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Zuschlag erteilt Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (national) · veröffentlicht am 20.08.2026

Rahmenvertrag hausinterne Umzüge

Auftraggeber: Landtagsverwaltung Sachsen-Anhalt · Magdeburg

Landtagsverwaltung Sachsen-Anhalt hat den Auftrag für Umzüge in Magdeburg vergeben (Bekanntmachung vom 20.08.2026), Zuschlag an Gerhard Bertram Spedition GmbH.

Zuschlag an

Gerhard Bertram Spedition GmbH Magdeburg

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
20.08.2026

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 20.08.2026.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Umzüge: Rahmenvertrag hausinterne Umzüge
Wo
Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Wer kann anbieten
Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 20.08.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Ausgeschrieben wird die Durchführung von hausinternen Umzügen des Landtages Sachsen-Anhalt im Herzen der Landeshauptstadt Magdeburg. Gegenwärtig sind etwa 350 Personen, Abgeordnete, Beschäftigte der Fraktionen sowie Beschäftigte der Landtagsverwaltung auf vier Liegenschaften verteilt. Für die Durchführung hausinterner Umzüge der Abgeordneten und Beschäftigten beabsichtigt der Landtag von Sachsen-Anhalt den Abschluss eines Rahmenvertrages, welcher die Bedingungen für Einzelaufträge während der Laufzeit regelt. Der Landtag von Sachsen-Anhalt sucht ab dem 1. August 2026 einen Dienstleister zur Durchführung hausinterner Umzüge innerhalb und zwischen den genannten Dienstgebäuden der Landtagsverwaltung Sachsen-Anhalt (Leistungsorte). Der Rahmenvertrag für die Einzelbeauftragung gilt für den leistungsbezogenen Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2029. Der Auftraggeber hat die Option, den …

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Ausgeschrieben wird die Durchführung von hausinternen Umzügen des Landtages Sachsen-Anhalt im Herzen der Landeshauptstadt Magdeburg. Gegenwärtig sind etwa 350 Personen, Abgeordnete, Beschäftigte der Fraktionen sowie Beschäftigte der Landtagsverwaltung auf vier Liegenschaften verteilt. Für die Durchführung hausinterner Umzüge der Abgeordneten und Beschäftigten beabsichtigt der Landtag von Sachsen-Anhalt den Abschluss eines Rahmenvertrages, welcher die Bedingungen für Einzelaufträge während der Laufzeit regelt. Der Landtag von Sachsen-Anhalt sucht ab dem 1. August 2026 einen Dienstleister zur Durchführung hausinterner Umzüge innerhalb und zwischen den genannten Dienstgebäuden der Landtagsverwaltung Sachsen-Anhalt (Leistungsorte). Der Rahmenvertrag für die Einzelbeauftragung gilt für den leistungsbezogenen Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2029. Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag einmalig um ein Jahr bis maximal zum 31.07.2030 zu verlängern. Sollte der Auftraggeber die Option ziehen, wird dieser den Auftragnehmer 3 Monate vor der Vertragsverlängerung schriftlich darüber in Kenntnis setzen. Der Rahmenvertrag hat für den Leistungszeitraum von 3 Jahren ein Leistungsvolumen in Höhe von insgesamt 135.000 Euro. Für das optionale 4 Jahr würde nochmal ein Volumen von 30.000 Euro hinzukommen. Somit besteht ein maximales Leistungsvolumen von 165.000 EURO bei einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es wird kein Mindestabrufkontingent im Jahr zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber festgelegt. Ein Anspruch auf Mindestabnahme besteht somit nicht. Der Rahmenvertrag endet entweder durch Zeitablauf oder durch Ausschöpfung des Leistungsvolumen. Sollte das Leistungsvolumen vor Ende des Leistungszeitraums ausgeschöpft sein, dann endet der Rahmenvertrag zu diesem Zeitpunkt. Ansonsten endet der Rahmenvertrag mit dem Ende des Leistungszeitraumes. Ein Anspruch auf Restvergütung des noch übrigen Leistungsvolumen besteht seitens des Auftragnehmers in diesem Fall nicht. Der Leistungsumfang erstreckt sich je nach in Einzelbeauftragung oder in einem vorherigen Besichtigungstermin bestimmten Umfang an Mobiliar, Technik, Geräte sowie Büroausstattung. Bezüglich des Mobiliars wird auf Anlage 1 hingewiesen. In Anlage 1 sind typische Möbelstücke der Landtagsverwaltung beispielhaft aufgeführt. Es handelt sich nicht um eine vollständige Auflistung aller vorhanden Varianten von Möbelstücken. Der Inhalt aus dem Mobiliar (z.B. Schränken, Sideboards und Rollcontainern) wird soweit möglich in Vorbereitung durch die Landtagsverwaltung bereits in entsprechende Umzugskarton verpackt und beschriftet. Bezüglich der Machbarkeit des Transports von z.B. sperrigen, zerbrechlichen oder extrem schweren Gegenständen (z.B. Safe oder Glasvitrinen ohne Rollen, große Kunstgegenstände, Couchgarnitur) wird gesondert mit Ihnen besprochen und bei Machbarkeit wird diesbezüglich ggf. ein Sonderauftrag mit Sonderkonditionen vereinbart. Bezüglich des Umzugsumfanges und der Häufigkeit der Umzüge können derzeit lediglich Zeiträume benannt werden, in denen voraussichtlich ein erhöhtes Umzugsaufkommen zu erwarten ist. Das konkrete Ausmaß lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht bestimmen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit betrifft dies die Monate September bis Dezember 2026 sowie die ersten Monate des Jahres 2027. Hintergrund sind die Landtagswahlen und die anschließende Neuordnung der Fraktionen im Landtag. Ein weiterer Zeitraum mit voraussichtlich erhöhtem Umzugsbedarf ist gegen Ende des Jahres 2027 zu erwarten, da zu diesem Zeitpunkt mit der Fertigstellung der GNUE gerechnet wird und damit ebenfalls ein gesteigertes Umzugsaufkommen verbunden sein dürfte. Beim Transport sind geeignete Hilfsmittel sowie entsprechende Abdeckungen oder Schutzvorrichtungen einzusetzen, welche ausschließlich durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen sind. Dies gilt sowohl für den Transport zum Umzugsfahrzeug, das Verladen des Umzugsgutes, die Ladungssicherung während der Fahrt als auch für das Ausladen und den Transport am neuen Standort. Die Umzugsarbeiten sind so durchzuführen, dass die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes jederzeit eingehalten werden. Die Beräumung und der Transport haben so zu erfolgen, dass weder das Umzugsgut noch andere Bauteile, Flächen oder Elemente der Raumausstattung und -einrichtung beschädigt oder verschmutzt werden. Die Umzüge sind grundsätzlich an Arbeitstagen (Montag bis Freitag) zwischen 6:00 Uhr und 17:00 Uhr durchzuführen. Bei Bedarf kann der Auftraggeber für einzelne Umzugsmaßnahmen abweichende Zeiten festlegen, sofern hierfür eine besondere Erforderlichkeit besteht. Dies kann auch Arbeitszeiten am Abend oder in der Nacht sowie Einsätze an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen umfassen. Die Organisation der Umzugsarbeiten muss unter Berücksichtigung des Parlamentsund Dienstbetriebes erfolgen. Hierfür ist eine zeitliche Terminabstimmung ausdrücklich einzuhalten. Für einige Gebäudeteile gelten besondere Sicherheitsmaßnahmen. Einige Bereiche sind alarmgesichert, so dass für die dortige Ausführung der Umzugsmaßnahmen der Auftragnehmer seitens des Auftraggebers einzuweisen ist und es individueller Absprachen bedarf. Die Einweisung erfolgt seitens des Auftraggebers nach Auftragserteilung und vor Auftragsausführung. Weitere Anforderungen, Details und Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Magdeburg (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 20.08.2026 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Gerhard Bertram Spedition GmbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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