Stilllegung regionaler Emissionsminderungsgutschriften als Beitrag zu Klimaschutzzielen Bayern + BRD
Auftraggeber: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt · Augsburg
Freistaat Bayern hat einen Auftrag für Umweltdienste in Bayern ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 05.08.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Umweltdienste: Stilllegung regionaler Emissionsminderungsgutschriften als Beitrag zu Klimaschutzzielen Bayern + BRD
- Wo
- Bayern
- Bis wann
- Angebotsfrist 05.08.2024, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 16.07.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt vergibt die Stilllegung von regionalen Ausgleichsgutschriften als Beitrag zu den Klimaschutzzielen Bayerns und der Bundesrepublik Deutschland. Der Bedarf beläuft sich insgesamt auf 1.000 Gutschriften. Zusätzlich zur parallel zu dieser Ausschreibung erfolgenden Stilllegung von internationalen Kompensationszertifikaten zum Ausgleich der nicht vermiedenen Emissionen der bayerischen Staatsministerien des Jahres 2023, der dienstlichen Flugreisen der bayerischen Staatsverwaltung der Jahre 2023 und teilweise 2022, sowie der nicht vermiedenen Emissionen des bayerischen Landesamtes für Umwelt sollen erstmals auch regionale Ausgleichsmaßnahmen finanziert werden. Dies erfolgt gemäß einem Beschluss des bayerischen Ministerrats vom 28.06.2022. Die regionalen Maßnahmen beziehen sich vorwiegend auf Projekte in Bayern. Auf diese …
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Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt vergibt die Stilllegung von regionalen Ausgleichsgutschriften als Beitrag zu den Klimaschutzzielen Bayerns und der Bundesrepublik Deutschland. Der Bedarf beläuft sich insgesamt auf 1.000 Gutschriften. Zusätzlich zur parallel zu dieser Ausschreibung erfolgenden Stilllegung von internationalen Kompensationszertifikaten zum Ausgleich der nicht vermiedenen Emissionen der bayerischen Staatsministerien des Jahres 2023, der dienstlichen Flugreisen der bayerischen Staatsverwaltung der Jahre 2023 und teilweise 2022, sowie der nicht vermiedenen Emissionen des bayerischen Landesamtes für Umwelt sollen erstmals auch regionale Ausgleichsmaßnahmen finanziert werden. Dies erfolgt gemäß einem Beschluss des bayerischen Ministerrats vom 28.06.2022. Die regionalen Maßnahmen beziehen sich vorwiegend auf Projekte in Bayern. Auf diese Weise soll eine räumliche Verbindung zwischen den Projekten und den angefallenen Emissionen hergestellt werden. Ein Hauptfokus bei den Projekten, aus denen die Gutschriften stammen sollen, liegt im naturbasierten Bereich. Es ist jedoch auch möglich, Gutschriften aus anderen Projekten einzureichen. Die regionalen Ausgleichsprojekte unterliegen dabei strengen Qualitätsanforderungen und sollen vor allem der Minderung von Treibhausgasemissionen dienen, vorzugsweise in Bayern. Darüber hinaus stellen diese Projekte idealerweise ein Instrument zur Unterstützung der territorialen Klimaneutralität Bayerns bis 2040 dar. Falls ein Bieter nicht über die geforderte Gesamtanzahl an Gutschriften aus ein und demselben Projekt verfügt, kann ein Hauptangebot auch aus beliebig gestückelten Gutschriften aus mehreren Projekten (maximal 3) bestehen, sofern dadurch in Summe die gewünschte Gesamtanzahl von 1.000 Stück erreicht wird. Es sind dann jedoch für jedes Projekt (sowie Register Regelwerk, Methodologie o.ä.), aus welchem Gutschriften angeboten werden, die geforderten Nachweise zur Prüfung der Mindest- und Leistungskriterien einzureichen. Es können nur Angebote über Projekte in Deutschland abgegeben werden. Die Leistung wird anhand einzureichender Projektangaben bewertet. Bewertet wird die Qualität des Registers (15%), das Regelwerk (65%) und der Projektstandort (20%). Die gesamten Kompensationszertifikate werden in zwei Fachlose unterteilt. Bei den internationalen Kompensationszertifikaten handelt es sich um ein Fachlos (aufgeteilt in zwei weitere Mengenlose), welche dem 80%-Kontigent zugeordnet wird. Das Fachlos "regionale Ausgleichsgutschriften" wird dem 20%-Kontigent zugeordnet und von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungskriterienkatalog und den Vertragsbedingungen zu entnehmen. Stilllegung regionaler Emissionsminderungsgutschriften als Beitrag zu Klimaschutzzielen Bayern + BRD
Erfüllungsort
- Ort
- 93053 Bayern
- Bundesland
- Bayern
- NUTS
- DE2
Verlauf
- 02.07.2024 Ausschreibung veröffentlicht
- 16.07.2024 Bekanntmachung geändert · geänderte Daten service.bund.de
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