Sanierung der Hausanschlussleitung sowie der Schulhoffläche
Auftraggeber: Stadt Schwelm · Schwelm
Stadt Schwelm hat einen Auftrag für Kanal- und Leitungsbau in Schwelm ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 20.03.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Kanal- und Leitungsbau: Sanierung der Hausanschlussleitung sowie der Schulhoffläche
- Wo
- Schwelm, Ennepe-Ruhr-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 20.03.2025, 09:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 20.02.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Hausanschlussleitung an der Grundschule St. Marien muss saniert werden. Dies wurde im Rahmen einer Kanaluntersuchung festgestellt. Zusätzlich muss die Schulhoffläche in Asphaltbauweise saniert werden. Im Rahmen der Sanierung sollen Teilflächen entsiegelt werden, sodass dort Rasengittersteine vorgesehen sind. Im Zuge der Maßnahme soll die, an den Schulhof angrenzende, Kellerwand abgedichtet werden. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) eine Referenz: eine vergleichbare Tief- und Straßenbauleistung in den letzten drei Jahren (Als vergleichbare Leistung wird eine Kanalsanierung (oder Hausanschlussleitung) mit Regen- und Schmutzwasser angesehen, bei Kosten in Höhe von ca. 500.000 ?. Zusätzlich muss als vergleichbare Leistung eine Asphaltsanierung über …
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Die Hausanschlussleitung an der Grundschule St. Marien muss saniert werden. Dies wurde im Rahmen einer Kanaluntersuchung festgestellt. Zusätzlich muss die Schulhoffläche in Asphaltbauweise saniert werden. Im Rahmen der Sanierung sollen Teilflächen entsiegelt werden, sodass dort Rasengittersteine vorgesehen sind. Im Zuge der Maßnahme soll die, an den Schulhof angrenzende, Kellerwand abgedichtet werden. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) eine Referenz: eine vergleichbare Tief- und Straßenbauleistung in den letzten drei Jahren (Als vergleichbare Leistung wird eine Kanalsanierung (oder Hausanschlussleitung) mit Regen- und Schmutzwasser angesehen, bei Kosten in Höhe von ca. 500.000 ?. Zusätzlich muss als vergleichbare Leistung eine Asphaltsanierung über 1.500 qm vorgelegt werden.) 3. rechtliche Eignung Keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) 5) VHB Bund 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme 6) Urkalkulation III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum : 28.04.2025 bis zum 19.12.2025 (voraussichtlich) VI. Zuschlagskriterien: Preis !!! Für die Angebotsabgabe beachten Sie bitte die beiliegende Checkliste, damit Sie keine Unterlagen und Nachweise vergessen!!! Hausanschkluss Kanalsanierung Tiefenbau Straßenbau Asphaltsanierung
Erfüllungsort
- Ort
- 58332 Schwelm
- Kreis
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 20.02.2025 Ausschreibung veröffentlicht
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