Rahmenvereinbarung über Steuerberaterdienstleistungen zu den Auswirkungen des Umsatzsteuerrechts, insb. § 2b UstG
Auftraggeber: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung · Bonn
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat den Auftrag für „Rahmenvereinbarung über Steuerberaterdienstleistungen zu den Auswirkungen des Umsatzsteuerrechts, insb. § 2b UstG“ in Bonn vergeben (Bekanntmachung vom 24.07.2024), Zuschlag an Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB.
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 24.07.2024
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 24.07.2024.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Rahmenvereinbarung über Steuerberaterdienstleistungen zu den Auswirkungen des Umsatzsteuerrechts, insb. § 2b UstG
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 24.07.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 24.07.2024 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB erhalten.