5.000m² Verkehrsfläche) Die Baumaßnahme umfasst den vollständigen Ausbau der Ernst-Adolf-Straße zwischen der Hattinger Straße (L551) und der Linderhauser Straße einschließlich des Knotenpunktes Ernst-Adolf-Straße / Höhenweg. Die gesamte Verkehrsfläche umfasst ca. 5.000m². Davon sollen ca. 3.500 m2 in Asphaltbauweise (Fahrbahn)entsprechend RStO 12, Bk 1,8 (Tafel 1, Zeile 3) und ca. 1.500 m2 in Pflasterbauweise (Gehweg) entsprechend RStO 12, Bk 1,8 (Tafel 3, Zeile 3) hergestellt werden. (konkret s. LV) I. Eignungskriterien) 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung -Berufshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit -Vorlage von 3 Referenzen für vergleichbare Straßenbaumaßnahmen (mindest. jeweils 5.000 m² Verkehrsfläche ) 3. rechtliche Eignung -keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den …

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Straßenausbau der Ernst-Adolf-Straße(ca. 5.000m² Verkehrsfläche) Die Baumaßnahme umfasst den vollständigen Ausbau der Ernst-Adolf-Straße zwischen der Hattinger Straße (L551) und der Linderhauser Straße einschließlich des Knotenpunktes Ernst-Adolf-Straße / Höhenweg. Die gesamte Verkehrsfläche umfasst ca. 5.000m². Davon sollen ca. 3.500 m2 in Asphaltbauweise (Fahrbahn)entsprechend RStO 12, Bk 1,8 (Tafel 1, Zeile 3) und ca. 1.500 m2 in Pflasterbauweise (Gehweg) entsprechend RStO 12, Bk 1,8 (Tafel 3, Zeile 3) hergestellt werden. (konkret s. LV) I. Eignungskriterien) 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung -Berufshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit -Vorlage von 3 Referenzen für vergleichbare Straßenbaumaßnahmen (mindest. jeweils 5.000 m² Verkehrsfläche ) 3. rechtliche Eignung -keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Urkalkulation Ausschließlich der Bestbieter hat vor Zuschlagserteilung seine Urkalkulation vorzulegen. IV. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. V. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. VI. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VII. Ausführungszeitraum : 04.01.2027-29.11.2027 VIII. Zuschlagskriterien: Preis !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Strassenausbau

Erfüllungsort

Ort
58332 Schwelm

Verlauf

  1. 24.07.2026 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf deutsches-ausschreibungsblatt.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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