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Zuschlag erteilt Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (national) · veröffentlicht am 22.05.2024

Steuerberatungsleistungen des BMZ

Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung · Bonn

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Auftrag für „Steuerberatungsleistungen des BMZ“ in Bonn vergeben (Bekanntmachung vom 22.05.2024), Zuschlag an RSM Ebner Stolz PartGmbB.

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
22.05.2024

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 22.05.2024.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Steuerberatungsleistungen des BMZ
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Wer kann anbieten
Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 22.05.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Mit der gesetzlichen Neuregelung zum Umsatzbesteuerung im Jahr 2017 und Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG) sind juristische Personen des öffentlichen Rechts spätestens seit dem Jahr 2023 verpflichtet, die daraus abgeleiteten Vorgaben anzuwenden. Dazu gehört auch die Bundesrepublik Deutschland, die in diesem Fall durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vertreten wird (nachfolgend Auftraggeberin, kurz AG). Insbesondere fallen hierunter die Leistung einer regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung und der jährlichen Umsatzsteuererklärung. Da das Thema „Umsatzsteuerrecht“ und der Umgang mit den sich hieraus ergebenden Anforderungen ein sehr dynamisches Feld mit regelmäßigen Neuerungen und Änderungen darstellt, soll diese Leistung dauerhaft durch eine(n) externe(n) Steuerberater(in) / eine externe Steuerkanzlei mit entsprechender Fachexpertise …

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Mit der gesetzlichen Neuregelung zum Umsatzbesteuerung im Jahr 2017 und Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG) sind juristische Personen des öffentlichen Rechts spätestens seit dem Jahr 2023 verpflichtet, die daraus abgeleiteten Vorgaben anzuwenden. Dazu gehört auch die Bundesrepublik Deutschland, die in diesem Fall durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vertreten wird (nachfolgend Auftraggeberin, kurz AG). Insbesondere fallen hierunter die Leistung einer regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung und der jährlichen Umsatzsteuererklärung. Da das Thema „Umsatzsteuerrecht“ und der Umgang mit den sich hieraus ergebenden Anforderungen ein sehr dynamisches Feld mit regelmäßigen Neuerungen und Änderungen darstellt, soll diese Leistung dauerhaft durch eine(n) externe(n) Steuerberater(in) / eine externe Steuerkanzlei mit entsprechender Fachexpertise durchgeführt werden. Damit soll im Ergebnis dem Anspruch der Bundesverwaltung auf rechtmäßiges Verwaltungshandeln Rechnung getragen werden. Die AG befürwortet daher das Vorhalten zeitnah beziehungsweise kontinuierlich zur Verfügung stehender steuerrechtlicher Fachexpertise, die im Bedarfsfall schnell Rechtssicherheit schaffen kann. Die Leistung umfasst die Erstellung und Abgabe der quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung, der jährlichen Umsatzsteuererklärung, die steuerrechtliche Beratungsleistung im Bedarfsfall sowie die Grundschulung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des BMZ zur Thematik "Besteuerung der öffentlichen Hand". Es soll ein Vertrag mit einer Laufzeit zunächst bis zum 29.02.2026 geschlossen werden, mit der Option, ihn einmalig um zwei Jahre zu verlängern.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)

Verlauf

  1. 22.05.2024 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat RSM Ebner Stolz PartGmbB erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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