Rahmenvereinbarung über die kostenstellenbezogene Lieferung von Hygiene- und Sanitärmaterial
Auftraggeber: Medizinischer Dienst Sachsen K. d. ö. R. · Dresden
Medizinischer Dienst Sachsen K. d. ö. R. hat einen Auftrag für „Rahmenvereinbarung über die kostenstellenbezogene Lieferung von Hygiene- und Sanitärmaterial“ in Dresden ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 02.10.2026. Ergebnis noch nicht veröffentlicht.
Die Angebote werden geprüft. Das Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht. Sobald es erscheint, steht es hier.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Rahmenvereinbarung über die kostenstellenbezogene Lieferung von Hygiene- und Sanitärmaterial
- Wo
- Dresden, Sachsen
- Bis wann
- Angebotsfrist 02.10.2026, 18:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.10.2026, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Auftraggeber Medizinischer Dienst Sachsen K. d. ö. R., Am Schießhaus 1, 01067 Dresden, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer BVA-2026-000261 zu der am 25.08.2026 10:07 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3444096) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Rahmenvereinbarung über die kostenstellenbezogene Lieferung von Hygiene- und Sanitärmaterial" folgendes bekannt: Im Rahmen der Angebotsprüfung wurde festgestellt, dass keiner der am Vergabeverfahren beteiligten Bieter sämtliche ausgeschriebenen Artikel entsprechend den in den Vergabeunterlagen festgelegten technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen anbieten konnte. Da die vollständige Erfüllung der technischen Anforderungen eine wesentliche Voraussetzung für die Bedarfsdeckung des Auftraggebers darstellt und somit kein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt, ist eine Zuschlagserteilung nicht möglich. Das Vergabeverfahren wird daher gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 UVgO aufgehoben. Der Beschaffungsbedarf besteht unverändert fort. Der Auftraggeber wird zur Bedarfsdeckung ein neues Vergabeverfahren einleiten. Reinigungsmittel,Papier (Hygiene)
Erfüllungsort
Verlauf
- 13.10.2026 Ausschreibung veröffentlicht