Straßen- und Tiefbauarbeiten im Rahmen einer Ladeinfrastruktur
Auftraggeber: Stadt Schwelm · Schwelm
Stadt Schwelm hat einen Auftrag für Tiefbau in Schwelm ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 04.09.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Tiefbau: Straßen- und Tiefbauarbeiten im Rahmen einer Ladeinfrastruktur
- Wo
- Schwelm, Ennepe-Ruhr-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 04.09.2025, 12:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 23.08.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungStraßen- und Tiefbauarbeiten im Rahmen einer Ladeinfrastruktur Bei den Technischen Betrieben Schwelm wird eine Ladeinfrastruktur installiert. Damit zwei Gebäude und ein angrenzender Parkplatz entsprechend versorgt werden, ist es notwendig, Leerrohre hierfür zu verlegen. Außerdem beinhaltet die Leistung Kernbohrungen. Die Ausführung findet in gebundener und ungebundener Oberfläche statt. (weitere Informationen entnehmen sie bitte dem LV) Eignungskriterien: 1.Wirtschaftliche Eignung: - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung 2.Fachliche/ technische Eignung: - eine Referenz für die Durchführung einer abgeschlossenen Maßnahme, mit Tiefbauarbeiten für zirka 100 m Verlegung von Leerrohren 3. rechtliche Eignung -Eintragung in der Handwerksrolle II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben …
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Straßen- und Tiefbauarbeiten im Rahmen einer Ladeinfrastruktur Bei den Technischen Betrieben Schwelm wird eine Ladeinfrastruktur installiert. Damit zwei Gebäude und ein angrenzender Parkplatz entsprechend versorgt werden, ist es notwendig, Leerrohre hierfür zu verlegen. Außerdem beinhaltet die Leistung Kernbohrungen. Die Ausführung findet in gebundener und ungebundener Oberfläche statt. (weitere Informationen entnehmen sie bitte dem LV) Eignungskriterien: 1.Wirtschaftliche Eignung: - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung 2.Fachliche/ technische Eignung: - eine Referenz für die Durchführung einer abgeschlossenen Maßnahme, mit Tiefbauarbeiten für zirka 100 m Verlegung von Leerrohren 3. rechtliche Eignung -Eintragung in der Handwerksrolle II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) 5)VHB Bund 221 "Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen" oder VHB Bund 222 "Angaben zur Kalkulation über die Endsumme" III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 22.09.2025 bis 02.10.2025 (voraussichtlich) VII. Zuschlagskriterien: Preis !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Straßen- und Tiefbauarbeiten Verlegung Leerrohre
Erfüllungsort
- Ort
- 58332 Schwelm
- Kreis
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 23.08.2025 Ausschreibung veröffentlicht
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