Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2023/2024 bis 2027/2028 für den Landkreis Stendal - Carl-Kehr-Schule, Halberstadt
Auftraggeber: Landkreis Stendal · Stendal
Landkreis Stendal hat einen Auftrag für Transport und Logistik in Stendal ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 20.02.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Transport und Logistik: Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2023/2024 bis 2027/2028 für den Landkreis Stendal - Carl-Kehr-Schule, Halberstadt
- Wo
- Stendal, Landkreis Stendal, Sachsen-Anhalt
- Bis wann
- Angebotsfrist 20.02.2023, 12:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 10.02.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Landkreis Stendal; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Hospitalstraße 1-2; Ort: Stendal; NUTS-Code: DEE0D; Postleitzahl: 39576; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: [Nummer entfernt]; E-Mail: vergabestelle@landkreis-stendal.de; Fax: [Nummer entfernt]; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: https://www.landkreis-stendal.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2695982/zustellweg-auswaehlen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch …
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Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Landkreis Stendal; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Hospitalstraße 1-2; Ort: Stendal; NUTS-Code: DEE0D; Postleitzahl: 39576; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: [Nummer entfernt]; E-Mail: vergabestelle@landkreis-stendal.de; Fax: [Nummer entfernt]; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: https://www.landkreis-stendal.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2695982/zustellweg-auswaehlen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via (URL): https://www.evergabe.de; I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2023/2024 bis 2027/2028 für den Landkreis Stendal - Carl-Kehr-Schule, Halberstadt; Referenznummer der Bekanntmachung: 40/01.4/2022 II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 60130000; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Schulbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2023/2024-2027/2028 für den Landkreis Stendal – „Carl-Kehr-Schule“, Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte, Halberstadt II.1.5) Geschätzter Gesamtwert: Wert ohne MwSt.: entfällt II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los-Nr.: entfällt II.2.2) weitere CPV-Codes: nicht angegeben II.2.3) NUTS-Codes: DEE0D; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Landkreis Stendal; Postleitzahl: 39576; Ort: Stendal; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Beförderung von 4 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur „Carl-Kehr-Schule“, Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte, Westerhäuser Str. 40, 38820 Halberstadt und zurück. Die Beförderung erfolgt in den Schulwochen jeweils montags hin und freitags zurück (wöchentlich nur eine Hin- und Rückfahrt). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39576 Stendal, 39517 Tangerhütte, 39596 Hassel. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Preis II.2.6) Geschätzter Wert ohne MwSt.: II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 17.08.2023 / Ende: 21.07.2028; Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja; Beschreibung der Verlängerungen: zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: ja; Beschreibung der Optionen: zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen: entfällt II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Abschnitt III - Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: • Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz • Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB • Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat • Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat; • Eigenerklärung, dass der Bieter nicht zu den Personen/Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland aufweisen (gem. Art. 5 k) der Verordnung (EU) in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022. Auf Verlangen: • Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als sechs Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Sofern die zuständige Finanzbehörde die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original begrenzt, ist auf Verlangen das Original auf dem Postweg einzureichen) • Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – bei Vorlage noch gültig, falls der Aussteller die Gültig-keit begrenzt, ansonsten nicht älter als sechs Monate) – • aktueller, d.h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen: • Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen. • Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vertragsbedingungen zulässig, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Lieferanten gelten nicht als Un-terauftragnehmer. • Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und gegebenenfalls für welche Leis-tungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. • Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer, die unter III.1.1 genannten Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch der Unterauf-tragnehmer sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung des Unterauftrag-nehmers, dass dieser für den Fall des Zuschlags die vorgesehenen Leistungen erbringen wird, zu fordern, ferner für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen zusätzlich die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Bieter. • Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsbera-tungsstelle Sachsen-Anhalt enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bewerbers in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, soweit die dort hin-terlegten Nachweise das Vorliegen der Eignungskriterien belegen. • Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. • Bei Bietergemeinschaften sind die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von mindestens 1,5 Millionen EUR je Schadensfall und einer Gültigkeit für mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr (2-fach maximiert). Diesbezüglich ist ein entsprechender Versicherungsnachweis der Versicherung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit der geforderten Mindestdeckungssumme und Mindestmaximierung einzureichen. Besteht aktuell keine Betriebshaftpflichtversicherung oder keine mit der geforderten Mindestdeckungssumme/Mindestmaximierung, ist eine Zusicherung der Versicherung einzureichen, dass im Auftragsfall eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit der geforderten Mindestdeckungssumme und Mindestmaximierung abgeschlossen wird. Der entsprechende Versicherungsnachweis beziehungsweise eine entsprechende Zusicherung der Versicherung ist vom Bieter mit dem Angebot einzureichen. 2. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die unter (1) genannte Betriebshaftpflichtversi-cherung mit der geforderten Mindestdeckungssumme und Mindestmaximierung entweder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert oder für die Bietergemeinschaft ins-gesamt unter Einschluss aller Mitglieder (z. B. Projektversicherung) zu erbringen und die unter (1) genannten Unterlagen (Versicherungsnachweis/Zusicherung) entsprechend mit dem Angebot einzureichen. 3. Die unter (1) genannte Betriebshaftpflichtversicherung mit der geforderten Mindestdeckungssumme und Mindestmaximierung kann auch durch Teilnahme an Präqualifizierungs-systemen, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens erbracht werden (§ 122 Absatz 3 GWB i.V.m. § 48 Absatz 8 VgV). Geforderte Unterlagen, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung des geforderten Eignungskriteriums nicht oder nicht hinreichend belegen, sind zusätzlich einzureichen. 4. Anforderungen/Bestimmungen bezüglich Unterauftragnehmern siehe III.1.1 dieser Auftragsbekanntmachung.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu (1): Mindestdeckungssumme/Mindestmaximierung der Betriebshaftpflichtversicherung: 1,5 Millionen EUR für Personen- und Sachschäden, 2-fach maximiert pro Jahr III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. In den letzten 5 abgeschlossenen Jahren sind vergleichbare Leistungen ausgeführt worden. Von der Vergleichbarkeit wird ausgegangen, wenn: — es sich hinsichtlich der Art der ausgeführten Leistung um Personenbeförderungsleistun-gen für SchülerInnen mit geistigem, körperlichen oder emotional-sozialen Förderbedarf handelt. Diesbezüglich sind vom Bieter mit dem Angebot Referenzen über früher ausgeführte Personenbeförderungsleistungen in Form einer Liste der in den letzten 5 abgeschlossenen Jahren erbrachten wesentlichen Personenbeförderungsleistungen für den genannten Per-sonenkreis mit Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Wertes (netto), des Erbringungszeitraumes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers einzureichen. (Bei beförderten Privatpersonen entfällt die konkrete Benennung des privaten Empfängers=Privatperson; es ist lediglich anzugeben, dass es sich um Privatpersonen handelt.) 2. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind die unter (1) genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Dabei werden zur Beurteilung der Erfüllung des unter (1) genannten Eignungskriteriums (ausgeführte ver-gleichbare Leistungen) die Angaben/Unterlagen aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft kumulativ (insgesamt) betrachtet. 3. Das unter (1) genannte Eignungskriterium (ausgeführte vergleichbare Leistungen) kann auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des entsprechenden Zertifika-tes/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens erbracht wer-den (§ 122 Absatz 3 GWB i. V. m. § 48 Absatz 8 VgV). Geforderte Unterlagen, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend belegen, sind zusätzlich einzureichen. 4. Anforderungen/Bestimmungen bezüglich Unterauftragnehmern siehe III.1.1 dieser Auftragsbekanntmachung.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen: entfällt III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand (nur für Dienstleistungsaufträge): entfällt III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Verpflichtungen bzgl. Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmereinsatz und ggf. ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Landesvergabegesetz LSA III.2.3) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind: entfällt Abschnitt IV Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben. IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: entfällt IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: nicht angegeben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 20.02.2023; Ortszeit: 12:00 IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.04.2023 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 20.02.2023; Ortszeit: 12:00, Ort: ; Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Abschnitt VI Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein; Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: nicht angegeben VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen: entfällt VI.3) Zusätzliche Angaben: Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen: - Tourenplan - Vereinbarungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-anhalt; Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2; Ort: Halle (Saale); Postleitzahl: 06112; Land: Deutschland; E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de; Telefon: [Nummer entfernt]; Internet-Adresse: nicht angegeben; Fax: [Nummer entfernt] VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der In-formation durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichts-rechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 07.02.2023 Transporte (Personen)
Erfüllungsort
- Ort
- 39576 Stendal
- Kreis
- Landkreis Stendal
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- NUTS
- DEE
Verlauf
- 10.02.2023 Ausschreibung veröffentlicht
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