Projektträgerschaft für die "Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)" des BMWK
Auftraggeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Berlin
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den Auftrag für Dienstleistungen in Berlin am 27.08.2023 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Bonn. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 18.762.452,85 €.
Einzelunternehmen aus Bonn
- Summe
- 18.762.452,85 €
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 27.08.2023
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 01.09.2023.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Projektträgerschaft für die "Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)" des BMWK
- Wo
- Berlin
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 01.09.2023 bis 31.12.2026
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 01.09.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDas BMWK beabsichtigt, einen Projektträger mit der Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben für die "Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)" zu beauftragen. Mit dem themenoffenen BMWK-Förderprogramm „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF) werden vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben gefördert. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die sich keine eigene Forschung leisten können, soll durch die IGF ein erleichterter Zugang zu praxisorientierter Forschung verschafft werden. Die Ergebnisse der IGF-Forschungsvorhaben müssen veröffentlicht werden und stehen allen interessierten Unternehmen branchenübergreifend zur Verfügung. Die IGF ist themen-, branchen- und technologieoffen. Somit kann sie flexibel als Trendbeschleuniger wirken und zur Bewältigung aktueller Herausforderungen auf zukunftsträchtigen Technologiefeldern beitragen. Ideengeber für die durch die …
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Das BMWK beabsichtigt, einen Projektträger mit der Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben für die "Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)" zu beauftragen. Mit dem themenoffenen BMWK-Förderprogramm „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF) werden vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben gefördert. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die sich keine eigene Forschung leisten können, soll durch die IGF ein erleichterter Zugang zu praxisorientierter Forschung verschafft werden. Die Ergebnisse der IGF-Forschungsvorhaben müssen veröffentlicht werden und stehen allen interessierten Unternehmen branchenübergreifend zur Verfügung. Die IGF ist themen-, branchen- und technologieoffen. Somit kann sie flexibel als Trendbeschleuniger wirken und zur Bewältigung aktueller Herausforderungen auf zukunftsträchtigen Technologiefeldern beitragen. Ideengeber für die durch die IGF geförderten Forschungsvorhaben können KMU, Forschungseinrichtungen oder Forschungsvereinigungen (FV) sein. Die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) administriert das Förderprogramm zurzeit aufgrund eines zwischen BMWK und dem AiF e.V. geschlossenen Vertrages, der vom BMWK mit Wirkung zum 31.12.2023 gekündigt wurde. Zurzeit sind 101 gemeinnützige, industrielle Forschungsvereinigungen, die Mitglieder der AiF e.V. sein müssen und verschiedene Branchen repräsentieren, in der IGF antrags- und zuwendungsberechtigt. Der Kreis der Antragsberechtigten für IGF-Fördermittel wird ab 1. Januar 2024 geöffnet, so dass sich über die derzeit Antragsberechtigten hinaus auch andere wirtschaftsgetragene Forschungsvereinigungen für das Förderprogramm autorisieren lassen können. Hierzu müssen sie die in der Anlage zur Förderrichtlinie konkret beschriebenen Qualitätsstandards erfüllen, ebenso wie die bisher antragsberechtigten Forschungsvereinigungen bis 1. Januar 2026 auch.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- NUTS
- DE300
Verlauf
- 19.05.2023 Ausschreibung veröffentlicht
- 01.09.2023 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Bonn erhalten, Summe 18.762.452,85 €.
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