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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 15.05.2025

Rahmenvereinbarung Beratungsdienstleistungen im Bereich der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V)

Auftraggeber: Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung · Dresden

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung hat einen Auftrag für „Rahmenvereinbarung Beratungsdienstleistungen im Bereich der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V)“ in Dresden ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 10.06.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 10.06.2025, 12:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Rahmenvereinbarung Beratungsdienstleistungen im Bereich der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V)
Wo
Dresden, Sachsen
Bis wann
Angebotsfrist 10.06.2025, 12:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 15.05.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung; Straße, Hausnummer: Archivstraße 1; Postleitzahl: 01097; Ort: Dresden; Land: Deutschland; E-Mail: vergabestelle@smil.sachsen.de; Internetadresse: https://smil.sachsen.de; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und Umfang der Leistung: Im europäischen Kernnetzkorridor Rhein-Donau bildet die bestehende Elbtalstrecke Dresden – (Bad Schandau – Děčín –) Prag einen Engpass für den Schienenverkehr zwischen Deutschland (Freistaat Sachsen) und …

Ganze Beschreibung lesen

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung; Straße, Hausnummer: Archivstraße 1; Postleitzahl: 01097; Ort: Dresden; Land: Deutschland; E-Mail: vergabestelle@smil.sachsen.de; Internetadresse: https://smil.sachsen.de; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und Umfang der Leistung: Im europäischen Kernnetzkorridor Rhein-Donau bildet die bestehende Elbtalstrecke Dresden – (Bad Schandau – Děčín –) Prag einen Engpass für den Schienenverkehr zwischen Deutschland (Freistaat Sachsen) und der Tschechischen Republik. Die Beseitigung dieses Engpasses wurde seit 2018 mit der Vorplanung der DB Netz AG (heu-te DB InfraGO) aktiv angegangen. Dabei engagiert sich der Freistaat Sachsen, der das Vorhaben beim Bund initiiert hat. Gemeinsam mit der Tschechischen Republik, dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und dem Bezirk Ústí nad Labem arbeitet er im Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit „Eisenbahnneu-baustrecke Dresden-Prag“ (EVTZ) an Beiträgen zur Planungsbeschleunigung und zur regionalen Kooperation. Nach Abschluss der Vorplanung beginnt die Entwurfs- und Genehmigungsplanung zur Vorbereitung eines Planfeststellungsverfahrens. Gemeinsam mit der DB InfraGO tritt der EVTZ im Bürgerdialogforum auf und unterstützt das Projekt in Facharbeitsgruppen, in der Öffentlichkeitsarbeit und bei der Koordination der geologischen Fachbegleitung durch das LfULG. Vor dem dargestellten Hintergrund beabsichtigt das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung einen Rahmenvertrag für Beraterleistungen zum Themenbereich des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V), insbesondere der NBS Dresden-Prag abzuschließen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 01097; Ort: Dresden; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Beginn: 01.06.2025; Ende: 31.12.2026 h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 10.06.2025, 12:00 Uhr; Bindefrist: 31.07.2025 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Bei der Beauftragung des Auftragnehmers mit Einzelaufträgen für Leistungen nach dieser Rahmenvereinbarung erfolgt die Vergütung des Auftragnehmers auf Basis des Festpreises des jeweiligen Einzelauftrages. Eine Rechnungslegung durch den Auftragnehmer ist erforderlich. Die Rechnungslegung durch den Auftragnehmer erfolgt ab dem 1. Juni 2025 alle drei Monate unter An-gabe der Einzelnen in den letzten drei Monaten abgeschlossenen Leistungen jeweils mit Angabe der den entsprechenden Einzelaufträgen vereinbarten Personenstunden (ein früherer oder späterer Zuschlag ist für den Zeitpunkt der ersten Rechnungslegung unerheblich). Die Abrechnung ist dem Auftraggeber bis spätestens 15 Tage nach Ende des jeweils dritten Monats vorzulegen. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer können bedarfsweise auch vereinbaren, dass der Auftragnehmer für vertragsgemäß erbrachte Leistungen oder Teilleistungen Rechnungen bzw. Abschlagsrechnungen entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen stellt. Mit Ausnahme von Reisekosten sind mit der vorgenannten Vergütung alle nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen und alle bei seiner Durchführung anfallenden Kosten, wie Personal- und sonstige Kosten (z.B. Schreib-, Material-, Telefon-, Vervielfältigungs- und Präsentationskosten) sowie die urheberrechtlichen Ansprüche abgegolten. Notwendige und angemessene Reisekosten für Beratungsleistungen gemäß der Punkte 4.2, 4.3 und 4.5 dieser Leistungsbeschreibung werden, soweit die Leistungser-bringung außerhalb der Stadt Dresden erfolgt, dem Auftragnehmer entsprechend der nachfolgenden Bestimmungen in Anlehnung an das Sächsische Reisekostenrecht (Sächsisches Reisekostengesetz und dazu erlassene Verordnungen und Verwaltungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung) ersetzt: • Kostenerstattung für PKW-Nutzung: Die Kosten für die Nutzung eines PKW werden pauschal nach dem aktuellen Satz des Sächsischen Reisekostenrechts nach der kürzesten Entfernung zwischen dem Sitz des Auftraggebers und dem Leistungserbringungsort erstattet, sofern nicht die Strecke vom Sitz des Auftragnehmers zum Leistungserbringungsort oder die tatsächlich zurückgelegte Strecke kürzer ist. Die kürzeste Entfernung wird mittels des Routenplaners von here.com (online-Abrufbar unter https://wego.here.com) ermittelt. Sind mehrere Beschäftigte des Auftragnehmers bzw. seiner Unterauftragnehmer für die Erbringung am Leistungsort erforderlich, so ist die Fahrt grundsätzlich in einem Fahrzeug zurückzulegen. Die Pauschale erhöht sich in diesen Fällen dann um den im Reisekostenrecht vorgesehenen Satz für jede weitere Person. • Kostenerstattung für andere Beförderungsmittel: Beförderungskosten für die Verwendung anderer Beförderungsmittel (z.B. ÖPNV, Bahn oder Flugzeug) im Umfang der tatsächlich angefallenen Kosten erstattet. Der Auftragnehmer hat die entsprechenden Nachweise vorzulegen. • Übernachtungskosten: Übernachtungskosten ohne Verpflegung pro Übernachtung und pro Person werden im Umfang der tatsächlich angefallenen Kosten (brutto) erstattet. Die Höchstsätze des Sächsischen Reisekostenrechts sind einzuhalten. Der Auftragnehmer hat einen Nachweis vorzulegen, auf dem die Kosten für Übernachtung und Verpflegung getrennt ausgewiesen sind. • In Einzelfällen kann vom Auftraggeber im Rahmen eines Einzelauftrages eine abweichende Erstattung der Reisekosten gewährt werden, wenn Umstände vorliegen, welche unter Beachtung der Bestimmungen des Sächsischen Reisekostenrechts eine höhere Erstattung erlauben. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Es besteht die Möglichkeit, elektronische Rechnungen im Standard XRechnung über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) zu stellen. Die dazu not-wendige Leitweg-ID des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung lautet 14-1001007SMR01-15. Vorzugsweise soll die Rechnungserstellung deshalb als E-Rechnung mit der Leitweg-ID „14-1001007SMR01-15“ erfolgen. Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung sind die Hinweise und Erläuterungen in der Anlage 5 Informationen für Rechnungssteller dieser Vergabeunterlage (Informationsblatt für Rechnungssteller von E-Rechnungen) zu beachten. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: Bestandteile des Angebotes sind u. a. auch weitere Nachweise und Erklärungen zur Eignung von Bietern und Teilnehmern von Bietergemeinschaften sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Zu den Eignungskriterien zählen die a) Fachkunde, b) Leistungsfähigkeit und c) Zuverlässigkeit. a) Zum Nachweis der Fachkunde ist für jeden Bieter oder für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 1 der Vergabeunterlage zu erklären bzw. einzureichen: • der bzw. die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Nachweise der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL) o oder Handelsregisterauszug o oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Unterauftragnehmers. • Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft b) Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit ist für jeden Bieter oder für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft Nachfolgendes darzustellen/anzugeben: • Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Vermögensschadenshaftpflicht mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 500.000,- EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personenschäden sowie mindestens 100.000,- EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für sonstige Schäden, insbesondere Vermögensschäden für den Bieter oder jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft (Vorlage einer Kopie des entsprechenden Versicherungsscheins oder Erklärung, dass eine Versicherungsbestätigung bis zur Zuschlagserteilung beigebracht wird) c) Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter oder jeder Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 2 der Vergabeunterlage zu erklären • Den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen wurde und wird nachgekommen. • Die Vorgaben zur Zahlung eines Mindestlohnes und zu den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz bzw. vergleichbare Standards im Herkunftsland des Bieters werden eingehalten und die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Liefer- oder Dienstleistungsauftrag nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) liegen nicht vor. • Mein/unser Unternehmen befindet sich nicht in Insolvenz oder in Liquidation. • Das Unternehmen unterstützt keinerlei terroristische Vereinigungen und Organisationen. • Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen liegen nicht vor. • Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass fahrlässige oder vorsätzliche Falschangaben in den vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben können Die Nutzung der beiliegenden Anlagen ist zwingend. Sie sind vom Bieter und von je-dem Teilnehmer der Bietergemeinschaft vollständig auszufüllen. Alle geforderten Unterlagen und Nachweise sind sowohl für den Bieter als auch jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Steht für die notwendigen Angaben nicht ausreichend Platz zur Verfügung, können diese um weitere Anlagen ergänzt werden. Für das Ausfüllen ist Textform (§ 126 b BGB) ausreichend. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Beratung/ Gutachten/ Studie (Verkehr)

Erfüllungsort

Ort
01097 Dresden
Kreis
Dresden
Bundesland
Sachsen
NUTS
DED

Verlauf

  1. 15.05.2025 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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