Prüfung und Begleichung der Leistungen nach §§ 4 und 6 AsylbLG und § 264 SGB V von Personen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Auftraggeber: Altmarkkreis Salzwedel, SG Vergabe · Hansestadt Salzwedel
Altmarkkreis Salzwedel, SG Vergabe hat einen Auftrag für „Prüfung und Begleichung der Leistungen nach §§ 4 und 6 AsylbLG und § 264 SGB V von Personen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ in Hansestadt Salzwedel ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 06.11.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Prüfung und Begleichung der Leistungen nach §§ 4 und 6 AsylbLG und § 264 SGB V von Personen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Wo
- Hansestadt Salzwedel
- Bis wann
- Angebotsfrist 06.11.2023, 11:30 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 24.10.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungNationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr. 50.2-L-01/23-BU 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Altmarkkreis Salzwedel, SG Vergabe Karl-Marx-Str. 32 29410 Hansestadt Salzwedel Deutschland Telefonnummer: [Nummer entfernt] Telefaxnummer: [Nummer entfernt] E-Mail-Adresse: vergabe@altmarkkreis-salzwedel.de Internet-Adresse: www.altmarkkreis-salzwedel.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: schriftlich elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: Siehe oben 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art …
Ganze Beschreibung lesen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr. 50.2-L-01/23-BU 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Altmarkkreis Salzwedel, SG Vergabe Karl-Marx-Str. 32 29410 Hansestadt Salzwedel Deutschland Telefonnummer: [Nummer entfernt] Telefaxnummer: [Nummer entfernt] E-Mail-Adresse: vergabe@altmarkkreis-salzwedel.de Internet-Adresse: www.altmarkkreis-salzwedel.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: schriftlich elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: Siehe oben 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Prüfung und Begleichung der Leistungen nach §§ 4 und 6 AsylbLG und § 264 SGB V von Personen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Menge und Umfang: Personen nach § 1 AsylbLG teilen sich auf die Personenkreise nach §§ 1a, 2 und 3 AsylbLG auf. Die Personen nach §§ 1a und 3 AsylbLG haben einen Anspruch auf Leistungen nach § 4 AsylbLG (Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt) und die Personen nach § 3 AsylbLG haben dazu noch einen Anspruch auf Leistungen nach § 6 AsylbLG (Sicherung der Gesundheit und der erforderlichen medizinischen Hilfe). Personen nach § 2 AsylbLG besitzen einen Anspruch auf Leistungen nach § 264 SGB V. Dabei erbringt der Altmarkkreis Salzwedel für Krankenhilfeempfänger nach §§ 4 und 6 AsylbLG und § 264 SGB V Leistungen in Form von Sach- und Dienstleistungen. Art und Form entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gem. den ggf. einschränkenden Bestimmungen des SGB XII und des AsylbLG. Aufgabe des Altmarkkreises Salzwedel ist es, die Abrechnungsunterlagen der erbrachten Leistungen nach §§ 4 und 6 AsylbLG und § 264 SGB V auf Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen sowie den anzuerkennenden Rechnungsbetrag zur Zahlung an den Rechnungssteller anzuweisen. Ab dem 02. Januar 2024 sollen die Prüfung und die Begleichung dieser Leistungen für Personen, welche im Altmarkkreis Salzwedel Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und auf Grundlage des § 80 SGB X an einen externen Dienstleister übertragen werden. Der Auftrag soll an einen externen Dienstleister im Rahmen eines Rahmenvertrags (mit einem Bieter) mit einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren, vom 02. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028, vergeben werden. Die Ausschreibung erfolgt nicht nach Losen. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Ort der Leistung: Altmarkkreis Salzwedel Karl-Marx-Str. 32 29410 Hansestadt Salzwedel 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 02.01.2024 Ende der Ausführungsfrist: 31.12.2028 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:) https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18b42ceac84-1354bb829524ef75 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 06.11.2023 11:30 Ablauf der Bindefrist: 20.12.2023 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: gemäß den Vergabeunterlagen 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: gemäß den Vergabeunterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: Gem. § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA wird darauf hingewiesen, dass die Erklärungen und Nachweise aus der 124 LD + TVergG LSA verpflichtend vom Bestbieter im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung und vorsorglich von den Bietern der engeren Wahl (und seinen NU) vorzulegen sind. Die nach den Vergabeunterlagen und den in der Bekanntmachung gem. der entsprechenden Vergabe- und Vertragsordnung verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist mindestens 3, maximal 5 Werktage, vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Zur Prüfung der Unternehmereignung der Angebote, die in die engere Wahl für den Auftrag kommen, sind gem. des Formblattes 124 LD folgende Angaben zu tägigen: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind gem. des Formblatts 124 LD folgende Unterlagen vorzulegen: Drei Referenznachweise über Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der angegebenen Leistung vergleichbar sind (Bitte achten Sie darauf, dass Ihre einzureichenden Referenzen mit dem angegebenen Leistungsspektrum übereinstimmen! Dies ist auch von präqualifizierten Bietern zu beachten. Bitte prüfen Sie dementsprechend, ob die leistungsbezogenen Referenzen im PQ-Verzeichnis enthalten sind. Ansonsten fügen Sie diese gesondert den Angebotsunterlagen bei.) Nachweis der Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal Nachweis zur Eintragung in das Berufsregister sowie Gewerbeanmeldung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse Bitte achten Sie auf die Gültigkeit der ausgewiesenen Dokumente, sofern diese eine Gültigkeitsdauer beinhalten. Unterlagen, die keine Gültigkeitsdauer beinhalten, dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Hinsichtlich der Formvorschriften der elektronischen Angebotsabgabe werden auch Erklärungen und Nachweise in elektronischer Form akzeptiert, auch wenn die ausstellende Behörde die Gültigkeit des Nachweises im Original oder als beglaubigte Kopie zulässt. Dies gilt auch für schriftlich abgegebene Angebote. Kopien der Erklärungen und Nachweise für die Eignungsprüfung werden ausdrücklich akzeptiert. (In besonderen Fällen behält sich die Vergabestelle vor, Originalunterlagen vorlegen zu lassen) Eignungsnachweise sowie der Nachweis zum PQ-Verzeichnis sind von Bietern / Bietergemeinschaften vorzulegen. Werden von den Bietern, die in die engere Wahl für den Auftrag kommen, Nachunternehmen benannt, sind auch von diesen sämtliche aufgeführten Eignungsunterlagen vorzulegen - nicht, wenn der Hauptbieter einen Präqualifizierungsnachweis vorlegt. Der Nachunternehmer hat das Fbl. 124 LD sowie die Unterlagen zum TVergG LSA vorzulegen. Bei präqualifizierten Nachunternehmern reicht der Eignungsnachweis zum PQVerzeichnis unter Angabe der PQ-Nummer. (In besonderen Fällen behält sich die Vergabestelle die gesonderte Nachforderung vor) 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 1. Erfahrung des Trägers (30 %), 2 2. Preis Grundhonorar/Verwaltungskosten nach §§ 4 & 6 AsylbLG (35 %), 3 3. Preis Grundhonorar/Verwaltungskosten nach §264 SGB V (35 %) 15. Sonstiges: Nicht registrierte Bieter sind verpflichtet, sich über Änderungen und Nachrichten im Verfahren selbst zu informieren. Sollten keine Nachunternehmer oder Bietergemeinschaften vorgesehen werden, sind die Formblätter 233 /234 entsprechend zu streichen /zu kennzeichnen und trotzdem mit dem Angebot einzureichen. Entsprechend dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen- Anhalt vom 07. Dezember 2022 dürfen Aufträge nur an solche Bieter vergeben werden, die sich schriftlich oder elektronisch verpflichtet haben, die Anforderungen dieses Gesetzes zu erfüllen. Die Eigenerklärungen zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 u. 4 TVergG LSA) sowie die Ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 11, 12, 13, 14, 17 und 18 des TVergG LSA liegen den Vergabeunterlagen bei. Dementsprechend wird auf die Möglichkeit der Durchführung von Kontrollen gem. 17 TVergG LSA und die Festsetzung von Sanktionen gem. § 18 TVergG LSA hingewiesen. Sollten keine Nachunternehmen für die Ausführung der Leistung/Maßnahme anfallen, ist die Anlage nach § 14 TVergG LSA zu streichen u. trotzdem mit dem Angebot einzureichen. Die Anlagen des TVergG LSA sind auch von benannten Nachunternehmern /Bietergemeinschaften vorzulegen. Ein Nachprüfungsantrag wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt. Die Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt sind Nachprüfungsbehörde unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB im Sinne der §§ 19 - 22 TVergG LSA. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Werktagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat und mehr als 15 Werktage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1000 Euro nicht übersteigen. Beratung/ Gutachten/ Studie (Gesellschaft/ Soziales)
Erfüllungsort
- Ort
- 39638 Hansestadt Salzwedel
Verlauf
- 24.10.2023 Ausschreibung veröffentlicht