Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel für
Auftraggeber: Stadt Schwelm · Schwelm
Stadt Schwelm hat einen Auftrag für Facility Management in siehe Leistungsverzeichnis ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 07.04.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Facility Management: Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel für
- Wo
- siehe Leistungsverzeichnis
- Bis wann
- Angebotsfrist 07.04.2025, 09:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 25.03.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungEs existieren betriebsstättenbezogene Prüflisten mit der Aktualität des letzten Prüfzyklus (2023 bzw. 2024). Die Anzahl der zu prüfenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel beliefen sich im Jahr 2023 auf ca. 7.000 Stück und im Jahr 2024 auf ca. 9.000 Stück. Es wird eine Mindeststückzahl von je 4.500 Stück für das Jahr 2023 und 2024 angenommen (mindestens 4.500 Stück pro Jahr). Insgesamt ist für die zwei Jahre von einer Gesamtmindeststückprüfzahl von 10.000 Geräten auszugehen. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) fachliche Qualifikation: Die einzusetzenden Prüfer müssen gemäß TRBS 1203 über eine ausreichende Qualifikation für die sachgerechte Durchführung der Prüfung verfügen. Die Qualifikationsnachweise (Zeugnisse / Urkunden) der prüfenden Fachkräfte sind der …
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Es existieren betriebsstättenbezogene Prüflisten mit der Aktualität des letzten Prüfzyklus (2023 bzw. 2024). Die Anzahl der zu prüfenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel beliefen sich im Jahr 2023 auf ca. 7.000 Stück und im Jahr 2024 auf ca. 9.000 Stück. Es wird eine Mindeststückzahl von je 4.500 Stück für das Jahr 2023 und 2024 angenommen (mindestens 4.500 Stück pro Jahr). Insgesamt ist für die zwei Jahre von einer Gesamtmindeststückprüfzahl von 10.000 Geräten auszugehen. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) fachliche Qualifikation: Die einzusetzenden Prüfer müssen gemäß TRBS 1203 über eine ausreichende Qualifikation für die sachgerechte Durchführung der Prüfung verfügen. Die Qualifikationsnachweise (Zeugnisse / Urkunden) der prüfenden Fachkräfte sind der Auftraggeberin vor erstmaligem Einsatz vorzulegen. b) zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren: für die Prüfung von mindestens 4.000 ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in einem Betrieb oder in einer Verwaltung. 3. rechtliche Eignung Keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag bis zum 30.09.2026 VI. Zuschlagskriterien: Preis Betriebsmittelprüfung | nach DGUV & VDE E-Check
Erfüllungsort
- Ort
- siehe Leistungsverzeichnis
Verlauf
- 25.03.2025 Ausschreibung veröffentlicht
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