Steuerberatungsleistungen des BMZ
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung · Bonn
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Auftrag für „Steuerberatungsleistungen des BMZ“ in Bonn vergeben (Bekanntmachung vom 22.05.2024), Zuschlag an RSM Ebner Stolz PartGmbB.
RSM Ebner Stolz PartGmbB
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 22.05.2024
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 22.05.2024.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Steuerberatungsleistungen des BMZ
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungMit der gesetzlichen Neuregelung zum Umsatzbesteuerung im Jahr 2017 und Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG) sind juristische Personen des öffentlichen Rechts spätestens seit dem Jahr 2023 verpflichtet, die daraus abgeleiteten Vorgaben anzuwenden. Dazu gehört auch die Bundesrepublik Deutschland, die in diesem Fall durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vertreten wird (nachfolgend Auftraggeberin, kurz AG). Insbesondere fallen hierunter die Leistung einer regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung und der jährlichen Umsatzsteuererklärung. Da das Thema „Umsatzsteuerrecht“ und der Umgang mit den sich hieraus ergebenden Anforderungen ein sehr dynamisches Feld mit regelmäßigen Neuerungen und Änderungen darstellt, soll diese Leistung dauerhaft durch eine(n) externe(n) Steuerberater(in) / eine externe Steuerkanzlei mit entsprechender Fachexpertise …
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Mit der gesetzlichen Neuregelung zum Umsatzbesteuerung im Jahr 2017 und Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG) sind juristische Personen des öffentlichen Rechts spätestens seit dem Jahr 2023 verpflichtet, die daraus abgeleiteten Vorgaben anzuwenden. Dazu gehört auch die Bundesrepublik Deutschland, die in diesem Fall durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vertreten wird (nachfolgend Auftraggeberin, kurz AG). Insbesondere fallen hierunter die Leistung einer regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung und der jährlichen Umsatzsteuererklärung. Da das Thema „Umsatzsteuerrecht“ und der Umgang mit den sich hieraus ergebenden Anforderungen ein sehr dynamisches Feld mit regelmäßigen Neuerungen und Änderungen darstellt, soll diese Leistung dauerhaft durch eine(n) externe(n) Steuerberater(in) / eine externe Steuerkanzlei mit entsprechender Fachexpertise durchgeführt werden. Damit soll im Ergebnis dem Anspruch der Bundesverwaltung auf rechtmäßiges Verwaltungshandeln Rechnung getragen werden. Die AG befürwortet daher das Vorhalten zeitnah beziehungsweise kontinuierlich zur Verfügung stehender steuerrechtlicher Fachexpertise, die im Bedarfsfall schnell Rechtssicherheit schaffen kann. Die Leistung umfasst die Erstellung und Abgabe der quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung, der jährlichen Umsatzsteuererklärung, die steuerrechtliche Beratungsleistung im Bedarfsfall sowie die Grundschulung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des BMZ zur Thematik "Besteuerung der öffentlichen Hand". Es soll ein Vertrag mit einer Laufzeit zunächst bis zum 29.02.2026 geschlossen werden, mit der Option, ihn einmalig um zwei Jahre zu verlängern.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 22.05.2024 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat RSM Ebner Stolz PartGmbB erhalten.
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