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Abgelaufen Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 14.07.2023

Quartierbüro im Landkreis Bautzen

Auftraggeber: Landratsamt Bautzen · Bautzen

Landratsamt Bautzen hat einen Auftrag für Gesundheits- und Sozialdienste in Bautzen ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 16.08.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 16.08.2023, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Gesundheits- und Sozialdienste: Quartierbüro im Landkreis Bautzen
Wo
Bautzen, Landkreis Bautzen, Sachsen
Bis wann
Angebotsfrist 16.08.2023, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 14.07.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Bautzen; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Bahnhofstraße 9; Ort: Bautzen; NUTS-Code: DED2C; Postleitzahl: 02625; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): [Name entfernt]; Telefon: [Nummer entfernt]; E-Mail: vergabe2@lra-bautzen.de; Fax: [Nummer entfernt]; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.landkreis-bautzen.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2784611/zustellweg-auswaehlen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via (URL): …

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Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Bautzen; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Bahnhofstraße 9; Ort: Bautzen; NUTS-Code: DED2C; Postleitzahl: 02625; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): [Name entfernt]; Telefon: [Nummer entfernt]; E-Mail: vergabe2@lra-bautzen.de; Fax: [Nummer entfernt]; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.landkreis-bautzen.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2784611/zustellweg-auswaehlen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via (URL): https://www.evergabe.de; I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Quartierbüro im Landkreis Bautzen; Referenznummer der Bekanntmachung: 23 119 2 II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 98341000; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Flüchtlingssozialarbeiter des Quartierbüros ermöglichen zugezogenen Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen entsprechend ihres asyl- und aufenthaltsrechtlichen Status im gesamten LK Bautzen ein selbstbestimmtes Leben zu führen: • Absicherung der materiellen Lebensgrundlagen • Orientierungshilfen zur Einführung in das kulturelle, soziale und rechtsstaatliche System sowie in die Lebensbedingungen und -gewohnheiten in Deutschland • Stärkung der Eigenverantwortlichkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne des Forderns und Förderns • Förderung der individuellen Entwicklung in den Bereichen Spracherwerb, Kita, Schule, Wohnen, Erwerbsleben und der gesellschaftlichen Teilhabe unter Berücksichtigung bestehender Bedarfe und Möglichkeiten II.1.5) Geschätzter Gesamtwert: Wert ohne MwSt.: entfällt II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für alle Lose Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3 Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben: Es ist auf alle Lose zu bieten. II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Standort Bautzen Los-Nr.: 1 II.2.2) CPV-Code Hauptteil: 98341000; CPV-Code Zusatzteil: II.2.3) NUTS-Codes: DED2C; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Quartierbüro im Landkreis Bautzen; Postleitzahl: 02625; Ort: Bautzen; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Flüchtlingssozialarbeiter des Quartierbüros ermöglichen zugezogenen Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen entsprechend ihres asyl- und aufenthaltsrechtlichen Status im gesamten LK Bautzen ein selbstbestimmtes Leben zu führen: • Absicherung der materiellen Lebensgrundlagen • Orientierungshilfen zur Einführung in das kulturelle, soziale und rechtsstaatliche System sowie in die Lebensbedingungen und -gewohnheiten in Deutschland • Stärkung der Eigenverantwortlichkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne des Forderns und Förderns • Förderung der individuellen Entwicklung in den Bereichen Spracherwerb, Kita, Schule, Wohnen, Erwerbsleben und der gesellschaftlichen Teilhabe unter Berücksichtigung bestehender Bedarfe und Möglichkeiten Zielgruppe: • Flüchtlinge in kommunaler Unterbringung (Asylbewerber und geduldete Personen in unterschiedlichen Wohnformen) • Besonders schutzwürdige Personen, deren Aufenthalt aus politischen oder humanitären Gründen erfolgt und für die der Landkreis Bautzen unterbringungspflichtig ist (Afghanischer Ortskräfte, Spätaussiedler, Resettlement- und Kontingentflüchtlinge, im Einzelfall Ukrainer) • Geflüchtete im Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialgesetzbuch II. • Spätaussiedler und deren Familien • Ausländische Zuwanderer und deren Familien in der Bearbeitung des Fachinformationszentrums Zuwanderung (FiZZ) • Anwohner, Vereine oder Organisationen in der Lebens- und Wohnumgebung Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.01.2024, Maßnahmenende 31.12.2024. Der Zugang für Nutzer ist zu den Öffnungszeiten jederzeit möglich. Hilfsangebote und der damit verbundene zeitliche Aufwand werden fallbezogen angepasst. Öffnungszeiten sind wochentags von Montag bis Freitag vorzusehen. Mindestens einmal die Woche sind die Standorte für Publikumsverkehr bis 18:00 Uhr offen zu halten. Maßnahmeorte sind die Städte Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Ort der Leistungserbringung in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Teilnehmer erreichbar ist. Die Wegzeit vom/ zum öffentlichen Verkehrsmittel darf nicht länger als 15 Gehminuten betragen. Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Der Zugang zu den Leistungen des Quartierbüros ist entsprechend der sozialräumlichen Gliederung für alle im Landkreis Bautzen lebenden Personen entsprechend der Zielgruppendefinition zu ermöglichen, sowohl in KOMM-Struktur als auch mit Terminsystem. Bei Bedarf ist außerdem eine aufsuchende Hilfestellung zu ermöglichen. Anforderungen an das Personal: Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen. Bei unterschiedlich großer Auslastung der Quartierbüros ist in Absprache mit dem Auftraggeber eine temporäre Verschiebung des Personals an die stärker frequentierten Standorte zu gewährleisten. Personalschlüssel: Mit Bezug auf die aktuellen Unterbringungszahlen im Landkreis Bautzen ist mit einem Fallschlüssel von 1:100-150 je Mitarbeiter auszugehen. Die Quartierbüros sind daher je Los mit Mitarbeitern mindestens im Umfang von 4 Vollzeitäquivalenten wie folgt personell auszustatten: 1 VzÄ (40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter und Büroleitung Mindestanforderungen: Studienabschluss in sozialer Arbeit. Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können. 3 VzÄ (jew. 40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter Mindestanforderungen: Studienabschluss in sozialer Arbeit: Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können. Sofern keine einschlägigen Studienabschlüsse in sozialer Arbeit vorliegen, werden Personen mit besonderen Kenntnissen, interkulturellen Fähigkeiten und mindestens einjährigen praktischen Erfahrungen, welche für die soziale Arbeit mit Geflüchteten dienlich sind, als Ausnahme/ Bestandsschutz zugelassen. Diese sind durch geeignete schriftliche Bestätigungen (Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsverträge) nachzuweisen. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Qualifizierung des einzusetzenden Personals mittels ausgefülltem Vordruck E.1 vorzuweisen sowie in der Maßnahmekonzeption zu erklären. Im Vordruck E.1 sind die Angaben des Bieters zu den abgefragten Feldern „Beruflicher Abschluss/ Qualifizierung“, „Einsatz in der Maßnahme als“, „Nachweis der Sprachkenntnisse“, „Nachweis Berufserfahrung“, „besondere interkulturelle Fähigkeiten und Kenntnisse“, „pädagogische Erfahrungen“ u. „Gesamtstunden pro Woche in der Maßnahme“ im Falle einer späteren Zuschlagserteilung bindend. Im Falle mehrerer in Frage kommender Mitarbeiter/innen des Bieters für einen Personaleinsatz in der Maßnahme sollten demnach die Angaben zum Vordruck E.1 durch den Bieter in einem Umfang erfolgen, welchen alle der in Frage kommender Mitarbeiter/innen erfüllen können. Der Nachweis des Personals hat zusammen mit dem Vordruck E.2 (Gesamtübersicht) nach Zuschlagserteilung in der Regel vier Wochen spätestens jedoch zwei Wochen vor Maßnahmebeginn gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Die Qualifikationen des Personals sind entsprechend nachzuweisen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe des Vordruckes E.2, dass das gemeldete Personal quantitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht. Ausstattung: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muß zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten u. deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzl. Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächs. Bauordnung. (Siehe Leistungsverzeichnis). Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Qualitätskriterium - Name: Inhalt, Methode, Strategie - personelle und sächliche Ressourcen - Trägerkriterien lt. Matrix / Gewichtung: 70 %; Preis - Gewichtung: 30 % II.2.6) Geschätzter Wert ohne MwSt.: II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 01.01.2024 / Ende: 31.12.2024; Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen: entfällt II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Standort Kamenz Los-Nr.: 2 II.2.2) CPV-Code Hauptteil: 98341000; CPV-Code Zusatzteil: II.2.3) NUTS-Codes: DED2C; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Quartierbüro im Landkreis Bautzen; Postleitzahl: 01917; Ort: Kamenz; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Flüchtlingssozialarbeiter des Quartierbüros ermöglichen zugezogenen Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen entsprechend ihres asyl- und aufenthaltsrechtlichen Status im gesamten LK Bautzen ein selbstbestimmtes Leben zu führen: • Absicherung der materiellen Lebensgrundlagen • Orientierungshilfen zur Einführung in das kulturelle, soziale und rechtsstaatliche System sowie in die Lebensbedingungen und -gewohnheiten in Deutschland • Stärkung der Eigenverantwortlichkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne des Forderns und Förderns • Förderung der individuellen Entwicklung in den Bereichen Spracherwerb, Kita, Schule, Wohnen, Erwerbsleben und der gesellschaftlichen Teilhabe unter Berücksichtigung bestehender Bedarfe und Möglichkeiten Zielgruppe: • Flüchtlinge in kommunaler Unterbringung (Asylbewerber und geduldete Personen in unterschiedlichen Wohnformen) • Besonders schutzwürdige Personen, deren Aufenthalt aus politischen oder humanitären Gründen erfolgt und für die der Landkreis Bautzen unterbringungspflichtig ist (Afghanischer Ortskräfte, Spätaussiedler, Resettlement- und Kontingentflüchtlinge, im Einzelfall Ukrainer) • Geflüchtete im Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialgesetzbuch II. • Spätaussiedler und deren Familien • Ausländische Zuwanderer und deren Familien in der Bearbeitung des Fachinformationszentrums Zuwanderung (FiZZ) • Anwohner, Vereine oder Organisationen in der Lebens- und Wohnumgebung Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.01.2024, Maßnahmenende 31.12.2024. Der Zugang für Nutzer ist zu den Öffnungszeiten jederzeit möglich. Hilfsangebote und der damit verbundene zeitliche Aufwand werden fallbezogen angepasst. Öffnungszeiten sind wochentags von Montag bis Freitag vorzusehen. Mindestens einmal die Woche sind die Standorte für Publikumsverkehr bis 18:00 Uhr offen zu halten. Maßnahmeorte sind die Städte Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Ort der Leistungserbringung in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Teilnehmer erreichbar ist. Die Wegzeit vom/ zum öffentlichen Verkehrsmittel darf nicht länger als 15 Gehminuten betragen. Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Der Zugang zu den Leistungen des Quartierbüros ist entsprechend der sozialräumlichen Gliederung für alle im Landkreis Bautzen lebenden Personen entsprechend der Zielgruppendefinition zu ermöglichen, sowohl in KOMM-Struktur als auch mit Terminsystem. Bei Bedarf ist außerdem eine aufsuchende Hilfestellung zu ermöglichen. Anforderungen an das Personal: Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen. Bei unterschiedlich großer Auslastung der Quartierbüros ist in Absprache mit dem Auftraggeber eine temporäre Verschiebung des Personals an die stärker frequentierten Standorte zu gewährleisten. Personalschlüssel: Mit Bezug auf die aktuellen Unterbringungszahlen im Landkreis Bautzen ist mit einem Fallschlüssel von 1:100-150 je Mitarbeiter auszugehen. Die Quartierbüros sind daher je Los mit Mitarbeitern mindestens im Umfang von 4 Vollzeitäquivalenten wie folgt personell auszustatten: 1 VzÄ (40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter und Büroleitung Mindestanforderungen: Studienabschluss in sozialer Arbeit. Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können. 3 VzÄ (jew. 40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter Mindestanforderungen: Studienabschluss in sozialer Arbeit: Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können. Sofern keine einschlägigen Studienabschlüsse in sozialer Arbeit vorliegen, werden Personen mit besonderen Kenntnissen, interkulturellen Fähigkeiten und mindestens einjährigen praktischen Erfahrungen, welche für die soziale Arbeit mit Geflüchteten dienlich sind, als Ausnahme/ Bestandsschutz zugelassen. Diese sind durch geeignete schriftliche Bestätigungen (Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsverträge) nachzuweisen. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Qualifizierung des einzusetzenden Personals mittels ausgefülltem Vordruck E.1 vorzuweisen sowie in der Maßnahmekonzeption zu erklären. Im Vordruck E.1 sind die Angaben des Bieters zu den abgefragten Feldern „Beruflicher Abschluss/ Qualifizierung“, „Einsatz in der Maßnahme als“, „Nachweis der Sprachkenntnisse“, „Nachweis Berufserfahrung“, „besondere interkulturelle Fähigkeiten und Kenntnisse“, „pädagogische Erfahrungen“ u. „Gesamtstunden pro Woche in der Maßnahme“ im Falle einer späteren Zuschlagserteilung bindend. Im Falle mehrerer in Frage kommender Mitarbeiter/innen des Bieters für einen Personaleinsatz in der Maßnahme sollten demnach die Angaben zum Vordruck E.1 durch den Bieter in einem Umfang erfolgen, welchen alle der in Frage kommender Mitarbeiter/innen erfüllen können. Der Nachweis des Personals hat zusammen mit dem Vordruck E.2 (Gesamtübersicht) nach Zuschlagserteilung in der Regel vier Wochen spätestens jedoch zwei Wochen vor Maßnahmebeginn gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Die Qualifikationen des Personals sind entsprechend nachzuweisen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe des Vordruckes E.2, dass das gemeldete Personal quantitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht. Ausstattung: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muß zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten u. deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzl. Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächs. Bauordnung. (Siehe Leistungsverzeichnis). Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Qualitätskriterium - Name: Inhalt, Methode, Strategie - personelle und sächliche Ressourcen - Trägerkriterien lt. Matrix / Gewichtung: 70 %; Preis - Gewichtung: 30 % II.2.6) Geschätzter Wert ohne MwSt.: II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 01.01.2024 / Ende: 31.12.2024; Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen: entfällt II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Standort Hoyerswerda Los-Nr.: 3 II.2.2) CPV-Code Hauptteil: 98341000; CPV-Code Zusatzteil: II.2.3) NUTS-Codes: DED2C; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Quartierbüro im Landkreis Bautzen; Postleitzahl: 02977; Ort: Hoyerswerda; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Flüchtlingssozialarbeiter des Quartierbüros ermöglichen zugezogenen Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen entsprechend ihres asyl- und aufenthaltsrechtlichen Status im gesamten LK Bautzen ein selbstbestimmtes Leben zu führen: • Absicherung der materiellen Lebensgrundlagen • Orientierungshilfen zur Einführung in das kulturelle, soziale und rechtsstaatliche System sowie in die Lebensbedingungen und -gewohnheiten in Deutschland • Stärkung der Eigenverantwortlichkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne des Forderns und Förderns • Förderung der individuellen Entwicklung in den Bereichen Spracherwerb, Kita, Schule, Wohnen, Erwerbsleben und der gesellschaftlichen Teilhabe unter Berücksichtigung bestehender Bedarfe und Möglichkeiten Zielgruppe: • Flüchtlinge in kommunaler Unterbringung (Asylbewerber und geduldete Personen in unterschiedlichen Wohnformen) • Besonders schutzwürdige Personen, deren Aufenthalt aus politischen oder humanitären Gründen erfolgt und für die der Landkreis Bautzen unterbringungspflichtig ist (Afghanischer Ortskräfte, Spätaussiedler, Resettlement- und Kontingentflüchtlinge, im Einzelfall Ukrainer) • Geflüchtete im Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialgesetzbuch II. • Spätaussiedler und deren Familien • Ausländische Zuwanderer und deren Familien in der Bearbeitung des Fachinformationszentrums Zuwanderung (FiZZ) • Anwohner, Vereine oder Organisationen in der Lebens- und Wohnumgebung Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.01.2024, Maßnahmenende 31.12.2024. Der Zugang für Nutzer ist zu den Öffnungszeiten jederzeit möglich. Hilfsangebote und der damit verbundene zeitliche Aufwand werden fallbezogen angepasst. Öffnungszeiten sind wochentags von Montag bis Freitag vorzusehen. Mindestens einmal die Woche sind die Standorte für Publikumsverkehr bis 18:00 Uhr offen zu halten. Maßnahmeorte sind die Städte Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Ort der Leistungserbringung in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Teilnehmer erreichbar ist. Die Wegzeit vom/ zum öffentlichen Verkehrsmittel darf nicht länger als 15 Gehminuten betragen. Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Der Zugang zu den Leistungen des Quartierbüros ist entsprechend der sozialräumlichen Gliederung für alle im Landkreis Bautzen lebenden Personen entsprechend der Zielgruppendefinition zu ermöglichen, sowohl in KOMM-Struktur als auch mit Terminsystem. Bei Bedarf ist außerdem eine aufsuchende Hilfestellung zu ermöglichen. Anforderungen an das Personal: Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen. Bei unterschiedlich großer Auslastung der Quartierbüros ist in Absprache mit dem Auftraggeber eine temporäre Verschiebung des Personals an die stärker frequentierten Standorte zu gewährleisten. Personalschlüssel: Mit Bezug auf die aktuellen Unterbringungszahlen im Landkreis Bautzen ist mit einem Fallschlüssel von 1:100-150 je Mitarbeiter auszugehen. Die Quartierbüros sind daher je Los mit Mitarbeitern mindestens im Umfang von 4 Vollzeitäquivalenten wie folgt personell auszustatten: 1 VzÄ (40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter und Büroleitung Mindestanforderungen: Studienabschluss in sozialer Arbeit. Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können. 3 VzÄ (jew. 40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter Mindestanforderungen: Studienabschluss in sozialer Arbeit: Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können. Sofern keine einschlägigen Studienabschlüsse in sozialer Arbeit vorliegen, werden Personen mit besonderen Kenntnissen, interkulturellen Fähigkeiten und mindestens einjährigen praktischen Erfahrungen, welche für die soziale Arbeit mit Geflüchteten dienlich sind, als Ausnahme/ Bestandsschutz zugelassen. Diese sind durch geeignete schriftliche Bestätigungen (Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsverträge) nachzuweisen. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Qualifizierung des einzusetzenden Personals mittels ausgefülltem Vordruck E.1 vorzuweisen sowie in der Maßnahmekonzeption zu erklären. Im Vordruck E.1 sind die Angaben des Bieters zu den abgefragten Feldern „Beruflicher Abschluss/ Qualifizierung“, „Einsatz in der Maßnahme als“, „Nachweis der Sprachkenntnisse“, „Nachweis Berufserfahrung“, „besondere interkulturelle Fähigkeiten und Kenntnisse“, „pädagogische Erfahrungen“ u. „Gesamtstunden pro Woche in der Maßnahme“ im Falle einer späteren Zuschlagserteilung bindend. Im Falle mehrerer in Frage kommender Mitarbeiter/innen des Bieters für einen Personaleinsatz in der Maßnahme sollten demnach die Angaben zum Vordruck E.1 durch den Bieter in einem Umfang erfolgen, welchen alle der in Frage kommender Mitarbeiter/innen erfüllen können. Der Nachweis des Personals hat zusammen mit dem Vordruck E.2 (Gesamtübersicht) nach Zuschlagserteilung in der Regel vier Wochen spätestens jedoch zwei Wochen vor Maßnahmebeginn gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Die Qualifikationen des Personals sind entsprechend nachzuweisen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe des Vordruckes E.2, dass das gemeldete Personal quantitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht. Ausstattung: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muß zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten u. deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzl. Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächs. Bauordnung. (Siehe Leistungsverzeichnis). Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Qualitätskriterium - Name: Inhalt, Methode, Strategie - personelle und sächliche Ressourcen - Trägerkriterien lt. Matrix / Gewichtung: 70 %; Preis - Gewichtung: 30 % II.2.6) Geschätzter Wert ohne MwSt.: II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 01.01.2024 / Ende: 31.12.2024; Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen: entfällt II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Abschnitt III - Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1 VzÄ (40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter und Büroleitung Mindestanforderungen: Studienabschluss in sozialer Arbeit. Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können. 3 VzÄ (jew. 40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter Mindestanforderungen: Studienabschluss in sozialer Arbeit: Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können. Sofern keine einschlägigen Studienabschlüsse in sozialer Arbeit vorliegen, werden Personen mit besonderen Kenntnissen, interkulturellen Fähigkeiten und mindestens einjährigen praktischen Erfahrungen, welche für die soziale Arbeit mit Geflüchteten dienlich sind, als Ausnahme/ Bestandsschutz zugelassen. Diese sind durch geeignete schriftliche Bestätigungen (Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsverträge) nachzuweisen. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen, insbesondere über einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes im vakanten Tätigkeitsbereich. Auf gesondertes Verlangen ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des vakanten Auftrags; für die letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen. Ebenfalls kann der Nachweis/Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe verlangt werden.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muß zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten u. deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzl. Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächs. Bauordnung. (Siehe Leistungsverzeichnis).; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen: entfällt III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand (nur für Dienstleistungsaufträge): entfällt III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: nicht angegeben III.2.3) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind: entfällt Abschnitt IV Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben. IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: entfällt IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: nicht angegeben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 16.08.2023; Ortszeit: 10:00 IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27.09.2023 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 16.08.2023; Ortszeit: 10:00, Ort: Landratsamt Bautzen, Gebäude- und Liegenschaftsamt, Zentrale Vergabestelle, Bahnhofstraße 8; Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über die Plattform eVergabe.de. Es dürfen keine Bieter oder Bevollmächtigte anwesend sein. Abschnitt VI Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein; Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: nicht angegeben VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen: entfällt VI.3) Zusätzliche Angaben: Mit dem Angebot sind einzureichen: • das Angebotsschreiben • ein Maßnahmenkonzept • Formblatt (FB) 124 LD Eigenerklärung zur Eignung • Eigenerklärung aufgrund Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i.d.Fassung Art. 1 Ziff. 23 VO (EU) 2022/576 ( • Anlage A – Vertrag • Anlage B "Allgemeine Bieterdarstellung" • Anlage C "Referenzen und Erfahrungen des Bieters", Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen je Los einzureichen: • Anlage D "Nachweis d. Räumlichkeiten" • Anlage E1 "Nachweis Qualifizierung des einzusetzenden Personals". Folgende Erklärungen werden Ihnen zur Verfügung gestellt und sind dem Angebot im Bedarfsfall losweise beizufügen: • FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft • FB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen • FB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Bei einem Einsatz von Nachunternehmen sind von diesen zusätzlich die Eigenerklärung aufgrund Verordnung (EU), Nachweise gem. FB 124_LD als auch Referenzen auf Verlangen der Vergabestelle beizubringen. Die Anlage E2 „Gesamtübersicht Personaleinsatz“ ist nach Zuschlagserteilung, i.d.R. 4 Wochen spätestens jedoch 2 Wochen vor Maßnahmebeginn einzureichen. Hinweis zum Formblatt 124_LD: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis (s.o.) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen; zu beachten: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit mit Angebotsabgabe die Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: Umsätze des Unternehmens aus letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mind. 3 Referenzen aus letzten 3 Kalenderjahren); Angaben zu Arbeitskräften; Angaben zur Eintragung in das Berufsregister; Angabe Insolvenzverfahren und Liquidation; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Der Nachweis der Eignung kann auch mittels Präqualifikationsnachweis geführt werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen; Postanschrift: Braustraße 2; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04107; Land: Deutschland; E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de; Telefon: [Nummer entfernt]; Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de; Fax: [Nummer entfernt] VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 10.07.2023 Beherbergung (Soziales),Betreuung (Soziales)

Erfüllungsort

Ort
02625 Bautzen
Bundesland
Sachsen
NUTS
DED

Verlauf

  1. 14.07.2023 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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