Zum Inhalt springen
Zuschlag erteilt nicht angegeben (EU-weit) · veröffentlicht am 26.10.2024

Produktion, Personalisierung und versandfertige Bereitstellung von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefen

Auftraggeber: IKK classic · Erfurt

IKK classic hat den Auftrag für Büromaterial und Bürotechnik in Erfurt am 01.09.2020 vergeben, Zuschlag an Idemia Germany GmbH.

Zuschlag an

Idemia Germany GmbH Flintbek

Summe
nicht plausibel
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
01.09.2020

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 26.10.2024.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Büromaterial und Bürotechnik: Produktion, Personalisierung und versandfertige Bereitstellung von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefen
Wo
Erfurt, Thüringen
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 26.10.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszustellen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen. Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich. Beschreibung: Die Änderung des Vertrags mit der Idemia Germany GmbH ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB zulässig. Dem Änderungsbedarf liegen zunächst Umstände im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB zugrunde. Der Umstand, dass seitens der gematik - anders …

Ganze Beschreibung lesen

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszustellen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen. Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich. Beschreibung: Die Änderung des Vertrags mit der Idemia Germany GmbH ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB zulässig. Dem Änderungsbedarf liegen zunächst Umstände im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB zugrunde. Der Umstand, dass seitens der gematik - anders als angekündigt - die Spezifikationen der eGK G3 nicht bis Ende 2023 erstellt worden sind, ist insofern ein externer Faktor. Dieser wirkt auch auf das zugrundeliegende Beschaffungsvorhaben ein, die Versicherten bis zur Ausgabe der eGK G3 mit eGK G2 zu versorgen.Die Umstände sind im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar gewesen, weil zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Auftrags über die Lieferung der eGK G2 im Jahr 2020 kein Anhaltspunkt vorlag, dass die damals bereits laufende Konzeption der Spezifikationen der eGK G3 nicht bis Ende 2023 abgeschlossen sein würde. Die Änderung verändert nicht den Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Erfurt (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Thüringen

Verlauf

  1. 26.10.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Die Änderung des Vertrags mit der Idemia Germany GmbH ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB zulässig. Dem Änderungsbedarf liegen zunächst Umstände im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB zugrunde. Der Umstand, dass seitens der gematik - anders als angekündigt - die…

Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Idemia Germany GmbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

Ähnliche offene Ausschreibungen

Endet bald Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Papier
KoPart eG
02.11.2026 heute
3,00 Mio. € Wert, geschätzt
Düsseldorf Nordrhein-Westfalen
Endet bald Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial, Briefumschläge & Kalender der Stadt Osnabrück 01.03.2027 - 28.02.2029
Stadt Osnabrück - FD Öffentliche Aufträge
02.11.2026 heute
nicht angegeben Wert, geschätzt
Osnabrück Niedersachsen
Endet bald Rahmenvereinbarung Lieferung Bürobedarf 2027 Landkreis MOL
Landkreis Märkisch-Oderland / Fachdienst Organisation und Zentrale Vergabestelle
02.11.2026 heute
nicht angegeben Wert, geschätzt
Seelow Brandenburg

Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

Von hier aus weiter